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Reicht die Kohle?

Ein 50-Euro und ein 100-Euro-Schein stecken in einem liegenden Trinkglas. Teile der Scheine stehen oben über. Darauf liegen ein Zwei-Euro und ein Ein-Euro-Stück. Der Hintergrund ist weiß.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Ausbildungen - auch im Hinblick auf Finanzen: die duale betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung.
Foto: Hönninger

Finanzen in der Ausbildung

Reicht die Kohle?

Nach der Schule erstmal Geld verdienen — für viele Abiturienten ist das einer der wichtigsten Gründe, die für eine Ausbildung sprechen. Allerdings werden nicht alle Ausbildungen vergütet, und oft reicht das Azubi-Gehalt nicht, um die Lebenshaltungskosten komplett allein zu stemmen. Noch dazu gibt es je nach Branche und Region finanzielle Unterschiede. abi>> gibt einen Überblick.

Grundsätzlich sind zwei Formen der Ausbildung – auch im Hinblick auf das Thema Finanzen – zu unterscheiden: die duale betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung. Letztere wird meist nicht vergütet und kostet gerade bei privaten Trägern Schulgeld. Eine Ausnahme stellen beispielsweise einige Ausbildungsberufe in der Pflegebranche dar: Auszubildende zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zum Altenpfleger erhalten etwa eine Ausbildungsvergütung, obwohl sie schulisch ausgebildet werden. Denn im Gegensatz zur dualen Ausbildung werden bei der schulischen Ausbildung, wie der Name schon vermuten lässt, die Lehrinhalte im Klassenzimmer theoretisch vermittelt. In Praktika vertiefen die Schüler ihr Wissen.

Bei der dualen betrieblichen Ausbildung sind die Auszubildenden hingegen direkt bei einem Unternehmen angestellt. „Die Azubis gehen schnell in den normalen Arbeitsalltag mit rein“, beschreibt Stefan Schweiker, Ausbildungsberater der Handwerkskammer Kassel, den Unterschied. Die Theorie lernen sie beim Berufsschulunterricht. Lehrlinge in einer dualen Ausbildung erhalten zudem eine Vergütung: Durchschnittlich 708 Euro verdienten Azubis 2011 in den alten Bundesländern, 642 Euro in den neuen Bundesländern, so die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). In der besonders unter Abiturienten sehr beliebten Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frau liegt das Durchschnittsgehalt bei 826 Euro (West) und 809 Euro (Ost). Während angehende Industriekaufleute 837, beziehungsweise 772 Euro verdienen, kommen Fachinformatiker auf 818 Euro (West) und 760 Euro (Ost) und Kaufleute im Groß- und Außenhandel auf 767 beziehungsweise 713 Euro.

Tarifgebunden oder nicht?

Wie hoch die Ausbildungsvergütung letztlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob der Ausbildungsbetrieb der Industrie- und Handelskammer (IHK) angehört oder in der Handwerkskammer (HWK) organisiert ist sowie in welcher Branche und in welchem Bundesland er etwa angesiedelt ist. „Beispielsweise verdient eine angehende Bürokauffrau, die in Berlin in der Glasindustrie ausgebildet wird, im ersten Lehrjahr laut Tarif 530 Euro. Wäre sie bei einer Druckerei angestellt, würde sie im ersten Lehrjahr über 834 Euro bekommen“, erklärt Rica Kolbe, Ausbildungsberaterin bei der IHK Berlin. „Würde sie wiederum bei einer Druckerei in Nordrhein-Westfalen ihre Ausbildung machen, bekäme sie im ersten Jahr aktuell rund 816 Euro.“

Welche Tarife für welche Ausbildungsberufe gelten, kann man etwa im Tarifregister nachlesen, das für jedes Bundesland einzeln herausgegeben wird und online verfügbar ist. Um das Tarifregister für ein Bundesland zu finden, gib die Begriffe „Tarifregister“ und dein Bundesland in die Suchleiste einer Suchmaschine im Internet ein. Aber: Nicht jedes Unternehmen ist an einen Tarifvertrag gebunden. „Wenn ein Unternehmen tariflich ungebunden ist, sollte die Spanne bei der Bezahlung von Auszubildenden nicht größer sein als 20 Prozent nach unten“, erklärt Rica Kolbe. Ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht, erfährt man in der Regel beim Betriebsrat oder bei den örtlichen Gewerkschaften.

Was man außerdem wissen sollte: Das Bruttogehalt entspricht nicht dem Nettogehalt, da in der Regel Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer anfallen. Eventuell werden auch Kosten für private Versicherungen abgezogen. Lohnsteuer muss zahlen, wer monatlich über 930 Euro verdient, Sozialversicherungsbeiträge werden ab einer Vergütung von 325 Euro fällig (Mehr dazu im Interview: „Brutto, netto und Co.“).

Finanzielle Unterstützung

Auszubildende in einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen. Die Hilfe ist ein Zuschuss und wird monatlich ausgezahlt. Auf die Beihilfe wird das Einkommen des Auszubildenden grundsätzlich voll angerechnet. Das Einkommen der Person, mit der jemand verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und das der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der örtlichen Agentur für Arbeit (Serviceschalter) beantragt werden. Bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit erhältst du weitere Auskünfte. Der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kann erste Anhaltspunkte liefern, ob und in welcher Höhe BAB zu erwarten ist: http://babrechner.arbeitsagentur.de.

Finanzielle Unterstützung während einer schulischen Ausbildung gibt es auch über das BAföG, das in diesem Fall in der Regel nicht zurückbezahlt werden muss. Allerdings müsse jeweils individuell geprüft werden, ob jemand BAföG-berechtigt ist. Ausschlaggebend sei unter anderem das Einkommen der Eltern und ob sich noch weitere Geschwister in der Ausbildung befinden. Deshalb ist es sinnvoll, sich direkt an das zuständige BAföG-Amt zu wenden, das meist im Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist. Für einen ersten Überblick könne der BAföG-Rechner im Internet (www.bafoeg-rechner.de) genutzt werden.

abi>> 12.07.2012