Da zum Beispiel die Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt gerade in Hochschulstädten steigen, soll der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei ihren Eltern wohnen, um 30 Prozent angehoben werden: von bisher 250 Euro auf 325 Euro. Der Höchstsatz zur Unterstützung für Studium und Lebenshaltung soll von 735 auf 861 Euro monatlich steigen.
Zuletzt war die Zahl der Empfänger gesunken, da viele Familien durch die gute wirtschaftliche Lage mehr verdienten und über die Freibetragsgrenzen kamen. Diese soll bis 2021 um 16 Prozent angehoben werden, damit wieder mehr junge Menschen BAföG erhalten können. Weitere Änderungen sind, höhere Rücklagen zuzulassen, den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag anzuheben und die Konditionen für die Teilrückzahlung des Darlehens zu verbessern.
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html