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Ausbildung in Teilzeit – FAQ: In Teilzeit zum Abschluss

abi» beantwortet zusammen mit Anette Fischer-Peters, Volljuristin beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Referat Recht, Organisationsentwicklung, Büro Hauptausschuss, Fragen zum Thema Ausbildung in Teilzeit.

Eine Person am Schreibtisch mit einem Kalender

Wer kann eine Ausbildung in Teilzeit machen?

Seit dem 1. Januar 2020 kann grundsätzlich jede/r Auszubildende eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit machen, sofern der ausbildende Betrieb einverstanden ist. Ein besonderer Grund, wie zum Beispiel eine familiäre Verpflichtung, muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Kann jede Ausbildung in Teilzeit absolviert werden?

Porträt von Anette Fischer-Peters Porträt von Anette Fischer-Peters

Anette Fischer-Peters

Grundsätzlich gibt es in allen anerkannten Berufen, die im dualen System, also im Betrieb und in der Berufsschule gelehrt werden, die Möglichkeit auf Teilzeitausbildung. Ob ein Ausbildungsplatz in Teilzeit angeboten wird, hängt häufig von der Branche und dem Beruf, aber auch von den jeweiligen Absprachen ab.

Funktioniert Teilzeit auch für schulische Ausbildungsberufe?

Neben dualen Ausbildungen sind auch schulische Ausbildungen in Teilzeit möglich, vor allem in bestimmten Branchen. Eine steigende Tendenz gibt es etwa im Gesundheitswesen, zum Beispiel bei der Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. Vermehrt werden auch Teilzeitausbildungsklassen gebildet.

Wie ist in einer Teilzeitausbildung die Aufteilung Schule/Arbeit geregelt?

Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden und muss in der Regel im normalen zeitlichen Umfang besucht werden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in die Teilzeitausbildung sollte deshalb unbedingt zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden. Vereinzelt zeigen sich Berufsschulen flexibel und bieten bereits Teilzeitmodelle an. Viele berufsständische Kammern oder andere Organisationen führen Modellprojekte für die Teilzeitberufsausbildung durch und stehen als Ratgebende zur Verfügung.

Worin besteht der Unterschied zwischen Teilzeitausbildung und Vollzeitausbildung?

Die Ausbildung in Teilzeit verläuft grundsätzlich wie die Vollzeitausbildung – nur mit dem Unterschied, dass die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb reduziert wird. Hier werden individuelle Vereinbarungen getroffen, die im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Wichtig ist, dass die Kürzung der regelmäßigen Ausbildungszeit nicht mehr als 50 Prozent betragen darf. Häufig liegt die wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 35 Stunden. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Auch bei der Teilzeitberufsausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu verkürzen.

Mit wem bespreche ich meinen Wunsch auf eine Ausbildung in Teilzeit?

Neben den Agenturen für Arbeit sind die Ausbildungsberatungen der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern sehr hilfreiche Anlaufstellen. Auch die Betriebe selbst sollte man ansprechen. Die Entscheidung, bestimmte Auszubildende in Teilzeit auszubilden, kann sich auch erst im Laufe des Bewerbungsprozesses ergeben oder sogar noch später während der Ausbildung. Teilzeit kann auch nur für einen bestimmten Zeitraum der Ausbildung vereinbart werden.

Wie hoch ist mein Gehalt bei einer Ausbildung in Teilzeit?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung darf bei der Teilzeitausbildung zeitanteilig, das heißt entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit, verringert werden. Die prozentuale Verringerung der Vergütung muss angemessen sein: Sie darf nicht höher sein als die prozentuale Kürzung der Arbeitszeit. So könnte beispielsweise eine Reduzierung der monatlichen Ausbildungszeit um 30 Prozent zu einer Kürzung des Ausbildungsentgelts um maximal 30 Prozent führen. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht zur Kürzung der Vergütung.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Teilzeit-Ausbildungsvertrag unterschreibe?

Bei einem Teilzeit-Ausbildungsvertrag muss genau darauf geachtet werden, in welchem Umfang die Arbeitszeit reduziert wird (maximal um 50 Prozent) und wie dies geschieht, also ob die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit verringert wird. Die Teilzeitregelung kann sich dabei auch nur auf einen bestimmten Zeitraum beschränken oder erst nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Hinzu kommen Angaben, die auch bei einem Vollzeit-Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen, etwa Gliederung, Ziel der Berufsausbildung, Beginn und Dauer.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Ausbildungsvergütung angemessen ist.