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Wie kann ich Studium und Kindererziehung unter einen Hut bekommen? abi» beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich Studierende mit Kind stellen.
Die Studierendenwerke bieten mit ihren 209 Kitas bundesweit rund 9.100 Betreuungsplätze an. Daneben gibt es Angebote der flexiblen Kinderbetreuung, wenn es zum Beispiel der Stundenplan der Eltern verlangt. Die Kinderbetreuungsangebote der Studierendenwerke haben den Anspruch, nicht nur flexibel, sondern auch verlässlich und campusnah zu sein.
können, sind Wohnungen auf dem privaten Markt in manchen Städten schwer erschwinglich. Studentenwerke verfügen für solche Fälle über eine gewisse Zahl an familiengerechten Wohnungen in Wohnheimen, deren Größe an die Familiengröße (Alleinerziehende oder Paar mit Kind oder Kindern) angepasst ist.
An einigen Standorten können Studierende, die ein Kind erwarten, ein Begrüßungspaket beim Studentenwerk beantragen. Das beinhaltet in der Regel einen Gutschein oder Geld für Babyausstattung.
Bei Notlagen in der Schwangerschaft, oder in der familiären Situation danach, kann man sich an die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ wenden und finanzielle Hilfe beantragen. Eine Liste der Beratungsstellen ist auf der Homepage der Stiftung zu finden.
Für Eltern kommen BAföG (falls sie berechtigt sind), Elterngeld und Kindergeld in Frage. Im Rahmen des BAföG kann ein Betreuungszuschlag, derzeit 150 Euro je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (eine Erhöhung auf 160 Euro zum Wintersemester 2022/23 ist vorgesehen), beantragt werden.
Auch Wohngeld kann unter bestimmten Umständen hilfreich sein. Dieses beantragt man bei der jeweiligen Kommune. Alleinerziehende, bei denen der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Familienbüros oder vergleichbare Einrichtungen sind als zentrale Koordinations- und Anlaufstelle der Hochschule für Familiengerechtigkeit gedacht. Bei der Beratung wird besprochen, mit welchen Maßnahmen die jeweilige Hochschule die betreffende Person unterstützen kann. Dazu gehören Urlaubssemester oder die Umstellung auf ein Teilzeitstudium. Auch Familienbüros können zu flexiblen Betreuungsangeboten angefragt werden. Zusätzlich zu den Familienbüros sind innerhalb der Hochschule der Allgemeine Studierendenausschuss (AstA) oder der Studentenrat Ansprechpartner für Studierende mit Kind.
Die deutschen Hochschulen bieten rund 2.400 akkreditierte Teilzeit-Studiengänge an. Es handelt sich also nicht einfach um „verlängerte“ Vollzeitstudiengänge. Für einen solchen Studiengang kann man sich von Anfang an entscheiden. Es gibt teilweise die Möglichkeit, im Studium von einem Vollzeit- in einen Teilzeitstudiengang zu wechseln. Dafür muss allerdings ein Antrag an der Hochschule gestellt werden.
Stand: 10.06.2022
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