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Studienbewerbung: Bewerben oder direkt einschreiben?

Wer sich um einen Studienplatz bewirbt, sollte sich frühzeitig informieren, welches Zulassungsverfahren greift und welche Fristen gelten. Denn es gibt Studiengänge, in denen die Anzahl der Plätze beschränkt ist, sodass diese nach bestimmten Kriterien vergeben werden.

Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop.

Zulassungsfreie Studiengänge

Ist dein Wunschstudiengang zulassungsfrei, kannst du dich direkt an der Hochschule immatrikulieren, also einschreiben. Die Einschreibung erfolgt in der Regel online, manchmal persönlich oder per Post. In manchen Fällen ist eine Voranmeldung nötig, entweder bei der Hochschule oder über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Welche Studiengänge zulassungsfrei sind, welche Fristen du einhalten musst und welche Unterlagen du benötigst – zum Beispiel Abiturzeugnis –, erfährst du meist auf der Homepage oder bei der Studienberatung der Hochschule.

  • Porträt von Klaus Arnold

    Die Immatrikulation erfolgt in der Regel online über ein Formular. Der Antrag wird ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Hochschule geschickt.

    Dr. Klaus Arnold, Leiter des Studierendensekretariats der Universität Leipzig

Das sind die Unterlagen, die du in der Regel für die Einschreibung brauchst:

  • Immatrikulationsantrag
  • Abiturzeugnis in Kopie
  • Personalausweis zur Vorlage
  • ggf. Passfoto (für Studierendenausweis)

Ein Krankenversicherungsnachweis muss nicht mehr eingereicht werden – die Meldung erfolgt mittlerweile elektronisch von den Krankenkassen an die Hochschulen.

Achtung: Auch bei zulassungsfreien Studiengängen kann es sein, dass die Hochschule eine Voranmeldung oder Bewerbung wünscht – entweder direkt oder vereinzelt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung unter hochschulstart.de.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

Gibt es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze, bestehen Zulassungsbeschränkungen. Dann greift eines der folgenden Verfahren:

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbung an der Hochschule

In vielen Fällen reichst du deine Bewerbung direkt bei der Hochschule ein. Diese entscheidet nach verschiedenen Kriterien, wer zugelassen wird. Die größte Rolle spielt die Abiturdurchschnittsnote. Weitere Kriterien sind Wartezeit, Einzelnoten oder praktische Erfahrungen. Welche Unterlagen du benötigst und welche Formulare du ausfüllen musst, steht meist auf der Homepage der Hochschule. Alternativ gibt dir die (Fach-)Studienberatung Auskunft.

Der Bewerbungszeitraum endet für gewöhnlich am 15. Juli für das Winter- und am 15. Januar für das Sommersemester. Abweichende Fristen werden auf der Homepage der Hochschule aufgeführt.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

Eine wachsende Anzahl an Hochschulen nimmt für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Um teilzunehmen, registrierst du dich zunächst im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Im Anschluss kannst du dich entweder über hochschulstart.de oder über die Hochschule bewerben – je nach Vorgabe der Hochschule.

Es ist möglich, dich für bis zu zwölf Studienangebote gleichzeitig zu bewerben, deine Bewerbungen in die gewünschte Reihenfolge zu bringen und in der Koordinierungsphase zu prüfen, ob bereits von einer oder mehreren Hochschulen ein Zulassungsangebot vorliegt. Entscheidest du dich für ein Angebot, erhältst du einen Zulassungsbescheid und scheidest mit allen weiteren Bewerbungen aus dem aktuellen Verfahren aus.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet regulär am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar.

 

Studiengänge mit Eignungsprüfung

Bewerbung an der Hochschule

Einige Studiengänge sehen eine Eignungsprüfung vor. Das ist insbesondere in künstlerisch-gestalterischen und sportwissenschaftlichen Studiengängen der Fall: In Kunst und Design legen Bewerberinnen und Bewerber in der Mehrzahl der Fälle eine Mappe vor und nehmen an einer Aufnahmeprüfung teil, Anwärterinnen und Anwärter auf ein Sportstudium treten zur Sporteignungsprüfung an.

Im Rahmen hochschulinterner Auswahlverfahren werden auch für andere Studiengänge zunehmend Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Da solche Eignungstests oft deutlich vor Beginn der allgemeinen Bewerbungsfristen stattfinden und es gesonderte Anmeldefristen gibt, solltest du dich frühzeitig informieren.

Hinweis: Wer sich durch eine herausragende künstlerische Begabung und eine für das Studium ausreichende Allgemeinbildung auszeichnet, kann in bestimmten künstlerisch-gestalterischen Studiengängen auch ohne Hochschulreife studieren.

» Mehr zu Tests und Eignungsverfahren

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbung über hochschulstart.de

Für die Studiengänge Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie an staatlichen Hochschulen bewirbst du dich ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung unter hochschulstart.de. Du kannst dich übrigens für alle vier Studiengänge gleichzeitig bewerben.

30 Prozent der Studienplätze werden an die „Abiturbesten“ jedes Bundeslandes vergeben, 60 Prozent über hochschulinterne Auswahlverfahren. In den Auswahlverfahren darf die Abiturdurchschnittsnote nicht mehr allein maßgeblich sein, es muss mindestens ein weiteres notenunabhängiges Kriterium Gewicht haben, in Humanmedizin sogar zwei. Ein fachspezifischer Studieneignungstest wie der TMS (Test für Medizinische Studiengänge) muss berücksichtigt werden. Daneben können zum Beispiel eine einschlägige Berufsausbildung oder Auswahlgespräche eine Rolle spielen.

10 Prozent der Plätze werden über eine zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Diese bewertet – abgesehen von Pharmazie – nur schulnotenunabhängige Kriterien; das sind die gleichen wie bei den Auswahlverfahren der Hochschulen.

Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist in der Regel am 15. Juli (für „Altabiturientinnen und Altabiturienten“ am 31. Mai), für das Sommersemester am 15. Januar. Der Studiengang Tiermedizin startet nur zum Wintersemester.

» Erfahrungsbericht: Bewerbung für Pharmaziestudium

» Interview zum Thema Hochschulstart

  • Porträt von Lennard Mack

    Im Dialogorientierten Zulassungsverfahren sieht man direkt, wann die Unterlagen angekommen sind, ob die Bewerbung akzeptiert wurde und ob es eine Zu- oder Absage gab.

    Lennart Mack, Jura-Student
  • Porträt von Pius Göser

    Ich habe mich erst mal im Internet über Studiengänge im Bereich Sport und über die Aufnahmebedingungen informiert.

    Pius Göser, Sportstudent
  • Silhouette eines Kopfes

    In Heidelberg, wo ich Grundschullehramt studieren wollte, reichte mein Abiturschnitt von 1,9 nicht. Ich entschied dann, erst mal ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Kinderhaus zu machen.

    Michelle Hoffmann, Studentin für Grundschullehramt

Numerus clausus (N.c.)

Scrabbel-Bausteine, die das Wort Numerus Clausus bilden Scrabbel-Bausteine, die das Wort Numerus Clausus bilden

Scrabbel-Bausteine, die das Wort Numerus Clausus bilden

Um den Numerus clausus ranken sich manche Gerüchte. So glauben einige, dass damit ein von vornherein festgelegter Abiturnotendurchschnitt gemeint ist, den man mitbringen muss, um zu einem Studiengang zugelassen zu werden. Richtig ist, dass Numerus clausus „geschlossene Anzahl“ bedeutet. Wenn die Nachfrage nach einem Studiengang das Angebot an Plätzen überschreitet, muss der Zugang beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Für die Auswahl ziehen die Hochschulen unterschiedliche Kriterien heran: Die Durchschnittsnote im Abitur ist ein wesentliches Kriterium, es können aber auch Wartezeit, Einzelnoten, Auswahlgespräche oder praktische Erfahrungen eine Rolle spielen. Umgangssprachlich steht der N.c. häufig für die Abiturdurchschnittsnote der Bewerberin oder des Bewerbers, an die oder den im vergangenen Semester der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde. Es ergibt sich immer erst im laufenden Auswahlverfahren, wer zugelassen wird und wer nicht. Daher solltest du dich im Zweifel immer bewerben.

Das sagen Expertinnen und Experten:

  • Porträtfoto von Frau Lütge-Varney

    Die Fristen für Bewerbungen über das Portal von hochschulstart.de sind immer sogenannte gesetzliche Ausschlussfristen. Das bedeutet, bis dahin müssen neben der Online-Bewerbung auch alle schriftlichen Unterlagen bei uns in Dortmund vorliegen. Mein Tipp: Bewerbung frühzeitig einreichen, dann bleibt ausreichend Zeit für den Check, ob alles vollständig ist.

    Kerstin Lütge-Varney, Pressestelle hochschulstart.de
  • Porträtfoto von Bernd Mölck-Tassel

    Wir haben jährlich einen hohen Zulauf. Beim Fach Illustration waren es zuletzt rund 300 Bewerbungen für 45 verfügbare Studienplätze. Bei der Aufnahmeprüfung haben wir daher sehr hohe Anforderungen.

    Bernd Mölck-Tassel, Studienfachberater an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg
  • Porträt von Katharina Fleischmann

    Für Bewerbungen gilt grundsätzlich: Sie müssen fristgerecht eingehen und vollständig sein. Daher rate ich dazu, nicht erst kurz vor Fristende die Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen. Unser Online-Bewerbungsportal meldet zum Beispiel, wenn Unterlagen fehlen – wenn die Zeit reicht, können Dokumente noch rechtzeitig hochgeladen werden.

    Dr. Katharina Fleischmann, Fachstudienberaterin Architektur der Bauhaus-Universität Weimar

Quiz: Studium, ich komme …

Wo musst du dich bewerben? Welche Unterlagen solltest du vorbereiten und bis wann musst du dich spätestens entschieden haben? Teste dein Wissen rund um deine Bewerbung um einen Studienplatz.

Weitere Infos

Stiftung für Hochschulzulassung

www.hochschulstart.de

Studienwahl.de

Infoportal der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der Stiftung für Hochschulzulassung.
www.studienwahl.de

Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

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