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abi» klärt die wichtigsten Fragen und Antworten rund um BAföG und den Antrag.
Der Antrag besteht aus mehreren Formblättern. Die bekommst du bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an deiner Hochschule oder im Internet unter www.bafög.de. Kontaktdaten der BAföG-Ämter findest du hier. Inzwischen können BAföG-Leistungen zudem elektronisch mittels der technischen Verfahren eID oder De-Mail beantragt werden.
Grundsätzlich hat jede und jeder rechtlichen Anspruch auf die Unterstützung während des Studiums, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das zuständige BAföG-Amt prüft die Ansprüche und Anträge. Deswegen empfiehlt sich eine Beratung schon vor dem Studium beziehungsweise eine Antragstellung spätestens nach Erhalt der Hochschulzulassung.
Förderungswürdig ist, wer bei Beginn eines Bachelorstudiums beziehungsweise Staatsexamens nicht älter als 44 Jahre ist und ein Vollzeitstudium absolvieren möchte. Gefördert werden kann zudem ein Masterstudium sowie ein postgraduales Studium, wenn außer einem Bachelorabschluss noch kein anderer erster Hochschulabschluss erworben wurde. Wirtschaftliche Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle. Eigene Vermögenswerte wie Bargeld, Girokonten oder Auto sind für Antragstellende unter 30 Jahre bis 15.000 Euro frei (ab 30 Jahre: 45.000 Euro). Das bedeutet: Sie beeinflussen den Förderungsbetrag nicht. Ähnlich verhält es sich mit dem eigenen Einkommen, das zum Beispiel bei einem Minijob bis 520 Euro monatlich anrechnungsfrei ist. Auch das Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehepartners beeinflusst die Förderung.
In den Formblättern werden Angaben über die eigene Person, die Eltern und die Geschwister, zum Studium, zur Wohnsituation und zum eigenen Einkommen abgefragt. Verlangt wird zudem eine Studienbescheinigung nach §9 BAföG: Die bekommst du von deiner Hochschule mit den Semesterunterlagen zugeschickt.
Empfehlenswert ist, den Antrag bereits vorzubereiten, bevor der Zulassungsbescheid der Hochschule kommt. Sobald die Zulassung der Hochschule da ist, sollte man den BAföG-Antrag zügig einreichen.
Der monatliche Förderhöchstbetrag liegt aktuell bei 934 Euro für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und kinderlos sind. Darin enthalten sind Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Im Durchschnitt erhielten BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger im Jahr 2022 laut Statistischem Bundesamt 592 Euro pro Monat.
Die Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend ab Studienbeginn, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Dabei zählt der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, nicht der des Herunterladens oder des Abholens der Formblätter. Die reine Bearbeitungszeit beim Amt kann mehrere Monate beanspruchen.
In der Regel wird BAföG für ein Jahr bewilligt und jedes Jahr, nach Einreichen des Weiterförderungsantrages, neu berechnet.
Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt 20 Jahre. Im Normalfall muss die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung, aktuell höchstens aber 10.010 Euro, zurückbezahlt werden. Bei einer vollständigen oder teilweisen Förderung durch Volldarlehen gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Die Rückzahlungsrate beträgt vierteljährlich 390 Euro. Wer seine Darlehensschuld ganz oder teilweise vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass. Und wer seine Schuld trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Pflichten binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld endgültig erlassen.
Stand: 22.04.2024
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