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Mobiles Arbeiten: Möglichkeiten für Auszubildende

Ob „mobiles Arbeiten“ oder „Homeoffice“ – die Digitalisierung der Arbeitswelt hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Doch wie sieht es mit mobilem Arbeiten und Lernen in der Berufsausbildung aus? Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat nun eine Empfehlung verabschiedet.

Darf innerhalb einer dualen Berufsausbildung grundsätzlich aus dem Homeoffice oder mobil gearbeitet werden? Die Empfehlung des BIBB räumt jetzt mit den Unsicherheiten auf, die sich aus dem Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes ergeben haben. Dieses besagt, dass das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren hat.

Die duale Berufsausbildung sollte, so die Empfehlung des BIBB, auch in Zukunft weiterhin grundsätzlich in Präsenz stattfinden, kann aber auch durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens gut unterstützt werden – solange regelmäßige persönliche Gespräche virtuell und auch in Präsenz geführt werden. Auch muss die Erreichbarkeit klar definiert sein und die Probe- und Einarbeitungszeit sollte nach Möglichkeit nicht mit mobilem Arbeiten beginnen.

Verpflichtungen für Betriebe, eine mobile Ausbildung anzubieten, gibt es allerdings nicht. Entscheidet sich ein Ausbildungsbetrieb dazu, muss dieser auch die Eignung des/r Auszubildenden sowie die erforderlichen Lehrmittel und die Kompetenzen des Ausbildungspersonals zur Durchführung mobiler Ausbildungsphasen sicherstellen. Wenn du dir unsicher bist, frag doch einfach direkt in deinem Ausbildungsbetrieb nach!

Mehr Infos

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

www.bibb.de