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Legasthenie: Offiziell als Behinderung anerkannt

Nach einer Klage von Jugendlichen mit Legasthenie wurde diese nun vom Bundesverfassungsgericht offiziell als Behinderung eingestuft. Dies soll die Chancengleichheit fördern.

Am 22. November 2023 hat das Bundesverfassungsbericht Legasthenie als Behinderung bestätigt. Das Urteil geht auf eine Klage dreier Abiturienten zurück, welche sich aufgrund ihrer Legasthenie ungerecht behandelt fühlten.

Laut Expertinnen und Experten seien Schülerinnen und Schüler durch Legasthenie nicht in ihren Kompetenzen, sondern nur in der Fähigkeit des Lesens und des Schreibens eingeschränkt. Sie hätten durch die Digitalisierung dadurch jedoch keinen Nachteil mehr und könnten in allen Berufen erfolgreich arbeiten. Durch die Pflicht der Länder, nur die fachlichen Kompetenzen zu bewerten, liege der Fokus nicht mehr auf den Problemen in der Rechtschreibung.

Zehn bis zwölf Prozent aller Menschen sind von Legasthenie betroffen, Schülerinnen und Schüler leiden besonders unter dem Druck, wenn die Krankheit nicht anerkannt wird. Dennoch ist ein Vermerk auf die Krankheit in Zeugnissen notwendig, um die Nichtbewertung deutlich erkennbar zu machen.

Mehr Infos

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

www.bvl-legasthenie.de