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Die Bewerbung auf einen Blick: FAQ

Keine Bewerbung ist wie die andere. Trotzdem gibt es Fragen, die immer wieder auftauchen. Die abi» Redaktion beantwortet solche Fragen in diesem FAQ.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich mich für einen Ausbildungsplatz bewerben möchte?

Alles, was du für deine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz wissen musst, findest du in der Rubrik Ausbildungsplatz. Dort erfährst du unter anderem, wo du passende Ausbildungsplätze findest, welche Bewerbungsfristen gelten, was in eine Bewerbungsmappe gehört, wie du dich auf Vorstellungsgespräche, Tests sowie Assessment-Center vorbereiten kannst und wie du vorgehst, wenn du eine Zu- oder Absage erhältst.

Brauche ich für eine Bewerbung um einen Studienplatz die gleichen Unterlagen wie bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz?

Es kommt darauf an, für welche Art von Studiengang du dich bewirbst.

Strebst du ein duales Studium an, dann brauchst du im Grunde die gleichen Unterlagen, da du in der Regel zuerst einen Arbeitgeber finden musst, bei dem du die zugehörige Ausbildung beziehungsweise die Praxisphasen absolvierst.

Auch bei der Bewerbung für reguläre Studiengänge fordern Hochschulen zum Teil ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf. In jedem Fall brauchst du Kopien beziehungsweise Scans deines letzten Schulzeugnisses oder der letzten beiden.

» Studienplatz

» Duales Studium

» Bewerbungsmappe

Wie läuft eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz ab?

Viele Unternehmen sind offen für Praktikantinnen und Praktikanten. Wenn du dir unsicher bist, frag vorher nach, ob Praktika angeboten werden.

In der Regel schickst du dann eine (Kurz-)Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf an das Unternehmen, bei dem du ein Praktikum machen möchtest. Bei kleineren Betrieben genügt unter Umständen sogar ein Anruf oder eine überzeugende E-Mail, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Alles, was du sonst für deine Bewerbung um ein Praktikum wissen musst, haben wir für dich in der Rubrik Praktikum und Nebenjob zusammengestellt.

Ich habe eine Behinderung. Wie gehe ich damit in meiner Bewerbung um?

Es kommt darauf an. Eine Behinderung muss grundsätzlich nicht angegeben werden, wenn sie keine Relevanz für die angestrebte Tätigkeit hat.

Wer einen Grad der Behinderung von 50 hat, gilt als „schwerbehindert“ und sollte dies im Anschreiben oder Lebenslauf zurückhaltend, aber transparent erwähnen. Der Arbeitgeber sollte wissen, ob die Behinderung nach Meinung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers Auswirkung auf die Tätigkeit hat, die er im Unternehmen anstrebt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Personen besetzen müssen. Und zum Beispiel im öffentlichen Dienst werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung mindestens zum Vorstellungsgespräch eingeladen, soweit sie die geforderten Qualifikationen erfüllen.

Ich habe eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen, erinnere mich aber gar nicht mehr daran, mich bei diesem Unternehmen beworben zu haben.

Im Bewerbungsstress kann man leicht den Überblick verlieren. Außerdem bewirbst du dich wahrscheinlich zum ersten Mal in deinem Leben – klar kann mal ein Fehler auftreten. Wichtig ist, dass du es künftig besser machst!

Mit einer Übersicht zum Beispiel in einem Tabellenprogramm kannst du wichtige Details zu deinen Bewerbungen erfassen: Wo hast du dich beworben, wann, auf welche Stelle, mit wem hast du bereits gesprochen, wann fand der letzte Kontakt statt? Wann bist du wo eingeladen?

Lege am besten die bereits abgeschickten Bewerbungen digital an derselben Stelle auf Rechner oder Laptop ab, dann kannst du dich sicher an so manches Detail erinnern.

Ich habe einen Termin für ein Vorstellungsgespräch verpasst – ist jetzt alles vorbei?

Wenn du den Termin zum Vorstellungsgespräch vergessen hast, dann kann es wirklich sein, dass deine Chancen auf diesen Ausbildungsplatz verloren sind. Das sollte also nicht passieren.

Wenn du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst, solltest du so schnell wie möglich Bescheid sagen. Am besten natürlich mit triftiger, nachvollziehbarer Begründung.

Ich weiß, dass ich in meiner Bewerbung keine Tipp- oder Rechtschreibfehler machen sollte – aber wie stelle ich das sicher?

Zunächst einmal solltest du dir für deine Bewerbung ausreichend Zeit nehmen – lass beispielsweise dein Anschreiben nach dem Verfassen mindestens einen Tag liegen und lies es dann noch mal mit frischem Blick sorgfältig durch. Dabei fallen dir sicher schon eventuelle Fehler auf.
Außerdem solltest du dir in deinem Umfeld eine Person suchen, von der du weißt, dass diese gute Rechtschreibkenntnisse hat. Diese Person kann deine Bewerbung gegenlesen und dir Verbesserungsvorschläge machen  oder dich auf Form- beziehungsweise Formulierungsfehler hinweisen. In jedem Fall solltest du die Rechtschreibprüfung deiner Schreibsoftware über den Text laufen lassen.

Ich bin transident, aber meine offizielle Vornamensänderung hat noch nicht stattgefunden – wie gehe ich damit in meiner Bewerbung um?

Zunächst einmal: Deine Qualifikationen haben nichts mit deiner Identität zu tun! Wenn deine Zeugnisse noch unter deinem Geburtsnamen ausgestellt sind, du inzwischen aber unter einem anderen Namen lebst, kannst du dich trotzdem mit diesem bewerben. Am besten begründest du im Anschreiben kurz mit einem Satz, dass du mittlerweile in einer für dich weniger belastenden Geschlechterrolle lebst.

Wenn du dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, kannst du davon ausgehen, dass dein zukünftiger Chef/deine Chefin offen mit dem Thema umgeht. Unternehmen, die Diversität besonders leben, kannst du beispielsweise bei trans*spezifischen Jobbörsen und Messen finden. Der Bundesverband Trans* empfiehlt etwa diversity-jobs.de, goodjobs.eu/, proudr.com und die Jobmesse Sticks and Stones (20. Januar 2024 in Köln).

Du kannst dir im Vorfeld auch Unterstützung holen, etwa bei Selbsthilfegruppen in deiner Nähe, dem Bundesverband trans* oder dem Jugendprojekt TRANS* – Ja und?!.

Aber: auch wenn der Jobeinstieg geklappt hat, kann es sein, dass an gewissen Stellen weiterhin dein Ursprungsname geführt wird, etwa bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung, in der Meldung beim Sozialversicherungsträger oder in den Stammdaten des Unternehmens – zumindest bis zu deiner offiziellen Namensänderung.