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Ein Praktikum beim Auswärtigen Amt ist nur eine von vielen Möglichkeiten, um Arbeitsluft im Ausland zu schnuppern. Welche weiteren es gibt und worauf du bei der Bewerbung achten solltest, erklären dir diese FAQ.
Das „Praktikantenprogramm Ausland“ des Auswärtigen Amtes richtet sich an Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens das dritte Semester abgeschlossen haben und ein Pflichtpraktikum fürs Studium absolvieren müssen. Wer sich für eine Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessiert, hat so die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe an Außendienststellen wie Botschaften oder Konsulaten in der Praxis kennenzulernen.
Für die Bewerbung müssen Interessierte ein elektronisches Bewerberkonto anlegen, auf dem sie dann Dokumente wie einen Lebenslauf, das Abiturzeugnis oder Sprachnachweise hochladen können. Bewerben muss man sich spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.
Detaillierte Infos zu den Bewerbungsmodalitäten, Ausnahmeregelungen etc. findest du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Ein Auslandspraktikum kannst du nicht nur im Rahmen einer Berufsausbildung absolvieren. Internationale Unternehmen oder deutsche Unternehmen, die einen Sitz im Ausland haben, suchen auch immer wieder Studierende als Praktikantinnen und Praktikanten. Entweder du bewirbst dich direkt auf eine ausgeschriebene Stelle, oder du schickst einfach deine Bewerbungsunterlagen als sogenannte Initiativbewerbung ans Unternehmen. Informationen über freie Praktikumsstellen findest du beispielsweise über das International Office oder Career Center deiner Hochschule oder über die Firmenwebseiten. Auch eine Suche über www.arbeitsagentur.de/jobsuche kann zum Ziel führen.
Achtung: Bei Bewerbungen an deutsche Unternehmen gelten die in Deutschland üblichen Regelungen, auch wenn diese im Ausland beheimatet sind. Bei international geführten Unternehmen (zum Beispiel US-amerikanische oder französische) gelten die Regelungen des jeweiligen Landes!
Ja. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten benötigen im Allgemeinen keine Arbeitserlaubnis innerhalb des EU-Raums. Bewirbst du dich in einem Land außerhalb der EU, musst du eventuell eine Arbeitserlaubnis oder auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Bewerbung mitschicken. Informiere dich hier aber am besten direkt beim Zielland beziehungsweise der Stelle, bei der du das Praktikum absolvieren möchtest, wie die Regelungen genau sind.
Wenn du dich im Ausland um ein Praktikum bewirbst, solltest du zunächst klären, in welcher Sprache die Bewerbung verfasst werden soll. International orientierte Unternehmen wünschen die Bewerbung häufig auf Englisch. Bei anderen Unternehmen kann es jedoch sein, dass die Bewerbung in der jeweiligen Landessprache verfasst werden sollte.
Außerdem können in anderen Ländern durchaus andere Dinge üblich sein als in Deutschland. In den USA und Großbritannien sowie in Skandinavien brauchst du beispielsweise generell kein Bewerbungsfoto. In Spanien wiederum sollte der Lebenslauf neben einem Foto sogar Informationen wie die Ausweis- und Steuernummer, den aktuellen Familienstand und die Anzahl der Kinder enthalten – dafür aber keine Arbeitszeugnisse. Informiere dich am besten genau, wie die Vorgaben für die Bewerbung in deinem Zielland sind.
Wenn du dich um ein (Pflicht-)Praktikum im Zuge deines Studiums bewerben willst, unterstützt dich das Akademische Auslandsamt oder International Office deiner Hochschule bei der Entscheidung für einen Praktikumsplatz, im Bewerbungsprozess sowie bei Fragen zur Finanzierung. Bei anderen Praktikums- oder Arbeitsaufenthalten ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin.
Das Praktikumsgehalt allein deckt häufig nicht die gesamten Lebenshaltungskosten im Ausland ab. Es gibt aber viele Möglichkeiten für eine Förderung, etwa Stipendien. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet zum Beispiel eine Stipendiendatenbank speziell für Praktika im Ausland.
Stand: 16.10.2024
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