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Studienfinanzierung: 29. BAföG-Änderungsgesetz

Kürzlich hat das Bundeskabinett das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen und verspricht grundlegende strukturelle Verbesserungen.

Das nunmehr 29. BAföG-Änderungsgesetz soll den Bezug von BAföG noch leichter machen und mehr Studierende dazu animieren, sich um die Förderung zu bemühen – und so die Studienfinanzierung abzusichern.

Zu den wichtigsten Elementen des 29. BAföG-Änderungsgesetzes gehört die Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Dieser einmalige Zuschuss soll bei Ausgaben unterstützen, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind. Beispielsweise die Anschaffung eines Laptops, Lehr- und Lernmaterialien oder die Entrichtung einer Mietkaution.

Neben einer weiteren Anhebung des Elternfreibetrags um fünf Prozent sollen auch grundsätzliche strukturelle Verbesserungen folgen. Dazu zählt unter anderem ein mögliches zusätzliches Studiensemester, das über die Höchstdauer der jetzigen Förderung hinausreicht. Orientierungs- oder Wartesemester sind mit dieser Regelung dann ebenfalls möglich.

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Wintersemesters 2024/25 in Kraft treten und noch mehr Studierenden dabei helfen, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ein Studium aufzunehmen.

Mehr Infos

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

www.bmbf.de