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Praktikum: Diese Rechte haben Praktikantinnen und Praktikanten

Alle, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, gelten laut Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmer/innen. Folglich haben sie auch dieselben Rechte.

Es ist eine Tafel mit einer Wochenplanung zu sehen.

Einige Beispiele:

  • Eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden.
  • Innerhalb eines achtstündigen Arbeitstages ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten.
  • Der Arbeit muss eine Ruhephase von mindestens elf Stunden folgen.
  • Wird in einer Branche beispielsweise auch am Sonntag gearbeitet, besteht Anspruch auf einen freien Tag unter der Woche.
  • Jede Praktikantin und jeder Praktikant hat, wie Arbeitnehmer/innen auch, Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Tagen pro Jahr (natürlich nur, wenn das Praktikum bezahlt ist). Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert, entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, also mindestens zwei Tage pro Monat.
  • Nach Abschluss eines Praktikums besteht ein Anrecht auf ein Zeugnis. Gegebenenfalls kannst du dir sogar ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
  • Bestenfalls bekommst du für dein Praktikum Geld, wobei die Vergütung eher als eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt betrachtet werden muss.

Weitere Infos

Praktikum machen

Die Bundesagentur für Arbeit informiert dich über deine Rechte und Pflichten im Praktikum – und hilft dir einen Platz zu finden.

www.arbeitsagentur.de/bildung/zwischenzeit/praktikum-machen