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Berufsorientierung mit Praktika: „Interesse am Beruf ist Voraussetzung für das Praktikum“

Praktika sind wichtige Stationen auf dem Weg zum Beruf. Welche Aspekte es vor, während und nach dem Praktikum zu beachten gilt, verrät Katja Haas, Berufsberaterin der Agentur für Arbeit in Nürnberg.

Ein Mann arbeitet im Büro an seinem Laptop.

abi» Frau Haas, wie findet man überhaupt das passende Praktikum für sich?

Katja Haas: Zuerst wäre es grundsätzlich sinnvoll, dass man schon einmal einen Berufswunsch hat. Als nächstes sollte man sich über diesen Beruf informieren und sich Betriebe ansehen, in denen der entsprechende Beruf vertreten ist. Bei einem Ausbildungsberuf kann man im Prinzip jeden Betrieb ansprechen, der ausbildet, weil dort normalerweise gerne Praktikanten genommen werden. Bei Studierenden ist es etwas komplexer, da es hier unterschiedliche Arten von Praktika gibt – beispielsweise Pflichtpraktika, die im Laufe des Studiums absolviert werden müssen oder eben freiwillige Praktika. Auf den Internetseiten der Hochschulen gibt es meist Praktikumsbörsen. Das Praktikum sollte zum Studiengang passen. Den Schwerpunkt können Studierende allerdings individuell legen und sich bei BWL beispielsweise auf Personalwesen spezialisieren.

abi» Wie bewerbe ich mich richtig?

Katja Haas: Hier kommt es darauf an, wer sich bewirbt, ob Schüler, Student oder Absolvent. Danach richtet sich die Ausführlichkeit der Bewerbung. Der Anspruch an einen Schüler ist geringer als an einen Studierenden. Ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem man nett und sympathisch rüber kommt, sind wichtig. Wie man eine Bewerbung schreibt, wird normalerweise im Schulunterricht thematisiert. Darüber hinaus sollte man immer erwähnen worauf man sich bewirbt und für welchen Zeitraum. Das ist gerade für Schüler sehr wichtig, weil ihre Praktikumswoche im Schulablauf oft festgelegt wird. Der Betrieb muss sich dann darauf einstellen. Dort kann man seine Bewerbung übrigens auch persönlich abgeben oder nach einem Platz fragen.

abi» Wenn ich dann einen Praktikumsplatz finde, welche Rechte und Pflichten habe ich als Praktikant*in?

Katja Haas: Grundsätzlich muss natürlich bei unter 18-Jährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Das heißt, Jugendliche dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten. Rechte und Pflichten sind vor allem dann gegeben, wenn es einen Praktikantenvertrag gibt. Ansonsten kommt es immer auf den Betrieb an. Bei manchen muss man eine Datenschutzerklärung unterschreiben.

abi» Was sollte man denn vor, während und nach dem Praktikum beachten?

Katja Haas: Zuvor sollte man immer Informationen über den Beruf einholen und herausfinden, wer der richtige Ansprechpartner im Praktikum ist. Nach dem Praktikum sollte man sich immer ein Praktikumszeugnis geben lassen oder zumindest einen Praktikumsnachweis. Wer im Lebenslauf Praktika nennt, muss auf Nachfrage beweisen können, dass er diese gemacht hat.

abi» Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Worauf muss man hier achten?

Katja Haas: Eine Haftpflichtversicherung für den Fall, dass man in der Arbeit etwas kaputt macht, ist eigentlich der Standard, wird aber auch nicht von jedem Betrieb verlangt. Ansonsten ist die Krankenversicherung relevant. Wenn das Praktikum allerdings nicht vergütet ist, dann ist auch die Krankenversicherung kein Thema. Als Schüler ist man in der Regel sowieso über die Eltern versichert, als Student entweder über die Eltern oder selbst. Wichtig zu wissen wäre auch, dass man sozialversicherungspflichtig ist, sobald die Vergütung mehr als 450 Euro beträgt. Das heißt, dass die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

abi» Was auch nicht unwichtig ist: Wann und wie viel Anspruch auf Vergütung habe ich als Praktikant?

Katja Haas: Normalerweise gibt es bei einem Praktikum bis auf ein paar Ausnahmen keine Vergütung. Schüler- oder Orientierungspraktika vor dem Studium werden grundsätzlich nicht vergütet. Bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate geplant ist, haben Praktikanten vom ersten Tag an Anspruch auf den Mindestlohn. Unternehmen können sich an den Mindestlohn halten oder auch mehr zahlen. Für Pflichtpraktika im Studium ist wiederum keine Vergütung vorgeschrieben, weil das Praktikum in der Studienordnung vorgegeben ist. Wenn der Betrieb freiwillig etwas zahlen möchte, geht das natürlich immer.

Zur Person

Ein Porträt-Foto von Katja Haas. Ein Porträt-Foto von Katja Haas.

Katja Haas

Katja Haas ist Berufsberaterin der Agentur für Arbeit in Nürnberg.