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Ministerien sind die Werkzeuge, mit denen Bundes- und Landesregierungen Politik gestalten und Veränderungen im Land voranbringen. Wie sie organisiert sind, zeigt die abi» Animation.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Ein Transkript zu der folgenden Animation kannst du unter diesem Link aufrufen.
Auf Bundesebene bildet jeder Bundesminister und jede Bundesministerin gemeinsam mit den anderen Bundesminister(inne)n sowie dem Kanzler oder der Kanzlerin das Bundeskabinett. Was für den Bund gilt, gilt auch für die 16 Länder: Jede/r Landesministerin, auch Staatsminister/innen und Senator(inn)en, bildet mit seinen/ihren Kolleg(inn)en sowie dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin die Landesregierung. Jedes Ministerium hat dabei spezifische Aufgaben, z. B. Finanzen, Wirtschaft, Bildung, Landwirtschaft.
Der Minister oder die Ministerin leitet das unterstellte Ministerium eigenverantwortlich und selbstständig, innerhalb des politischen Rahmens.
Jedem Minister und jeder Ministerin direkt unterstellt ist seine/ihre Stellvertretung: der Staatssekretär bzw. die Staatssekretärin. Als Behördenleiter haben Staatssekretäre Weisungsrecht, handeln jedoch nach den Richtlinien ihrer Minister.
Der Kommunikationsstab kümmert sich um die Presse- und sonstige Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums. Auch die Betreuung der Internetpräsenz und alle anderen kommunikativen Angelegenheiten des Hauses werden von hier gesteuert.
In jedem Ministerium gibt es einen oder mehrere parlamentarische Staatssekretäre. Jeder und jede von ihnen darf den Minister bzw. die Ministerin vertreten, etwa vor dem Bundestag. Im Gegensatz zu den Staatssekretären sind sie jedoch keine Beamte, sondern Politiker und gehören dem Parlament an.
Die Aufgaben jedes Ministeriums sind in verschiedene Fachbereiche unterteilt – die sogenannten Abteilungen (zum Beispiel im Justizministerium in die Abteilungen Strafrecht, Bürgerliches Recht, Verbraucherrecht und so weiter). Als Abteilungsleiter fungieren Ministerialdirektoren oder Ministerialdirigenten.
In den Abteilungen beschäftigen sich verschiedene Referate (zum Beispiel arbeiten in der Abteilung Bürgerliches Recht die Referate Familien- und Erbrecht, Schuldrecht, Mietrecht und so weiter) mit spezifischen Themen. Sie dienen der effizienten Erledigung von Aufgaben. Referatsleiter sind meist Ministerialräte.
Stand: 20.05.2022
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