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Studienfeld: Öffentliche Verwaltung

Die Tätigkeit bei Behörden des Bundes, der Länder und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann viele Facetten haben: Im Deutschen Generalkonsulat in Melbourne die Pass- und Visastelle leiten, bei der Kriminalpolizei strafbare Handlungen aufklären und Täter ermitteln oder in der kommunalen Verwaltung das Dienstleistungsangebot für die Bürger*innen optimieren.

Ausschnitt des Oberkörpers einer Frau, die eine weiße Bluse trägt und Pappordner auf einem Schreibtisch sortiert. Ausschnitt des Oberkörpers einer Frau, die eine weiße Bluse trägt und Pappordner auf einem Schreibtisch sortiert.

Der öffentliche Dienst beschäftigt über vier Millionen Menschen und ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Ausgebildet werden die Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst oder vergleichbare Einstiegsebenen üblicherweise über ein duales Studium an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder.

Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Wechsel von theoretischen Studienphasen an der Fachhochschule mit längeren berufspraktischen Abschnitten in den jeweiligen Behörden und Einsatzstellen. Das Studium endet mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss (Diplom-Verwaltungswirt/in).

Neben den spezifischen fachwissenschaftlichen Inhalten werden Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht, dem Recht des öffentlichen Dienstes, der Verwaltungslehre sowie volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt.

Je nach Laufbahn sind ggf. besondere Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, körperliche Eignung).

Einblick in ausgewählte Studienmöglichkeiten: