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Michael Hümmer: Im öffentlichen Dienst geht es um die unterschiedlichen Dienstleistungen, die der Bund, die Länder, die Kommune und Akteure wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit für die Bürger erbringen.
Michael Hümmer, Berater für akademische Berufe Agentur für Arbeit Fürth, und Timon Matzick von der Jugend des DBB Beamtenbund und Tarifunion antworten auf häufige Fragen rund um das Studium im öffentlichen Dienst.
Michael Hümmer: Im öffentlichen Dienst geht es um die unterschiedlichen Dienstleistungen, die der Bund, die Länder, die Kommune und Akteure wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit für die Bürger erbringen.
Timon Matzick: Generell eignet sich der gehobene nichttechnische Dienst besonders für Abiturientinnen und Abiturienten. Für den höheren Dienst wird immer ein Master vorausgesetzt. Was die Inhalte und Tätigkeiten angeht, ist der öffentliche Dienst extrem vielfältig. Das reicht vom Feuerwehrmann und der Polizistin über die Archivarin und den Lehrer bis hin zur Steuerverwalterin, zur Juristin und zum Zollbeamten.
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Timon Matzick: Ein Vorteil des dualen Studiums im öffentlichen Dienst ist, dass es in der Regel auf drei Jahre festgesetzt ist und eine Übernahmegarantie bietet. Außerdem wird man oft schon während des Studiums auf Widerruf verbeamtet und verdient Geld. Im Gegenzug ist man nach dem Studium üblicherweise verpflichtet, fünf Jahre beim Arbeitgeber zu bleiben. Ansonsten muss man das Gehalt, das man während des Studiums erhalten hat, anteilig zurückzahlen.
Michael Hümmer: Ein Nachteil kann sein, dass etwa eine Landesbehörde landesweite Mobilität erfordert oder dass man weniger verdient als in der Privatwirtschaft.
Michael Hümmer: Im Bereich der hoheitlichen Aufgaben (Sicherheit, Verwaltung, Gesundheit, teilweise auch Bildung) bietet der Arbeitgeber ein Beamtenverhältnis. Doch nicht jeder, der ein duales Studium im öffentlichen Dienst absolviert, wird später auch Beamtin oder Beamter. Das hängt von verschiedenen Voraussetzungen wie den Qualifikationen oder dem Einsatzbereich ab.
Timon Matzick: Kommt man für eine Verbeamtung infrage, wird man während des Studiums bereits Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach dem Studium wird man gegebenenfalls für drei bis fünf Jahre Beamtin oder Beamter auf Probe und danach Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.
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Michael Hümmer: Der Arbeitgeber übernimmt für die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fürsorgepflichten, die über einen normalen Arbeitsvertrag hinausgehen. Zum Beispiel sind Beamtinnen und Beamte unkündbar – außer bei schwerwiegenden Verstößen. In den Sozialversicherungssystemen, aber auch in Positionen für Spezialistinnen und Spezialisten, gibt es „normale“ Angestelltenverhältnisse, wobei hier Kündigungen eher unwahrscheinlich sind.
Timon Matzick: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht an die Laufbahnen, auch Qualifikationsebenen genannt, gebunden, das heißt sie können direkt über mehrere Stufen befördert werden. Angestellte geben also etwas Sicherheit für etwas mehr Flexibilität und Freiheiten ab.
Michael Hümmer: Für einen Einstieg in ein Studium mit dem Ziel eines Beamtenverhältnisses im Bereich der Verwaltung steht oft ein Vorabauswahlverfahren etwa eineinhalb Jahre vor Studienbeginn an. Im Bereich Sicherheit (zum Beispiel bei der Polizei) gibt es außerdem einen Sporttest und beim Lehramt vor der endgültigen dauerhaften Verbeamtung einen Gesundheitscheck. Ein Grundinteresse an rechtlichen Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Stand: 26.03.2024
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