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In der letzten Aktualisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2020 wurden neue Bezeichnungen für Berufsqualifikationen eingeführt. abi» beantwortet in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Bundesbildungsministerium wichtige Fragen dazu.
Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional
Dabei handelt es sich um Abschlussbezeichnungen für berufliche Fortbildungen.
Stand 2022 dürfen sich alle Meisterinnen und Meister im Handwerk auch als Bachelor Professional im jeweiligen Handwerk bezeichnen. Für alle anderen gesetzlich nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Qualifikationen müssen die jeweiligen Fortbildungsverordnungen geändert werden. Bislang ist das für diese Fortbildungen geschehen:
Aktuell dürfen Personen, welche die folgenden Fortbildungsprüfungen mit Erfolg abgelegt haben, die Abschlussbezeichnung Master Professional führen:
Ein weiteres Paket von acht neuen Fortbildungsordnungen wird im Frühjahr 2023 hinzutreten.
Nein, es sind keine zusätzlichen Schulungen oder Prüfungen notwendig. Die Bezeichnung Bachelor Professional und Master Professional dürfen Personen führen, die die Fortbildungsprüfung auf der Grundlage der neuen Fortbildungsregelungen, die diese Bezeichnung vorsehen, bestanden haben.
Ja, wer auf der Grundlage einer vor 2020 erlassenen Fortbildungsregelung eine Fortbildungsprüfung bestanden hat, darf weiterhin die danach vorgesehene Bezeichnung führen. Die Fortbildungsregelungen bleiben in Kraft, bis neue Fortbildungsregelungen erlassen sind. Wer eine Prüfung nach einer neuen Fortbildungsregelung besteht, darf die entsprechende neue Bezeichnung führen, gegebenenfalls um die alte Bezeichnung ergänzt, wenn dies so vorgesehen ist.
Daneben gelten handwerksrechtliche Besonderheiten: Meisterinnen und Meister im Handwerk bleiben Meisterinnen und Meister im Handwerk; sie dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ im entsprechenden Handwerk nennen.
Damit soll herausgehoben werden, dass akademische Bildung und eine höherqualifizierende Berufsbildung gleichwertig sind. Außerdem sind die Bezeichnungen international verständlich, wodurch Absolventinnen und Absolventen im Ausland leichter entsprechend qualifizierte Stellen annehmen können beziehungsweise angeboten bekommen.
Die Abschlüsse sind gleichwertig, aber verschiedenartig.
Die einen sind der höherqualifizierenden beruflichen Bildung und die anderen der akademischen Hochschulbildung zugehörig. Sie unterscheiden sich sowohl inhaltlich als auch in den Kompetenzen und Spezialisierungen. Damit sind die Aufgaben auf dem Arbeitsmarkt auch unterschiedlich.
Der Zusatz „Professional“ verdeutlicht, dass es sich um einen anderen Abschluss handelt.
Die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium ist Sache der Länder und nicht im BBiG und in der Handwerksordnung – welche Bundesgesetze sind – festgelegt. Somit bleibt in der Regel der akademische Bachelorabschluss Voraussetzung für ein Masterstudium.
Allerdings existieren für beruflich Qualifizierte Möglichkeiten, um an einer Hochschule zu studieren. So erhalten beispielsweise Meister nach der HwO eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, sofern das im jeweiligen Landesrecht geregelt ist und die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Für die Promotion sind weiterhin Hochschulabschlüsse Voraussetzung, in der Regel der akademische Master, der Magister, das Diplom oder das Staatsexamen.
Stand: 20.12.2022
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