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Oliver Schmitz ist Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, einem Dienstleister und der Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Mit abi» spricht der Experte über die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt sowie beratende und finanzielle Angebote für Mütter und Väter.
Oliver Schmitz: Grundsätzlich besteht nach der Rückkehr ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und gleichwertiges Gehalt. Insbesondere Arbeitgeber, die sich für die Work-Life-Balance ihrer Beschäftigten engagieren, verfügen mittlerweile über zahlreiche Angebote, die den Wiedereinstieg besser gestalten. So bieten viele während der Elternzeit Kontakthalteprogramme. Dadurch erhalten Beschäftigte weiterhin Informationen zu Entwicklungen beim Arbeitgeber, werden zu Veranstaltungen eingeladen und fühlen sich so weiter zugehörig. Viele Organisationen bieten Weiterbildungen während der Elternzeit oder einen stufenweisen Wiedereinstieg an. Zudem gibt es vielfältige Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung.
Viele Organisationen bieten Weiterbildungen während der Elternzeit oder einen stufenweisen Wiedereinstieg an. Zudem gibt es vielfältige Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung.
Oliver Schmitz ist Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.
Oliver Schmitz: Es gehen immer noch deutlich mehr Mütter als Väter in Elternzeit. Auch in der Länge der Elternzeit zeigen sich Unterschiede. So nehmen nur 10 Prozent der Väter länger als zwei Monate Elternzeit, Mütter dagegen im Schnitt rund 14 Monate.
Oliver Schmitz: Das hängt meist noch an klassischen Rollenbildern. So befürchten Väter oft einen Karriereknick, wenn sie länger in Elternzeit gehen, oder sie sind Hauptverdiener. Viele Mütter machen nach der Rückkehr auch negative Erfahrungen am Arbeitsplatz. Hinzu kommt, dass sie viel häufiger in Teilzeit zurückkehren, um Care-Arbeit und Beruf zu vereinbaren, auch wenn sie davor in Vollzeit tätig waren. Aber auch hier zeichnet sich ein Wandel ab. So gehen heute deutlich mehr Väter in Elternzeit und Arbeitgeber nehmen Väter als Zielgruppe für Vereinbarkeitsangebote stärker in den Blick. Darüber hinaus gibt es immer öfter auch die Option auf Führung in Teilzeit, sodass Karriere durchaus möglich bleibt.
Oliver Schmitz: Bei einigen Arbeitgebern gibt es Alleinerziehenden-Netzwerke, in denen sich Beschäftigte austauschen können. Auf kommunaler Ebene sind das die Jugendämter oder spezielle Beratungsstellen, auch Interessenverbände können helfen.
Oliver Schmitz: Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit, da sie sich nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis befinden. Sie können sich aber auch eine Auszeit zur Betreuung des Nachwuchses nehmen und haben Anspruch auf Eltern- und Kindergeld. Das Elterngeld orientiert sich dabei wie bei Beschäftigten an dem vorherigen Einkommen.
Stand: 15.04.2024
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