Lena Manitz
Foto: Privat
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Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf Barrieren stoßen – das besagt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Ihr Ziel ist es, diese Barrieren zu beseitigen. Denn: Die Teilnahme am Arbeitsleben ist für alle Menschen existenziell.
In Deutschland regeln verschiedene Gesetzestexte den Zugang zur beruflichen Ausbildung: das Sozialgesetzbuch, das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Wer mit Beeinträchtigungen lebt und nach dem Abitur eine Ausbildung anstrebt, muss sich aber nicht alleine durch die zahlreichen Paragrafen arbeiten. „Ich führe meine Kundinnen und Kunden durch die Vielfalt der Regelungen und berate sie ausgehend von ihrer konkreten Lebenslage“, sagt Lena Manitz. Sie ist Reha-Beraterin für die Ersteingliederung bei der Agentur für Arbeit Hamburg und arbeitet im Schwerpunkt mit Schulabgängerinnen und -abgängern. Neben jungen Menschen mit körperlichen Behinderungen berät sie zunehmend auch Absolventinnen und Absolventen mit psychosozialen Beeinträchtigungen. „Wer an Depressionen, Borderline-Störungen, sozialen Phobien oder Autismus leidet, sollte sich beim Einstieg ins Berufsleben beraten lassen“, empfiehlt sie.
Lena Manitz
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„In der Beratung besprechen wir den Bedarf der oder des Auszubildenden am Arbeitsplatz und regeln die Finanzierung.“ Dabei geht es etwa um technische Hilfsmittel, zum Beispiel Rampen, die den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen, oder den Umbau sanitärer Anlagen. „Unsere Beratung richtet sich an Auszubildende und die Betriebe“, ergänzt Lena Manitz.
Wenn die physischen Barrieren aus dem Weg geräumt sind, benötigen Auszubildende mit Behinderungen häufig weitere besondere Rahmenbedingungen. Für manche Tätigkeiten brauchen sie mehr Zeit, Aufgabenstellungen müssen angepasst werden. Hier greifen die Regelungen zum Nachteilsausgleich. Das Berufsbildungsgesetz regelt die Anpassung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. „Wenn der Ablauf oder die Dauer von Prüfungen angepasst werden müssen, helfen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammern“, erklärt Lena Manitz. Auszubildende sollten von Anfang an wissen, dass auf ihre Belange Rücksicht genommen wird. „Natürlich sollte man sich im Vorfeld überlegen, welcher Beruf in der jeweiligen Situation infrage kommt“, rät sie. „Das ist Teil unserer Reha-Beratung.“ Sie fährt fort: „Es gibt die Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Das hilft Menschen, die einen Acht-Stunden-Tag nicht bewältigen können, den Einstieg ins Arbeitsleben zu schaffen“, sagt sie.
Der Nachteilsausgleich richtet sich auch an Unternehmen. Sie können sich einen Teil der Ausbildungsvergütung erstatten lassen. Auch die Kosten für Mehraufwand in den Prozessen werden erstattet. „Wenn etwa Azubis mit Sehbehinderungen spezielle Unterlagen benötigen oder Ausbildende mehr Zeit brauchen, um Hörbehinderten Abläufe zu erläutern, kann das finanziert werden“, erklärt die Beraterin. Auch die persönliche Begleitung durch eine Arbeitsassistenz ist möglich, zum Beispiel als Vorlesekraft für Sehbehinderte. „Wichtig ist, dass der Kern der Arbeit von den Auszubildenden geleistet wird“, stellt Lena Manitz klar. Organisiert wird die Arbeitsassistenz vom Integrationsamt, die zuständige Agentur für Arbeit finanziert den Einsatz.
Die begleitete betriebliche Ausbildung bietet, wie der Name bereits sagt, individuelle Begleitung. Hier schließt die oder der Auszubildende einen Vertrag mit dem Unternehmen und beide wiederum einen mit dem Bildungsträger, der die Begleitung durchführt. Im Dreieck wird dann individuelle Unterstützung organisiert, zum Beispiel die Vor-und Nachbereitung von Inhalten. Auch für Menschen mit Hochschulreife kann das hilfreich sein, wenn sie unter psychosozialen Einschränkungen leiden.
Auszubildende mit Behinderung brauchen häufig zusätzliche finanzielle Mittel. Deshalb können sie die Berufsausbildungsbeihilfe auch erhalten, wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Zudem gibt es vor der Ausbildung Unterstützung. Wer zum Beispiel für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen höhere Kosten tragen muss, kann Zuschüsse beantragen.
Auszubildende mit Behinderung genießen besonderen Kündigungsschutz. „Wir helfen auch, wenn es nach Beginn der Ausbildung Schwierigkeiten gibt“, versichert Lena Manitz. „Auszubildende können jederzeit zusätzliche Anträge stellen. Wichtig ist, schnell zu reagieren und sich bei Problemen zu melden.“ Das gilt auch, wenn man einen Schulabschluss nachholen möchte. Die Reha-Berater/innen der Agenturen für Arbeit klären auch den Zugang zu beruflichen oder berufsvorbereitenden Schulen und dem zweiten Bildungsweg. Also: bitte melden!
Das Onlinelexikon für Berufe der Bundesagentur für Arbeit mit über 3.000 ausführlichen Beschreibungen in Text und Bild
www.arbeitsagentur.de/berufenet
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Tipps, wie junge Menschen erfolgreich eine Lehrstelle finden.
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/tipps-suche-ausbildungsplatz
Überblick über mögliche finanzielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen
Überblick zu den Themen Ausbildung und Studium vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/AusbildungStudium/ausbildungstudium_node.html
Infoportal des Projekts „REHADAT“ des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
www.rehadat-bildung.de/berufseinstieg
Inklusion aus Sicht von Unternehmen
www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Ratgeber/Leitfaden_Inklusion/leitfaden_inklusion_node.html;jsessionid=AB2BA9DC8D890BC6E762B5DD67AB4C34.2_cid509
Stand: 11.10.2023
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