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Ausbildung mit Behinderungen: Welche Unterstützung gibt es?

Die Rehaberaterinnen und -berater der Agenturen für Arbeit helfen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gezielt dabei, die passende Unterstützung zu finden. Welche es gibt, klärt abi» im Überblick. Grundsätzlich gilt: Alle Hilfen müssen beantragt werden.

Eine Computertastatur mit Braille-Tasten für Blinde

Nachteilsausgleich

„Nachteilsausgleich“ – das klingt spröde, ist aber wichtig. Gesetzlich ist geregelt, dass alle zusätzlichen Kosten, die für Auszubildende mit Behinderung und ihre Betriebe entstehen, ausgeglichen werden. Dabei geht es um zusätzliche Ausstattung am Arbeitsplatz, Unterstützung in den Ausbildungsprozessen, zum Beispiel durch eine Ausbildungsassistenz, und alle anderen Barrieren, die beseitigt werden müssen. Den Antrag stellt die oder der Auszubildende. Unternehmen können zudem Ausbildungszuschüsse erhalten. Zu den Details berät die Bundesagentur für Arbeit:

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Auszubildende können bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen stellen – spätestens wenn sie sich zur Prüfung anmelden, besser früher, damit alle Fragen geklärt werden können. Leitfaden unter:

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/pruefungen/nachteilsausgleich-pruefungen-beruflichen-bildung-1154324

Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

Menschen mit Behinderungen können grundsätzlich alle Leistungen der Agenturen für Arbeit für Auszubildende beantragen. Die jeweiligen Bedingungen sind dabei an ihre individuelle Situation angepasst:

www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba013469.pdf

Kosten, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz anfallen, können ebenfalls erstattet werden:

www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/vermittlungsbudget-ausbildung

Ausbildung in Teilzeit

Wenn ein Vollzeit-Ausbildungstag zur Belastung wird, gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Der Ausbildungsbetrieb muss natürlich zustimmen.

www.arbeitsagentur.de/lexikon/teilzeit-berufsausbildung

Die begleitete betriebliche Ausbildung

Wer individuelle Begleitung in der Ausbildung benötigt, kann eine begleitete betriebliche Ausbildung beantragen. Sie oder er schließt gemeinsam mit ihrem beziehungsweise seinem Ausbildungsbetrieb eine Vereinbarung mit einem Bildungsträger ab. Der sorgt für die individuell erforderliche Unterstützung. Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit.

www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba023000.pdf