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Du willst studieren, findest dich aber im Informationsdschungel nicht zurecht? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um deine Studienplatzbewerbung zusammengestellt.
Sobald du deinen Zulassungsbescheid erhalten hast, kannst du dich an der Hochschule einschreiben. Für zulassungsfreie Studienplätze ist das ohne Bewerbung möglich – manchmal ist aber trotzdem eine Voranmeldung nötig, eventuell sogar mithilfe des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV). Es kann sein, dass du den Antrag ausdrucken und unterschrieben zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen an die Hochschule schicken musst. Du kannst die Unterlagen auch persönlich im Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat vorbeibringen – in manchen Fällen ist das sogar Pflicht. Die Infos, wie die Einschreibung genau abläuft, findest du in deinem Zulassungsbescheid und auf der Website der Hochschule.
Ja, denn von der Berufserfahrung und dem Wissensvorsprung profitierst du im Studium auf jeden Fall. Oft kannst du dir Berufserfahrung auch als Studienleistung anrechnen lassen, manchmal ist sogar eine Verkürzung der Studienzeit möglich. Doch wie das im Einzelfall aussieht, hängt ganz von der Hochschule und dem Studiengang ab. Einen Überblick gibt hier die Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen: dabekom.de
Bei der Bewerbung um einen Medizinstudienplatz kann eine Berufsausbildung durchaus Vorteile bringen, wenn sie für den Studiengang einschlägig ist. Je nach Hochschule können Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren damit Pluspunkte sammeln.
Nein. Allerdings gibt es bei der Abiturbestenquote für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge einen Ausgleichsmechanismus. Hier wird zunächst eine Liste für jedes Bundesland erstellt, die dann alle zu einer bundesweiten Liste zusammengeführt werden.
Das kommt auf die Art der Auszeit an. Wenn du als Au-pair im Ausland oder auf Reisen bist, verfällt die Zulassung. Bei einem staatlichen Dienst wie dem Bundesfreiwilligendienst, dem freiwilligen Wehrdienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr hast du nach dem Dienst aufgrund der früheren Zulassung Anspruch auf bevorzugte Auswahl für das kommende Semester.
Nein, die Wartezeit führt zu keiner Verbesserung der Abinote. Die Anzahl der Wartesemester ist ein eigenständiges Kriterium, das je nach Studiengang unterschiedlich gewichtet wird. In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wurde die Studienplatzvergabe nach Wartezeit stufenweise bis zum Wintersemester 2021/22 abgeschafft. Dafür gibt es jetzt eine zusätzliche Eignungsquote (ZEQ).
Wartesemester sind die verstrichenen Halbjahre nach dem Abitur, die von Hochschulen bei der Studienplatzvergabe angerechnet werden können. Studienzeiten an Hochschulen in Deutschland zählen allerdings nicht dazu.
Der Numerus Clausus (NC) ist eine Zulassungsbeschränkung, die von Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland für bestimmte Studiengänge festgelegt wird, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Der NC gibt an, welche Abiturnote die letzten Bewerberinnen und Bewerber hatten, die im vorherigen Semester zugelassen wurden. Es handelt sich also nicht um eine festgelegte „Grenznote“, sondern um einen Richtwert, der jedes Semester neu berechnet wird, basierend auf der Anzahl der Bewerbungen und der verfügbaren Plätze.
Zu beachten ist, dass der NC je nach Hochschule und Bundesland unterschiedlich ausfallen kann und sich auch zwischen Sommer- und Wintersemester stark verändert. Neben dem NC spielen in der Studienplatzvergabe oft auch andere Kriterien wie Wartesemester oder Zusatzqualifikationen eine Rolle.
Auf jeden Fall! Denn ob du einen Studienplatz bekommst oder nicht, entscheidet immer die aktuelle Konkurrenzsituation. Der NC steht immer erst im Nachhinein fest – und variiert von Semester zu Semester. Die NC-Werte aus der Vergangenheit sollten dich keinesfalls von einer Bewerbung für ein Studium abhalten.
Normalerweise bewirbst du dich zuerst auf die passende Stelle im Unternehmen oder in der Einrichtung. Mit dem Ausbildungsvertrag in der Tasche kannst du dich dann an der Hochschule einschreiben. Es gibt jedoch auch örtlich zulassungsbeschränkte duale Studiengänge. Darüber sollte man sich rechtzeitig informieren. Bei privaten Fachhochschulen und Berufsakademien kann es sein, dass die Bewerbung zuerst dorthin gehen muss.
Informiere dich am besten auf der Website der Hochschule, denn das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich je nach Hochschule und Studiengang. Bei zulassungsfreien Studiengängen läuft die Bewerbung in der Regel direkt über die Hochschule oder über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen musst du darauf achten, ob die Hochschule die Bewerbung direkt erhalten möchte – oder ob sie am DoSV teilnimmt. Dann musst du dich zunächst im Bewerbungsportal unter hochschulstart.de registrieren.
Die Bewerbung für Human-, Zahn- oder Tiermedizin sowie Pharmazie läuft immer zentral über hochschulstart.de.
Die Informationen dazu findest du in der Regel auf der Website der Hochschule. Sehr hilfreich bei der Recherche ist zudem das Portal studienwahl.de.
Bei Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie ist der Fall einfach: Diese Studiengänge sind immer bundesweit zulassungsbeschränkt.
Stand: 16.10.2023
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