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Neues Gesetz: Zum Abschluss durch Berufserfahrung

Du arbeitest schon länger in einem Beruf, in dem du eigentlich gar keine Ausbildung gemacht hast? Dann hast du nun die Möglichkeit, dir deine Erfahrungen offiziell anerkennen zu lassen.

Seit dem 01. Januar 2025 gilt das sogenannte „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“ (BVaDiG). Es fördert die Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung und eröffnet Menschen ohne formalen Abschluss neue Chancen: Sie können einen Antrag stellen, um sich ihre im Berufsleben erworbenen Fähigkeiten anerkennen zu lassen. Besonders profitieren könnten davon Studienabbrecherinnen und -abbrecher, Menschen mittleren Alters ohne Berufsabschuss sowie Migrantinnen und Migranten.

Um für das Feststellungsverfahren zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Alter von mindestens 25 Jahren
  • kein formaler Berufsabschluss im angestrebten Referenzberuf 
  • eine Berufstätigkeit von mindestens dem 1,5-Fachen der Ausbildungsdauer im Referenzberuf (zum Beispiel viereinhalb Jahre bei einem Beruf mit dreijähriger Ausbildungsdauer)

Während dieser Zeit müssen die grundlegenden beruflichen Kompetenzen erworben worden sein.

Die zuständigen Kammern prüfen, ob die vorliegenden Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen des Referenzberufs vergleichbar sind. Ist dies der Fall, wird ein Kammerzeugnis ausgestellt. Dieses kann nicht nur als offizieller Abschluss anerkannt werden, sondern auch den Zugang zur höherqualifizierten Berufsbildung ermöglichen. Zusätzlich gibt es besondere Regeln für Menschen mit Behinderungen, damit diese optimal von dem neuen Verfahren profitieren können.  

Mehr Infos

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

https://www.bmbf.de