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Wer ein Abschlussportfolio einer Waldorfschule hat, ist aktuell nicht berechtigt, an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschule) zu studieren. Ist das fair?
Absolventinnen und Absolventen einer Waldorfschule sollen in Zukunft auch die Möglichkeit bekommen, sich mit ihrem Abschlussportfolio an Hochschulen zu bewerben. Zumindest wenn es nach Wilfried Bialik geht, dem Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS). Er argumentiert, dass das Abschlussportfolio den anderen Leistungs- und Berechtigungsnachweisen wie dem Abitur sogar eine Sache voraushat: Hier wird nämlich neben den Abschlussnoten großer Wert auf überfachliche und soziale Kompetenzen gelegt. Es enthält auch einen sogenannten Lehrendenkommentar, ähnlich wie man es aus Grundschulzeugnissen kennt. Also eine Fremdevaluation derjenigen, die mit der Absolventin oder dem Absolventen während der Schullaufbahn Kontakt hatten.
Einige Hochschulen haben bereits ihre Zustimmung zur Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Abschlussportfolio einer Waldorfschule gegeben. Dafür spricht, dass durch die Evaluation der Kompetenzen im Portfolio bereits ein Blick auf die Interessen und Leistungen des Bewerbers gelegt werden kann. Somit kann eine etwaige Vorentscheidung seitens der Hochschule getroffen werden, ob der Bewerber zum Studiengang passt. Somit würde sich potentiell die Zahl der Studienabbrecher verringern. Die finale Entscheidung obliegt jedoch der Regierung, ob das Abschlussportfolio der Waldorfschulen als Zugang zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Stand: 20.12.2024
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