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Das Sommersemester 2025 hat begonnen und an neuen Eindrücken mangelt es den Studienanfängerinnen und -anfängern aktuell bestimmt nicht. Wer zusätzlich mit der Finanzierung struggelt, sollte die gesetzliche Frist für die Studienstarthilfe nicht verstreichen lassen.
Oft kommen auf junge Menschen beim Start ins Studium die unterschiedlichsten Kosten zu, mit denen sie vielleicht vorher gar nicht gerechnet haben. Von Lernmaterialien über Laptop bis hin zu Mietkaution und Haushaltsausstattung. Wenn die Familie dann nur schwer aushelfen kann, müssen Alternativen gefunden werden.
Wenn auch du in so einer Situation steckst, solltest du dich unbedingt über die Studienstarthilfe informieren. Seit letztem Jahr können Studieninteressierte mit Sozialleistungsbezug eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Beantragt wird die Studienstarthilfe auf dem Online-Portal BAföG-Digital mit der BundID-Basisregistrierung. Sollte dir kein Endgerät für den Online-Antrag zur Verfügung stehen oder du anderweitige Probleme damit haben, kannst du dich an das für deine Hochschule zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden. Dort wirst du bei der digitalen Antragstellung vor Ort unterstützt.
Aber Achtung: Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Wer also im April sein Studium startet, muss bis spätestens 31. Mai 2025 den Antrag eingereicht haben.
Stand: 11.04.2025
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