FAQ:
Praktika zur Berufsorientierung
Wolfgang Krieger-Heinrichs, Berufsberater der Agentur für Arbeit Bonn, gibt einen Überblick über Praktika in Schule, Ausbildung und Studium.
Das Schülerbetriebspraktikum ist in der Regel ein Pflichtpraktikum. Die Rahmenbedingungen variieren je nach Bundesland und Schule.
Für die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife musst du ein sogenanntes gelenktes Praktikum absolvieren.
Für manche Studiengänge – insbesondere an Fachhochschulen – werden mehrwöchige Vorpraktika verlangt, zum Beispiel in technischen, sozialen oder pädagogischen Bereichen. Auch einige Berufsausbildungen setzen ein Vorpraktikum voraus (zum Beispiel Erzieher/in).
Zudem sind in vielen Studienordnungen Pflichtpraktika festgeschrieben, etwa das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Lehramt, das Pflegepraktikum oder die Famulatur in der Medizin. Insbesondere an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist ein Praxissemester häufig verpflichtender Bestandteil des Studiums.
Für das Schülerbetriebspraktikum lohnt es sich, Kontakte von Eltern und Bekannten zu nutzen und ältere Schülerinnen und Schülern zu fragen. Gute Gelegenheit, Einsatzstellen kennenzulernen, sind die Berufsinfotage deiner Schule oder andere Berufs- und Ausbildungsmessen.
Bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit kannst du nach „Praktikum/Trainee/Werkstudent“ suchen – sie ist vor allem für Auszubildende und Studierende interessant. Außerdem listet die Agentur für Arbeit weitere Praktikumsbörsen auf. Sehr hilfreich sind auch die Ausbildungsatlanten der zuständigen Kammern. Angebote für (angehende) Studierende gibt es auf studienwahl.de. Hochschulen haben oft Karriereportale sowie ein Career Center als Anlaufstelle.
Stets gilt: Eigeninitiative lohnt – scheue dich nicht, bei Unternehmen anzufragen, ob ein Praktikum möglich ist.
Der Mindestlohn gilt zwar auch für Praktikantinnen und Praktikanten, es gibt jedoch Ausnahmen. Ob bei deinem Praktikum der Mindestlohn gezahlt wird, kannst du über einen Klickpfad des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales testen. Ist dies nicht der Fall, kannst du mit dem Unternehmen eine freiwillige Aufwandsentschädigung (zum Beispiel für Fahrtkosten) vereinbaren.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Berufsorientierungspraktika als auch die Einstiegsqualifizierung.
Für die Finanzierung von Auslandspraktika kannst du dich um ein Stipendium bemühen.
Wichtig: Vor Praktikumsbeginn solltest du dich bei deiner Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen erkundigen.
Auf der Seite „Praktika zur beruflichen Orientierung“ erfährst du unter anderem, was in deinem Praktikumsvertrag stehen sollte und welche Arbeitszeitregelungen es gibt. In der Broschüre „Clever durchs Praktikum“ hat der Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds deine Rechte und Pflichten im Praktikum zusammengefasst.
Foto: Agentur für Arbeit Brühl, Geschäftsstelle Euskirchen
Wolfgang Krieger-Heinrichs ist Berufsberater der Agentur für Arbeit Bonn.
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