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Wer sich nach dem Abitur dazu entscheidet, für ein paar Wochen oder Monate zu jobben, hat einige Möglichkeiten. abi» beantwortet wichtige Fragen rund um die Vorbereitung.
Beim Jobben geht es vornehmlich ums Geldverdienen.
Beim Work & Travel steht das Reisen im Vordergrund, welches im Idealfall durch Jobs an den jeweiligen Orten finanziert wird. Die Reisenden müssen sich selbst um ihre Jobs und ihre Unterkunft kümmern. Die meisten Work & Traveller gehen ins Ausland, doch selbst organisiertes Reisen und Jobben ist natürlich auch in Deutschland möglich.
Eine Sonderform des Work & Travel ist das Wwoofen (World Wide Oppourtinities on Organic Farms): Für Kost und Logis kann man auf ökologischen Höfen jobben – das geht sowohl im Inland als auch im Ausland.
Au-pair-Kräfte arbeiten und leben in der Regel bei einer Familie im Ausland, meist sechs bis zwölf Monate. Sie kümmern sich um die Kinder und nehmen am Alltag der Familie teil. Für diese Tätigkeiten erhalten sie freie Kost und Logis sowie ein Taschengeld.
Freiwilligendienste eignen sich in erster Linie für Menschen, die sich in einem bestimmten Bereich (sozial, kulturell, ökologisch, im Ausland) engagieren wollen. Die Beschäftigung ist in der Regel Vollzeit und wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Generell dürfen volljährige Abiturientinnen und Abiturienten, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, bis zu zehn Stunden täglich arbeiten.
Für alle Tätigkeiten gilt der Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 Euro die Stunde liegt (Stand: Januar 2024). Wer 48 Stunden im Monat arbeitet, hat die 538 Euro-Grenze erreicht. Das sind rund 12 Stunden in der Woche.
Es gibt noch den kurzfristigen Minijob und den Midijob. Beim kurzfristigen Minijob ist die Tätigkeit von vornherein auf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage beschränkt. Angestellte können in dem Fall unbegrenzt viel verdienen. Solche Jobs kann es beispielsweise in der Industrie am Fließband geben (als Urlaubsvertretung oder wenn Produktionsspitzen abgefangen werden sollen).
Midijobberinnen und -jobber verdienen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro (brutto). Während beim Minijob keine Sozialabgaben anfallen, müssen beim Midijob Beiträge für die Kranken-, Renten-, Sozial-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, allerdings nur ein reduzierter Betrag.
Ja, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis geben. Minderjährige dürfen ab dem 15. Lebensjahr für bis zu vier Wochen im Jahr maximal acht Stunden am Tag arbeiten. In der Gastronomie ist für sie die Arbeit bis 22 Uhr möglich, in mehrschichtigen Betrieben können sie bis 23 Uhr arbeiten. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes sind zwingend einzuhalten.
Wer zwischen Abitur und Ausbildung/Studium generell Anspruch auf Kindergeld hat, behält diesen als Minijobber oder -jobberin. Midijobberinnen und -jobber behalten ihren Kindergeldanspruch ebenfalls, sofern sie weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Familienkasse gibt hier gern nähere Auskünfte.
Als Minijobber oder -jobberin, ja. Bei einem Midijob muss man sich selbst krankenversichern. Wird die Stelle aufgegeben, das Studium oder die Ausbildung begonnen, ist der Wechsel zurück in die Familienversicherung jedoch problemlos möglich.
Die Zeit gilt generell als Wartezeit. Wer also ein Jahr jobbt, hat zwei Wartesemester. Ob sie jedoch inhaltlich von Bedeutung sind, steht auf einem anderen Blatt. Manchmal gibt es Hochschulen, die gerne sehen, dass jemand Praxiserfahrung in einem bestimmten Bereich hat, dann kann man vielleicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Aktualisiert: 01.09.2021
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