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Staatsexamensstudiengänge: Geprüft vom Staat

Die meisten Studierenden verlassen die Hochschulen mit dem Abschluss Bachelor oder Master. Einige Studiengänge schließen jedoch mit dem Staatsexamen ab. abi» zeigt, was das Besondere an diesem Studienabschluss ist.

Zu den Staatsexamensstudiengängen gehören die Rechtswissenschaft, Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie sowie in wenigen Fällen die Lebensmittelchemie. In einigen Bundesländern haben auch Lehramtsstudiengänge oder bestimmte Lehramtstypen die Staatsprüfung als Abschluss. „Die meisten Bundesländer haben vor einigen Jahren in der Lehrerbildung die Bachelor- und Master-Studienstruktur eingeführt“, erklärt Christian Tauch, Leiter des Arbeitsbereichs Bildung bei der Hochschulrektorenkonferenz. „Es wird auch weiterhin Staatsexamensstudiengänge geben, allerdings machen sie prozentual einen kleinen Anteil an der Gesamtzahl der Studiengänge aus“, ergänzt er und nennt konkrete Zahlen: Im Wintersemester 2021/22 wurden an deutschen Hochschulen insgesamt 20.951 Studiengänge angeboten, darunter sechs Prozent Staatsexamensstudiengänge.

  • Portrtät von Bettina H.

    Da man nach dem Staatsexamen Berufe ausübt, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, sind hier die Ansprüche besonders hoch.

    Bettina Huth, Berufsberaterin bei der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
  • Porträt von Christian T.

    Staatsexamensstudiengänge machen prozentual nur einen kleinen Anteil an der Gesamtzahl der Studiengänge aus.

    Christian Tauch, Leiter des Arbeitsbereichs Bildung bei der Hochschulrektorenkonferenz

Zugang zu reglementierten Berufen

Den Unterschied zwischen einer Bachelor- beziehungsweise Master- und einer Staatsexamensprüfung umreißt Bettina Huth, Berufsberaterin bei der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main: „Das Staatsexamen prüfen nicht die Hochschulen ab, sondern staatliche Prüfungsämter.“ Auf das Erste Staatsexamen folgt dann bei angehenden Lehrkräften ein Vorbereitungsdienst von ein bis zwei Jahren, bei angehenden Juristinnen und Juristen dauert dieser 18 bis 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst wird auch Referendariat genannt. Künftige Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten müssen nach dem Ersten Staatsexamen ein Praktisches Jahr absolvieren. „Am Ende steht bei allen das Zweite Staatsexamen, das vor allem die fachpraktischen Kenntnisse abprüft“, fasst Bettina Huth zusammen. „Von der Zeitdauer ist die Phase bis zur Ersten staatlichen Prüfung ungefähr vergleichbar mit einem Bachelorstudium, bis zur Zweiten Prüfung mit einem Masterstudium“, sagt die Beraterin. Doch während man mit dem Bachelor bereits in den Beruf einsteigen kann, ist die Tätigkeit in der Medizin, in der Apotheke, als Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen, bei Gericht oder in der Staatsanwaltschaft erst nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens möglich. „Da man nach dem Staatsexamen Berufe ausübt, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, sind hier die Ansprüche an einheitliche Qualitätsstandards besonders hoch“, weiß Bettina Huth.

Im Rahmen des Staatsexamens spricht man auch von „reglementierten Berufen“. „Das sind Berufe, deren Aufnahme oder Ausübung bestimmte Befähigungsnachweise erfordern“, erläutert Christian Tauch. „Die Reglementierung von Berufen dient dem Schutz von hochrangigen ,Rechtsgütern’, zum Beispiel Leben und Gesundheit oder Rechtspflege. Deshalb wird der Zugang zu den reglementierten Berufen durch rechtliche Regelungen beschränkt.“

Zulassungsvoraussetzungen prüfen

Wer einen Studiengang mit Ziel Staatsexamen wählt, braucht in der Regel die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. „Außerdem sind die Studiengänge häufig zulassungsbeschränkt“, erklärt die Berufsberaterin. Das bedeutet: Der Notendurchschnitt im Abitur spielt ebenso eine Rolle wie weitere Kriterien, beispielsweise Ergebnisse von Auswahlverfahren der Hochschulen oder eine Ausbildung beziehungsweise Berufserfahrung in verwandten Fächern. Grundsätzlich gilt: Für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer wie Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie brauchen angehende Studierende besonders gute Abiturnoten. Die Zulassung zum Studium erfolgt über die Seite www.hochschulstart.de.

Die Voraussetzungen für ein Rechtswissenschafts- beziehungsweise Lehramtsstudium sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, zudem können sich diese je nach Studienort stark unterscheiden. „Wer Sorge hat, dass die Abiturnote nicht ausreicht für einen Staatsexamensstudiengang, sollte einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren und sich über weitere Kriterien für die Zulassung informieren“, rät Bettina Huth.

Weitere Informationen

BERUFENET

Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bietet über 3.000 aktuelle Berufsbeschreibungen in Text und Bild.

www.arbeitsagentur.de/berufenet

BERUFE.TV

Filmportal der Bundesagentur für Arbeit

berufe.tv

Studiensuche der Bundesagentur für Arbeit

In der Studiensuche kannst du recherchieren, welche Studiengänge an welchen Hochschulen in Deutschland angeboten werden.

web.arbeitsagentur.de/studiensuche

studienwahl.de

Infoportal der Bundesagentur für Arbeit und der Stiftung für Hochschulzulassung. Hier findest du Informationen rund ums Studium.

www.studienwahl.de

Studiencheck

Das Portal bietet studiengangspezifische Wissenstests (Checks) für Studieninteressierte an. Die Checks prüfen die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an einer bestimmten Hochschule.

www.studiencheck.de