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Studienfeld: Rechtswissenschaften

Das Studium vermittelt Kenntnisse und Methoden, um die zahlreichen und oft sehr abstrakten Rechtsnormen zu verstehen und auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte anwenden zu können. Darüber hinaus behandelt es die geschichtlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Rechtssystems.

Blick auf mehrere Buchrücken von Gesetzbüchern im Regal einer Bibliothek Blick auf mehrere Buchrücken von Gesetzbüchern im Regal einer Bibliothek

Die rechtswissenschaftliche Ausbildung mit dem Ziel der Ersten und Zweiten Juristischen Prüfung mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist/in) umfasst das rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Pflichtbereiche des Studiums sind Rechtsgebiete wie Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder Verfahrensrecht. Ergänzend kommen Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten hinzu, die eine Vertiefung der Pflichtfächer oder in Sondergebieten wie den Kriminalwissenschaften erlauben bzw. internationale Bezüge des Rechts vermitteln. Eine fachspezifische juristische Fremdsprachenausbildung kann obligatorischer oder optionaler Bestandteil der Ausbildung sein.

Demgegenüber integrieren Studiengänge mit Bachelor- oder Masterabschlüssen die für die Unternehmens- oder Verwaltungspraxis relevanten Elemente der klassischen juristischen Ausbildung mit den Inhalten eines betriebswirtschaftlichen Studiums. Entsprechend stehen Rechtsgebiete wie Wirtschaftsprivat- und Verwaltungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht zusammen mit Wirtschaftsfächern wie BWL, VWL, Rechnungswesen und Statistik im Vordergrund.

Einblick in ausgewählte Studienmöglichkeiten: