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Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Die Themen haben mich fasziniert“

Robert Gollwitzer (33) absolvierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften eine Weiterbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nun vertritt er Mandant*innen bei Problemen mit ihrem Arbeitgeber.

Ein Foto von Robert Gollwitzer

Eine Produktionsmitarbeiterin erhält im Alter von 55 Jahren eine betriebsbedingte Kündigung, weil der Konzern einen Teil der Produktion ins Ausland verlegen will. Für die Frau bricht eine Welt zusammen, hat sie doch über 20 Jahre in dem Unternehmen in Bayern gearbeitet. Sie sucht rechtlichen Rat bei Robert Gollwitzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Der erhebt Kündigungsschutzklage und argumentiert, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war. „Da wurden einfach ältere Mitarbeiter gekündigt, die man hätte weiter beschäftigen können“, erinnert sich Robert Gollwitzer.

In der Kammerverhandlung einigen sich die Streitparteien schließlich: An der Kündigung wird nicht festgehalten, das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt und die 55-Jährige an einer anderen Produktionslinie bei gleichem Gehalt weiter beschäftigt. „Das war ein komplizierter Fall, denn in der Regel einigt man sich auf eine Beendigung, oft gegen Zahlung einer Abfindung“, erklärt Robert Gollwitzer. „Doch bei der Frau war aufgrund des Alters der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger.“  

Voraussetzung: 100 Fälle im Wunschfach

Ein Foto von Robert Gollwitzer. Ein Foto von Robert Gollwitzer.

Robert Gollwitzer

Der 33-Jährige hat sein Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Würzburg 2012 abgeschlossen und die Zulassung zum Rechtsanwalt zwei Jahre später erhalten. Er hatte schon während seiner Zeit als Referendar einen Nebenjob bei seinem jetzigen Arbeitgeber, einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht: „Die Fälle, die Themen haben mich fasziniert, weil sie aus dem Leben gegriffen waren und man für eine Seite Partei ergreifen kann – das liegt mir“, sagt Robert Gollwitzer. Von der Vertretung großer Konzerne über Einzelunternehmer und Arbeitnehmer ist alles dabei.

Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt – theoretisch kann man ab diesem Zeitpunkt Fälle zu jedem Rechtsgebiet bearbeiten – spezialisierte sich Robert Gollwitzer deshalb auf das Arbeitsrecht. „Ich wusste, dass ich den Fachanwalt machen möchte“, sagt er. So sammelte er die notwendigen 100 Fälle – gewertet werden die vergangenen drei Jahre – und besuchte insgesamt 120 Stunden Theorie-Seminare bei privaten Anbietern, die mit drei fünfstündigen Klausuren abschlossen. „Das war absolut machbar, im Vergleich zum Staatsexamen“, erinnert er sich. Als er die Voraussetzungen schließlich erfüllte, beantragte er bei der Anwaltskammer in Nürnberg den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Den Schritt hat er bis heute nicht bereut, schafft doch der Fachanwaltstitel eine gewisse Legitimation, Expertise und Glaubwürdigkeit bei den Mandant(inn)en. Einen Fallstrick gibt es für jeden Fachanwalt zu beachten: Man muss  jedes Jahr 15 Stunden Fortbildung in seinem Fachgebiet nachweisen, sonst verliert man den Titel wieder. Theoretisch kann man bis zu drei Fachanwaltstitel machen.

Komplette Bandbreite des Arbeitsrechts

In seinem Berufsalltag hat Robert Gollwitzer mit der kompletten Bandbreite des Arbeitsrechts zu tun. Oftmals geht es auch um verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Ein Beispiel dazu: Ein mittelständisches Unternehmen in der Baubranche wollte einer Verwaltungsmitarbeiterin wegen angeblichen Alkoholkonsums kündigen. „Die haben der Frau eine Betonplatte hinter ihr Auto gestellt, damit sie nicht mehr ausparken konnte“, berichtet der Arbeitsrechtler. „Die haben sie richtiggehend festgesetzt.“ Angeblich hätte die Frau getrunken und sei an jenem Tag nicht mehr in der Lage gewesen, Auto zu fahren.

Der Fall kam vor das Arbeitsgericht: „Es hat sich deutlich gezeigt, dass der Arbeitgeber die Frau loswerden wollte und vermeintliche verhaltensbedingte Kündigungsgründe gesammelt hat.“ Das Gericht ließ erkennen, dass aus seiner Sicht diese Gründe nicht gegeben waren. Man einigte sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Auch Fragen rund um Kündigungen, Scheinselbständigkeit, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und zu Arbeitsverträgen landen bei Robert Gollwitzer auf dem Schreibtisch. „Da beraten wir auch viel außergerichtlich“, betont der Fachanwalt.

Grundsätzlich ist der Kleidungsstil in vielen Kanzleien heutzutage übrigens eher Casual Business, da braucht es nicht gleich den Anzug mit Krawatte. Bei Besuchen von Mandant*innen vor Ort oder vor Gericht ist dann jedoch der Anzug Pflicht – und vor Gericht muss es natürlich die schwarze Robe sein.