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Karriere mit Ausbildung – Steckbriefe: Fortbildungen auf einen Blick

Ob Meister/in, Fachwirt/in oder Techniker/in – nach einer Ausbildung bieten sich tolle Karrieremöglichkeiten. Seit 2020 tragen immer mehr Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung zusätzlich den Titel „Bachelor Professional“, der im Deutschen Qualifikationsrahmen auf dem gleichen Niveau wie der Hochschulbachelor eingeordnet ist. abi» stellt vier verschiedene Wege der Aufstiegsfortbildung vor.

Illustration von drei junge Erwachsenen, die vor einem Wegweiser stehen, der metaphorisch die Wege ins Berufsleben beschreibt.

Industriemeister/in (Bachelor Professional)

Zulassungsvoraussetzungen:

Eine Aufstiegsfortbildung zur Industriemeister/in gibt es für verschiedene gewerblich-technische Berufe und Bereiche, zum Beispiel in der Mechatronik, Pharmazie, Textilwirtschaft sowie im Metall- und Lebensmittelbereich. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen werden in den Verordnungen geregelt. So kann zum Beispiel zusätzlich zu einer einschlägigen Ausbildung Berufserfahrung verlangt werden.

Ablauf:

Insgesamt gibt es bundesweit 15 gültige Verordnungen für Industriemeister/innen; diese regeln die Zulassung zur Prüfung sowie die Prüfung selbst. Kurse zur Vorbereitung werden in Teilzeit oder Vollzeit angeboten, sind jedoch keine Pflicht. Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Sie bestehen in der Regel aus schriftlichen Prüfungen und einem Fachgespräch (mündliche Prüfung).

Kosten:

Je nach Aufstiegsfortbildung variieren die Kosten für Kurse und Prüfungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich jedoch über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Bei Vollzeitkursen wird bei Bedarf auch der Lebensunterhalt finanziert.

Meister/in Handwerk (Bachelor Professional)

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in einem Handwerk bestanden hat beziehungsweise einen anderen Abschluss in einem gleichwertigen Ausbildungsberuf und mehrere Jahre Berufserfahrung besitzt.

Ablauf:

Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden in Voll- und Teilzeit angeboten. Sie sind jedoch keine Pflicht. Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen und wird von den Handwerkskammern und Innungen der jeweiligen Bundesländer abgenommen. In einigen Bundesländern gibt es auch staatliche Meisterschulen.

Nach bestandener Prüfung erhält man den Meisterbrief, der international hoch angesehen ist, und darf sich als Handwerksmeister/in und Bachelor Professional im jeweiligen Gewerk bezeichnen.

Kosten:

Wer einen Vorbereitungslehrgang in Vollzeit absolviert, kann zur Förderung des Lebensunterhalts und der Lehrgangs- und Prüfungskosten Aufstiegs-BAföG beantragen. Auch Teilzeitlehrgänge werden gefördert.

Techniker/in plus Fachrichtung (Bachelor Professional in Technik)

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Aufstiegsfortbildung an einer Fachschule für Technik richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einer technischen Berufsausbildung. Die große Spannbreite reicht hier von Agrartechnik und Augenoptik über Medien und Informatik bis hin zu Fahrzeugtechnik oder Landwirtschaft. Zusätzlich müssen Interessierte eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr nachweisen.

Ablauf:

Bundesweit gibt es verschiedene Fachschulen für Technik, die in unterschiedlichen Fachrichtungen eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Techniker/in anbieten.

Die Fortbildung an einer Technikerschule dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre, in Teilzeit drei bis vier Jahre (je nach Fachrichtung). Neben berufsübergreifenden Fächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik, wird fachspezifisches Wissen vermittelt. Für einzelne Fächer, wie etwa Mathematik oder Englisch, können vor der Aufnahme der Fortbildung auch Vorbereitungskurse besucht werden.

Kosten:

Diese variieren je nach Technikerschule, bestehen meist aus einem monatlichen Schulgeld sowie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Zur finanziellen Unterstützung kann jedoch das Aufstiegs-BAföG beantragt werden.

Fachwirt/in (Bachelor Professional)

(im kaufmännischen und verwaltenden Bereich)

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Aufstiegsfortbildung richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung im kaufmännischen und verwaltenden Bereich. Hier gibt es auch spezielle Abiturientenprogramme: Unternehmen bieten eine verkürzte Ausbildung in Kombination mit einer Aufstiegsweiterbildung an, um junge Menschen für gehobene Fach- und mittlere Führungspositionen vorzubereiten. Zusätzlich gibt es im Rahmen dieser Programme auch die Möglichkeit, an der Ausbildereignungsprüfung teilzunehmen.

Ablauf:

Im Rahmen der Verordnung sind nur die Zulassung zur Prüfung und die Prüfung selbst geregelt. Kurse zur Vorbereitung werden in Teil- oder Vollzeit angeboten, sind jedoch keine Pflicht. Die Prüfungen werden von den zuständigen Stellen, in der Regel den Industrie- und Handelskammern, abgenommen.

Kosten:

Die Kosten für die Kurse und Prüfung variieren je nach Aufstiegsfortbildung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich jedoch über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Bei Vollzeitkursen wird bei Bedarf auch der Lebensunterhalt finanziert.

Welche Leistungen umfasst das Aufstiegs-BAföG? 

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Grundsätzlich erfolgt die Förderung teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Seit dem 01. August sieht das wie folgt aus:

50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie der Materialkosten werden mit maximal 15.000 Euro bezuschusst und müssen nicht zurückbezahlt werden. Wer sich für eine Fortbildung in Vollzeit entscheidet, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt von bis zu 963 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

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