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Du hast deine Studienplatzbewerbung abgeschickt und fragst dich jetzt, wie es weitergeht? Jetzt beginnt erst mal das Warten. Die Hochschulen sichten alle Eingänge und prüfen, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es jeweils für einen Studiengang gibt. Dann erst wird entschieden, wer zugelassen wird. Die Vergabe erfolgt dabei in mehreren Schritten.
Der Bewerbungsschluss für Studienplätze ist in der Regel am 15. Juli fürs Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Bei Altabiturientinnen und -abiturienten endet diese Frist schon früher, in der Regel am 31. Mai. Je nach Zulassungsverfahren werden die ersten Bescheide schon wenige Tage nach diesem Termin verschickt. Insbesondere dann, wenn es weniger Bewerberinnen und Bewerber gibt als zuvor angenommen und der NC deutlich über dem Durchschnitt liegt. Bei Studienplätzen, die über besondere Quoten und Kriterien vergeben werden (etwa Medizin) kann die Vergabe allerdings länger dauern. Diese werden in einem komplexen Verfahren über mehrere Runden hinweg vergeben.
Sobald du deinen Zulassungsbescheid erhalten hast, kannst du dich einschreiben. Für zulassungsfreie Studienplätze ist das häufig direkt möglich – manchmal ist aber trotzdem eine Voranmeldung nötig, eventuell sogar mithilfe des Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Die Immatrikulation erfolgt meist online über ein Formular. Oft muss der Antrag jedoch ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen an die Hochschule geschickt – und manchmal auch persönlich im Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat vorbeigebracht werden. Die Infos, wie die Einschreibung genau abläuft, findest du auch in deinem Zulassungsbescheid.
Mehr dazu unter „Bewerben oder einschreiben?“ »
Hast du mehrere Zusagen, gilt es wohlüberlegt zu entscheiden. Mache dir am besten eine Liste mit den für dich wichtigsten Kriterien und gehe Punkt für Punkt durch, ob zum Beispiel die Heimatnähe, die Wohnungssituation am Studienort, der Studienaufbau und der fachliche Zuschnitt, das Renommee der Hochschule oder einfach dein Bauchgefühl am meisten zählt.
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Ich hatte sechs oder sieben Bewerbungen abgeschickt – dann kamen schon die ersten Zusagen.
Lennart Mack, Jura-Student
30 Prozent der Studienplätze werden nach der Abiturbestenquote vergeben. Weitere 10 Prozent gehen an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). Der Rest wird über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben.
Kerstin Lütge-Varney, hochschulstart.de
Das Wichtigste zuerst: Nicht verzagen! Vielleicht klappt es doch noch. Nicht selten werden nicht alle Studienplätze in der ersten Runde vergeben, weil sich viele Bewerberinnen und Bewerber für mehrere Studiengänge bewerben und demnach nicht alle antreten. Bleiben welche frei, werden diese in der Regel im August/September für das Wintersemester beziehungsweise Januar/Februar für das Sommersemester auf der Hochschulkompass-Seite freie-studienplaetze.de ausgeschrieben. Die Hochschulen tragen dort in einer Studienplatzbörse ein, welche Studienplätze noch zu vergeben sind.
Es empfiehlt sich, regelmäßig auf die Seite zu schauen, da die Plätze zu unterschiedlichen Zeiten von den Hochschulen eingestellt werden. Bewirb dich noch einmal, sollte dein Wunschstudiengang dabei sein. Zudem vergeben manche Hochschule Plätze im Losverfahren. Behalte deshalb immer die Website deiner Wunschhochschule im Blick. Auch dazu musst du dich noch mal bei der Hochschule melden, meist per Online-Formular.
Es hat nicht geklappt? Auch nicht im Losverfahren oder als Nachrückerin beziehungsweise Nachrücker? Bei einer Studienplatzabsage musst du dir das Studium nicht völlig abschminken: Wartesemester oder ein Studienplatztausch sind Möglichkeiten, noch einen Weg an die Hochschule zu finden.
Vielleicht schreibst du dich in der Zwischenzeit für ein anderes interessantes Studium oder an einer anderen Hochschule ein. Für zulassungsfreie Studiengänge kannst du dich oft noch bis kurz vor Studienbeginn ohne Bewerbung einschreiben. Aber Achtung: Die Zulassung kann teilweise dennoch über das DoSV erfolgen und manchmal ist eine Art „Voranmeldung“ für die Immatrikulation notwendig.
Durch die EU-Angleichung der Schulsysteme ist es auch möglich, deutsche Zulassungshürden zu umgehen und an einer Hochschule in der EU zu studieren. Unis in Nachbarstaaten wie den Niederlanden, Österreich, Dänemark, Tschechien oder Ungarn stellen sich sogar speziell auf deutsche Bewerberinnen und Bewerber ein, die wegen ihrer mäßigen Abiturnote hier ihr Glück versuchen. Meist ist das aber mit hohen Studiengebühren verbunden und Anmeldefristen gibt es auch. Eine Möglichkeit ist es, im Ausland zu starten und dann über Wartesemester nach Deutschland zurückzukehren. Werden Punkte anerkannt, verlierst du dabei noch nicht einmal Zeit.
Bewerbung um einen Studienplatz
www.arbeitsagentur.de
Stand: 16.10.2024
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