Deine Bewerbung kann zum Erfolg führen – oder nicht. Manchmal erhältst du gar keine Reaktion. Wie du in diesen Fällen vorgehst, erfährst du hier.
Vom Abschicken einer Bewerbung bis zu einer Zu- oder Absage kann es ein wenig dauern. Vielleicht fragst du dich, ob du dich während der Wartezeit weiter bewerben solltest. Du hast auf jeden Fall das Recht, deine persönlichen Marktchancen auszuloten und dich parallel bei unterschiedlichen Unternehmen und Schulen zu bewerben.
Zusage! Und nun?
Zwei Personen schütteln Hände
Foto: Martin Rehm
Ein Telefonanruf, dass du die ersehnte Ausbildungsstelle bekommst, ist erfreulich, aber leider nicht verbindlich. Bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung. Erst das ist für beide Seiten rechtlich bindend.
In der Regel informiert das Unternehmen oder die Schule bei der Zusage darüber, wie es nun weitergeht und welche Unterlagen benötigt werden.
Um ein paar Dinge musst du dich selbst kümmern, etwa der Krankenversicherung mitteilen, dass du eine Ausbildung antrittst, wenn du bislang bei den Eltern mitversichert bist.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragestellungen:
Was tun, wenn du eine Zusage erhältst, bevor sich dein Wunscharbeitgeber beziehungsweise deine Wunschschule entschieden hat? Du kannst dein Wunschunternehmen oder die Schule darüber informieren, dass du noch ein anderes Angebot vorliegen hast, und vorsichtig nachfragen, bis wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Sollte diese dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, musst du abwägen und eine Entscheidung treffen.
Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
In einem Ausbildungsvertrag oder Vertrag zum dualen Studium werden alle Vereinbarungen zwischen dir (als Azubi oder dual Studierende/r) und deinem neuen Arbeitgeber schriftlich festgehalten. Natürlich müssen beide Parteien den Vertrag am Ende unterzeichnen. Bist du noch nicht volljährig, müssen deine Erziehungsberechtigten eine Unterschrift leisten.
Ein Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung, die gesetzlich geregelt ist, wird im Anschluss vom Unternehmen an die zuständige Stelle geschickt, die den Vertrag prüft. Das können beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sein. Ist alles korrekt angegeben, wird der Vertrag in ein Verzeichnis eingetragen, an das Unternehmen zurückgeschickt und du erhältst ein abgestempeltes Exemplar.
Was in einem Ausbildungsvertrag stehen muss, ist in Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll: Was du während deiner Ausbildung lernen musst, ist im gesetzlichen Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Dieser legt fest, dass dir während deiner Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung zuteilwird und dir die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden.
Beginn und Dauer der Berufsausbildung: Die gesetzliche Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Im Ausbildungsvertrag wird genau festgehalten, zu welchem Zeitpunkt sie beginnt. In einigen Fällen kann deine Ausbildung aber auch verkürzt (zum Teil möglich mit Hochschulreife) oder verlängert (zum Beispiel bei Ausbildung in Teilzeit) werden.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte: Unter diesem Punkt wird vermerkt, ob du im Verlauf deiner Ausbildung an Maßnahmen teilnimmst, die außerhalb deines Unternehmens oder der Berufsschule stattfinden. Das können zum Beispiel Lehrgänge oder Schulungen bei Handwerksinnungen sein.
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit: Deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Sie richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, nach einem Tarifvertrag oder wird individuell geregelt. Die übliche Arbeitszeit für Azubis darf 8 (oder im Ausnahmefall 8,5) Stunden im Durchschnitt pro Arbeitstag nicht überschreiten. Für Auszubildende, die noch nicht volljährig sind, gelten besondere Arbeitszeiten: Nachtschichten sind in der Regel nicht erlaubt. Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht wirst du vom Unternehmen freigestellt.
Dauer der Probezeit: Dein Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Zahlung und Höhe der Vergütung: Deine Brutto-Vergütung muss im Ausbildungsvertrag aufgeführt sein. Diese soll nach dem Gesetz mit fortschreitender Berufsausbildung erhöht werden, mindestens jährlich.
Dauer des Urlaubs: Die Dauer deines jährlichen Urlaubsanspruchs muss aus dem Ausbildungsvertrag klar hervorgehen und wird oft durch Tarifverträge bestimmt. Wenn du zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt bist, erhältst du Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das sind mindestens 24 Werktage pro Jahr.
Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann: Während der Probezeit, die mindestens einen und höchstens vier Monate dauert, kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Wenn du die Ausbildung nach deiner Probezeit kündigen möchtest, hast du ohne wichtigen Grund eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Welche Versicherungen brauche ich?
Die wichtigste Veränderung ist auch die angenehmste: das erste eigene Gehalt. Doch damit wirst du in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber von dem Gehalt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführt. Bei anderen Versicherungen – etwa Privathaftpflicht – solltest du gemeinsam mit deinen Eltern prüfen, ob du weiterhin über diese mitversichert bist oder einen eigenen Vertrag abschließen solltest.
Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Recht auf Kindergeld. Während einer Erstausbildung, beispielsweise während einer Ausbildung oder eines Studiums, können auch volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
In der Regel kannst du Kosten, die im Rahmen deines Bewerbungsprozesses anfallen, steuerlich absetzen. Das gilt auch, wenn du keine entsprechenden Belege gesammelt und aufgehoben hast. Für eine Bewerbung per Post mit Bewerbungsmappe werden pauschal 8,50 Euro vergütet, pro Online-Bewerbung kannst du 2,50 Euro in die Steuererklärung eintragen.
Wie wird das Gehalt versteuert?
Auszubildende und dual Studierende unterliegen der allgemeinen Steuerpflicht, die Höhe des Ausbildungsgehalts spielt jedoch eine Rolle. Solange du dich mit deinen gesamten Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags bewegst, wird keine Einkommenssteuer fällig. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro pro Jahr.
Wie auf den ersten Tag vorbereiten?
Kläre, wann und wo du am ersten Arbeitstag erscheinen sollst, was du mitbringen musst und wer dich einarbeitet. Versuche, die künftigen Kolleginnen und Kollegen schon vorher kennenzulernen, etwa indem du den unterschriebenen Ausbildungsvertrag persönlich vorbeibringst. Falls das nicht geht, schicke den Vertrag per Einschreiben.
Am Abend vor dem ersten Tag solltest du nichts Aufregendes unternehmen, sondern in Ruhe die Unterlagen durchgehen, die du vom Unternehmen erhalten hast, und überlegen, was du anziehst. Packe außerdem wichtige Dinge ein wie Schreibsachen, Pausenverpflegung und Kleingeld für die Kantine oder den Getränkeautomaten.
Baustellenschilder, die anzeigen, dass es hier nicht weitergeht
Foto: Jessica Braun
Erhältst du auf deine Bewerbung eine Absage, musst du nicht gleich an deinen Fähigkeiten zweifeln. Die Unternehmen und Schulen bekommen oft sehr viele Bewerbungen und haben sich dann einfach für jemanden entschieden, der vielleicht besser zur Stelle passt.
Unterlagen prüfen
Bekommst du mehrere Absagen auf deine Bewerbungen, solltest du deine Unterlagen überprüfen. Vielleicht hast du Fehler übersehen oder nicht ausreichend auf deine Stärken hingewiesen. Schließlich kannst du dich fragen, ob dein Profil nicht auf die Stellen gepasst hat oder ob du andere Tätigkeitsfelder in Betracht ziehen solltest.
Wurdest du bereits zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, hast du zumindest die formalen Kriterien erfüllt – andernfalls hätten dich deine potenziellen Arbeitgeber kaum näher kennenlernen wollen.
Verhalten im Gespräch hinterfragen
Zwei Frauen im Gespräch
Foto: Julien Fertl
Bekommst du nach einem Vorstellungsgespräch oder einem Assessment-Center eine Absage, konntest du vermutlich mit deinem Auftritt nicht überzeugen. Warst du zu schüchtern oder aufgeregt? Bedenke, dass auch übertriebenes Auftreten selten überzeugend wirkt – klare Sprache und fundierte Antworten sind gefragt.
Gehe die Gespräche noch einmal in Gedanken durch und überlege, wie die Begrüßung ablief, deine Sitzhaltung war und ob du Blickkontakt halten konntest. Suche dir in deinem Umfeld jemanden, der das Vorstellungsgespräch mit dir übt. Beim nächsten Mal läuft es dann bestimmt besser!
Unterstützung bei der Bewerbung bekommst du bei deiner Berufsberatung sowie im BiZ; dort gibt es auch Veranstaltungen wie einen Bewerbungsmappen-Check.
Was tun, wenn ich selbst absagen möchte?
Hinterfrage deine Beweggründe, wenn du absagen möchtest: Hast du ein besseres Angebot vorliegen? Waren die Eindrücke, die du beim Vorstellungsgespräch gewonnen hast, negativ? Stelle sicher, dass du nicht aus einer Laune heraus absagst. Die Absage sollte schriftlich und höflich erfolgen. Bedanke dich, dass du dich vorstellen durftest, und informiere sachlich darüber, dass du deine Bewerbung zurückziehen möchtest. Näher begründet werden muss die Absage nicht.
Nachfassen, wenn eine Reaktion ausbleibt
Ein Telefon
Foto: Martin Rehm
Wenn du zwei bis drei Wochen nach der Bewerbung gar nichts mehr von einem Unternehmen oder einer Schule hörst, kannst du höflich nachfragen, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Oft gibt es gute Gründe, warum sich Bewerbungsprozesse in die Länge ziehen.
So kann es sein, dass sich mehr Bewerberinnen und Bewerber auf die Stelle beworben haben als erwartet und die Auswahl noch andauert. Auch ist möglich, dass die Entscheiderinnen und Entscheider im Unternehmen im Urlaub oder erkrankt sind. Im einfachsten Fall ist die Bewerbungsfrist schlicht noch nicht abgelaufen.
Vor der Nachfrage noch mal alles prüfen
Bevor du nachfasst, prüfe zunächst, ob du vielleicht doch eine Benachrichtigung erhalten hast. Schaue auch in den Spam-Ordner deines E-Mail-Programms. Hast du die Bewerbung an die richtige Adresse gesendet? Wurde dir vielleicht ein voraussichtlicher Rückmeldetermin genannt? Erst wenn du all das geprüft und für dich beantwortet hast, kannst du telefonisch nachhaken.
Nicht jedes Unternehmen ist bereit, eine Rückmeldung zu geben. Aber Bewerber zeigen auf jeden Fall, dass ihnen etwas an der Stelle lag – und sammeln daher vielleicht Pluspunkte, wenn sie sich erneut auf eine andere Position beim Unternehmen bewerben.
Maja Skubella, Beratungsunternehmen Karriere & Entwicklung, Hamburg
Wer eine Absage erhalten hat, sollte hinterfragen, woran es gelegen haben könnte. Man kann den Arbeitgeber noch mal kontaktieren, aber die wenigsten geben offen Rückmeldung – auch aus Angst vor Klagen. Besser ist es, mit uns Berufsberatern zu besprechen, woran es gelegen haben könnte. Wir können Hinweise geben, wie stark die Plätze für gerade diesen Beruf umkämpft sind und gemeinsam über Alternativen nachdenken.
Tim Frerichs, Berater bei der Agentur für Arbeit Oldenburg
Kommt eine Absage nach dem Vorstellungsgespräch, dann war die schriftliche Bewerbung gut, aber irgendetwas im persönlichen Gespräch ist vielleicht nicht so toll gelaufen. Oder es gab einfach jemanden, der besser auf die ausgeschriebene Stelle gepasst hat.