Zwei Personen schütteln Hände
Foto: Martin Rehm
Wir möchten unser Online-Angebot gut auf deine Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sogenannte Cookies ein. Entscheide bitte, welche Cookies du zulassen möchtest. Die Arten von Cookies werden nachfolgend beschrieben. Bitte beachte: Je nachdem, welche Cookies du zulässt oder nicht, stehen dir anschließend womöglich nicht mehr alle Funktionen der Website zur Verfügung. Mehr Informationen dazu findest du in unseren Datenschutzhinweisen
Einige unserer Cookies sind technisch bedingt – ohne sie würde unsere Website nicht richtig funktionieren. Sie sind unter anderem erforderlich für die portalweite Suchfunktion, das Anzeigen von Videoinhalten und deine Datenschutzeinstellungen.
Diese Cookies ermöglichen es uns, anonymisierte Daten zu deinem Besuch für Statistiken und die Analyse unserer Website zu sammeln. Wenn du diese Cookies zulässt, hilfst du uns dabei, die Website für die zukünftige Nutzung zu optimieren.
Deine Bewerbung kann zum Erfolg führen – oder nicht. Manchmal erhältst du gar keine Reaktion. Wie du in diesen Fällen vorgehst, erfährst du hier.
Vom Abschicken einer Bewerbung bis zu einer Zu- oder Absage kann es ein wenig dauern. Vielleicht fragst du dich, ob du dich während der Wartezeit weiter bewerben solltest. Du hast auf jeden Fall das Recht, deine persönlichen Marktchancen auszuloten und dich parallel bei unterschiedlichen Unternehmen und Schulen zu bewerben.
Zwei Personen schütteln Hände
Foto: Martin Rehm
Ein Telefonanruf, dass du die ersehnte Ausbildungsstelle bekommst, ist erfreulich, aber leider nicht verbindlich. Bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung. Erst das ist für beide Seiten rechtlich bindend.
In der Regel informiert das Unternehmen oder die Schule bei der Zusage darüber, wie es nun weitergeht und welche Unterlagen benötigt werden.
Um ein paar Dinge musst du dich selbst kümmern, etwa der Krankenversicherung mitteilen, dass du eine Ausbildung antrittst, wenn du bislang bei den Eltern mitversichert bist.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragestellungen:
Was tun, wenn du eine Zusage erhältst, bevor sich dein Wunscharbeitgeber beziehungsweise deine Wunschschule entschieden hat? Du kannst dein Wunschunternehmen oder die Schule darüber informieren, dass du noch ein anderes Angebot vorliegen hast, und vorsichtig nachfragen, bis wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Sollte diese dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, musst du abwägen und eine Entscheidung treffen.
In einem Ausbildungsvertrag oder Vertrag zum dualen Studium werden alle Vereinbarungen zwischen dir (als Azubi oder dual Studierende/r) und deinem neuen Arbeitgeber schriftlich festgehalten. Natürlich müssen beide Parteien den Vertrag am Ende unterzeichnen. Bist du noch nicht volljährig, müssen deine Erziehungsberechtigten eine Unterschrift leisten.
Ein Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung, die gesetzlich geregelt ist, wird im Anschluss vom Unternehmen an die zuständige Stelle geschickt, die den Vertrag prüft. Das können beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sein. Ist alles korrekt angegeben, wird der Vertrag in ein Verzeichnis eingetragen, an das Unternehmen zurückgeschickt und du erhältst ein abgestempeltes Exemplar.
Was in einem Ausbildungsvertrag stehen muss, ist in Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Die wichtigste Veränderung ist auch die angenehmste: das erste eigene Gehalt. Doch damit wirst du in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber von dem Gehalt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführt. Bei anderen Versicherungen – etwa Privathaftpflicht – solltest du gemeinsam mit deinen Eltern prüfen, ob du weiterhin über diese mitversichert bist oder einen eigenen Vertrag abschließen solltest.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Recht auf Kindergeld. Während einer Erstausbildung, beispielsweise während einer Ausbildung oder eines Studiums, können auch volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Weitere Informationen dazu bei der Bundesagentur für Arbeit.
In der Regel kannst du Kosten, die im Rahmen deines Bewerbungsprozesses anfallen, steuerlich absetzen. Das gilt auch, wenn du keine entsprechenden Belege gesammelt und aufgehoben hast. Für eine Bewerbung per Post mit Bewerbungsmappe werden pauschal 8,50 Euro vergütet, pro Online-Bewerbung kannst du 2,50 Euro in die Steuererklärung eintragen.
Auszubildende und dual Studierende unterliegen der allgemeinen Steuerpflicht, die Höhe des Ausbildungsgehalts spielt jedoch eine Rolle. Solange du dich mit deinen gesamten Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags bewegst, wird keine Einkommenssteuer fällig. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro pro Jahr.
Kläre, wann und wo du am ersten Arbeitstag erscheinen sollst, was du mitbringen musst und wer dich einarbeitet. Versuche, die künftigen Kolleginnen und Kollegen schon vorher kennenzulernen, etwa indem du den unterschriebenen Ausbildungsvertrag persönlich vorbeibringst. Falls das nicht geht, schicke den Vertrag per Einschreiben.
Am Abend vor dem ersten Tag solltest du nichts Aufregendes unternehmen, sondern in Ruhe die Unterlagen durchgehen, die du vom Unternehmen erhalten hast, und überlegen, was du anziehst. Packe außerdem wichtige Dinge ein wie Schreibsachen, Pausenverpflegung und Kleingeld für die Kantine oder den Getränkeautomaten.
Mehr zum Thema erfährst du unter „Ausbildungs-/Studienstart“
Baustellenschilder, die anzeigen, dass es hier nicht weitergeht
Foto: Jessica Braun
Erhältst du auf deine Bewerbung eine Absage, musst du nicht gleich an deinen Fähigkeiten zweifeln. Die Unternehmen und Schulen bekommen oft sehr viele Bewerbungen und haben sich dann einfach für jemanden entschieden, der vielleicht besser zur Stelle passt.
Bekommst du mehrere Absagen auf deine Bewerbungen, solltest du deine Unterlagen überprüfen. Vielleicht hast du Fehler übersehen oder nicht ausreichend auf deine Stärken hingewiesen. Schließlich kannst du dich fragen, ob dein Profil nicht auf die Stellen gepasst hat oder ob du andere Tätigkeitsfelder in Betracht ziehen solltest.
Wurdest du bereits zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, hast du zumindest die formalen Kriterien erfüllt – andernfalls hätten dich deine potenziellen Arbeitgeber kaum näher kennenlernen wollen.
Zwei Frauen im Gespräch
Foto: Julien Fertl
Bekommst du nach einem Vorstellungsgespräch oder einem Assessment-Center eine Absage, konntest du vermutlich mit deinem Auftritt nicht überzeugen. Warst du zu schüchtern oder aufgeregt? Bedenke, dass auch übertriebenes Auftreten selten überzeugend wirkt – klare Sprache und fundierte Antworten sind gefragt.
Gehe die Gespräche noch einmal in Gedanken durch und überlege, wie die Begrüßung ablief, deine Sitzhaltung war und ob du Blickkontakt halten konntest. Suche dir in deinem Umfeld jemanden, der das Vorstellungsgespräch mit dir übt. Beim nächsten Mal läuft es dann bestimmt besser!
Unterstützung bei der Bewerbung bekommst du bei deiner Berufsberatung sowie im BiZ; dort gibt es auch Veranstaltungen wie einen Bewerbungsmappen-Check.
Hinterfrage deine Beweggründe, wenn du absagen möchtest: Hast du ein besseres Angebot vorliegen? Waren die Eindrücke, die du beim Vorstellungsgespräch gewonnen hast, negativ? Stelle sicher, dass du nicht aus einer Laune heraus absagst. Die Absage sollte schriftlich und höflich erfolgen. Bedanke dich, dass du dich vorstellen durftest, und informiere sachlich darüber, dass du deine Bewerbung zurückziehen möchtest. Näher begründet werden muss die Absage nicht.
Ein Telefon
Foto: Martin Rehm
Wenn du zwei bis drei Wochen nach der Bewerbung gar nichts mehr von einem Unternehmen oder einer Schule hörst, kannst du höflich nachfragen, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Oft gibt es gute Gründe, warum sich Bewerbungsprozesse in die Länge ziehen.
So kann es sein, dass sich mehr Bewerberinnen und Bewerber auf die Stelle beworben haben als erwartet und die Auswahl noch andauert. Auch ist möglich, dass die Entscheiderinnen und Entscheider im Unternehmen im Urlaub oder erkrankt sind. Im einfachsten Fall ist die Bewerbungsfrist schlicht noch nicht abgelaufen.
Bevor du nachfasst, prüfe zunächst, ob du vielleicht doch eine Benachrichtigung erhalten hast. Schaue auch in den Spam-Ordner deines E-Mail-Programms. Hast du die Bewerbung an die richtige Adresse gesendet? Wurde dir vielleicht ein voraussichtlicher Rückmeldetermin genannt? Erst wenn du all das geprüft und für dich beantwortet hast, kannst du telefonisch nachhaken.
Nicht jedes Unternehmen ist bereit, eine Rückmeldung zu geben. Aber Bewerber zeigen auf jeden Fall, dass ihnen etwas an der Stelle lag – und sammeln daher vielleicht Pluspunkte, wenn sie sich erneut auf eine andere Position beim Unternehmen bewerben.
Maja Skubella, Beratungsunternehmen Karriere & Entwicklung, Hamburg
Stand: 16.10.2024
Vielen Dank für dein Feedback zu dieser Seite! Deine Kritik oder dein Lob zu abi.de kannst du uns gerne auch ergänzend über „Kontakt“ mitteilen. Deine abi» Redaktion
Diese Seite ist erreichbar unter:
https://abi.de/bewerbung/zusage-oder-absage