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Der Beginn der Ausbildung bringt meist das erste eigene Geld und jede Menge Fragen mit sich. Gemeinsam mit Dr. Felix Wenzelmann vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt abi» Antworten.
Durchschnittlich verdienten Azubis 2024 in dualen tariflich geregelten Ausbildungen 1.133 Euro brutto im Monat. Angehende Rohrleitungsbauer/innen konnten sich im Durchschnitt sogar über 1.349 freuen. Die Vergütung für zum Beispiel Friseurinnen und Friseure lag dagegen mit 719 Euro monatlich deutlich darunter. Weitere Zahlen und Informationen zu vielen anderen Berufen finden sich in der Rubrik „Tarifliche Ausbildungsvergütungen“ des BIBB. Wichtig: Hier sind Durchschnittswerte aufgelistet. Die reale Vergütung in deinem Ausbildungsberuf kann je nach Branche und Region stark nach oben oder unten abweichen..
Betriebe, die dual ausbilden, sind gesetzlich verpflichtet, dir eine angemessene und über die Zeit steigende Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die Höhe der Zahlung wird im Ausbildungsvertrag festgeschrieben. Dabei müssen sich die Betriebe an Untergrenzen halten. So gibt es für viele Branchen und Regionen Tarifverträge, die einen Mindestbetrag festlegen. Allerdings können zwischen den Branchen und den Regionen große Unterschiede bestehen. In Westdeutschland sind die Vergütungen in vielen Berufen beispielsweise immer noch leicht höher als in Ostdeutschland.
Wichtig zu wissen: Nicht der Ausbildungsberuf entscheidet über die Höhe der tariflichen Vergütung, sondern die Branche, in der gelernt wird. So können beispielsweise angehende Kaufleute für Büromanagement in der Automobilbranche anders bezahlt werden als im Gesundheitswesen. Kleinere Betriebe zahlen oft weniger als große Unternehmen mit Tarifbindung. Allerdings müssen Betriebe ohne Tarifbindung nach Gesetz mindestens 80 Prozent des Branchentarifs der Region zahlen. Auch zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder Zuschüsse zu Fahrtkosten können Teil des Gehalts sein.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag steigt in den Folgejahren automatisch an. Allerdings betrifft dieser Mindestsatz nur Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind. Gibt es einen Branchentarifvertrag, der weniger Vergütung vorsieht, darf sich der tariflich gebundene Betrieb an die geringere Vorgabe halten. Relevant werden kann die Mindestvergütung in Berufen, die selten ausgebildet und schlecht bezahlen werden, beispielsweise bei Goldschmiedinnen und Goldschmieden.
Wer in der Ausbildung mehr als 325 Euro monatlich verdient, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu zählen definitiv Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, die frisch in die Ausbildung starten, denn: Seit 2024 gilt eine Mindestausbildungsvergütung von 649 Euro im Monat. Vom Bruttogehalt, das im Ausbildungsvertrag festgehalten ist, werden Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Kommst du mit deinem Gesamteinkommen jährlich über den Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro; 2024: 11.604 Euro), musst du außerdem noch Steuern zahlen. Das, was du nach den Abzügen auf dein Konto überwiesen bekommst, ist dein Nettogehalt. Manchmal übernehmen Ausbildungsbetriebe zusätzliche Sachleistungen, etwa Zuschüsse zu Verpflegung, einer Unterkunft oder einem Diensthandy.
Bei schulischen Ausbildungen gibt es oft keine Vergütung, da die Ausbildung komplett an der Schule und nicht im Betrieb stattfindet. Eine Ausnahme stellen die betrieblich-schulischen Ausbildungen in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken dar. Hier erhalten Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr monatlich rund 1.340 Euro brutto. Teilweise bekommen auch angehende Erzieherinnen und Erzieher in der schulischen Ausbildung eine Vergütung – allerdings ist diese Ausbildung (und damit auch das Gehalt) Ländersache. Sind die Schulen privat, musst du eventuell sogar Schulgeld zahlen. Wie für ein Studium kann für eine schulische Ausbildung BAföG zur Finanzierungshilfe beantragt werden.
Wohnst du noch bei deinen Eltern, entscheiden sie, ob du einen Beitrag zur gemeinsamen Haushaltskasse leisten musst. Ist der Ausbildungsort zu weit entfernt vom Elternhaus und ein Umzug notwendig, fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Vielleicht musst du zusätzlich Fahrtkosten einkalkulieren, weil der schulische Unterricht im Block weiter weg stattfindet. Wie bei den Einnahmen sind auch die Ausgaben sehr individuell. Informiere dich vor deiner Ausbildung, mit welchen Beträgen du rechnen musst – und ob dein Ausbildungsbetrieb Zuschüsse für Fahrtkosten oder Unterkunft zahlt.
Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Sie hilft dir beispielsweise, wenn du eine eigene Wohnung an einem entfernten Ausbildungsort finanzieren musst. Wohnst du während der Ausbildung zu Hause, erhalten deine Eltern bis maximal zu deinem 25. Geburtstag weiterhin Kindergeld. Bekommst du bei einem Auszug während der Ausbildung keinen Unterhalt von deinen Eltern, geht das Kindergeld an dich. Außerdem gibt es günstige Bildungskredite oder Stipendien, die du beantragen kannst.
Nicht jede Ausbildung muss in Vollzeit stattfinden! Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Teilzeitausbildung möglich – zum Beispiel, wenn du ein Kind betreust, pflegst oder aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitausbildung absolvieren kannst (vgl. „Ausbildung in Teilzeit – Interview“).
Wichtig: Sprich frühzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Kammer, um deine Möglichkeiten auszuloten. Unterstützung bietet auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Grundsätzlich ist ein Nebenjob erlaubt, solange er die Ausbildung nicht beeinträchtigt und bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitszeiten für minderjährige Auszubildende. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf grundsätzlich nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – dazu zählt sowohl die reguläre Ausbildung als auch ein möglicher Nebenjob. Da eine Ausbildung in Vollzeit bereits die gesetzlich zulässige Arbeitszeit ausschöpft, sind Nebenjobs für minderjährige Azubis nur in Ausnahmefällen und mit wenigen Stunden pro Woche möglich, beispielsweise an Wochenenden oder in den Ferien. Volljährige Azubis unterliegen dagegen dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche erlaubt. Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung geht vor. Daher sollte die Nebentätigkeit deine Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Wenn du einen Nebenjob planst, solltest du daher zuerst Rücksprache mit deinem Ausbildungsbetrieb halten.
Hier findest du Informationen rund um deine Ausbildung und Finanzierungshilfen.
Das Onlinelexikon für Berufe der Bundesagentur für Arbeit mit über 3.000 ausführlichen Beschreibungen in Text und Bild
Neben allgemeinen Infos zu Ausbildung und Bezahlung gibt es hier eine Datenbank zu tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen.
Die Datenbank des BIBB bietet eine gute Übersicht über die Entwicklung der Vergütungen für Azubis.
Dachverband der regionalen Industrie- und Handelskammern
Auf der Seite des Ministeriums findest du Informationen zur Ausbildungsförderung und Mindestausbildungsvergütung.
Stand: 26.03.2025
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