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FAQ: Was ist überhaupt der NC?

Spätestens bei der Bewerbung um einen Studienplatztaucht der Begriff auf: NC, kurz für „Numerus clausus“. Aber was hat es mit dem NC auf sich und was musst du dabei beachten? In diesem FAQ beantwortet abi» zusammen mit Kerstin Lütge-Varney von hochschulstart.de die wichtigsten Fragen.

Das Wort Numerus Clausus ist aus Buchstabenklötzen gelegt. Das Wort Numerus Clausus ist aus Buchstabenklötzen gelegt.

Was bedeutet es, wenn ein Studiengang einen NC hat?

NC, also „Numerus clausus“, heißt sinngemäß „beschränkte (An-)Zahl“. Für einen Studiengang steht also nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Es gibt örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, die nur an bestimmten Hochschulen einen NC haben. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die Plätze an allen deutschen Hochschulen, die den Studiengang anbieten, limitiert, das bedeutet, wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze gibt, kommt nicht jede oder jeder unter. Ausgewählt wird in der Regel nach verschiedenen Kriterien, wobei der Abischnitt in der Regel das wichtigste ist. Ein Beispiel: Im Wintersemester 2019/20 ist an der Humboldt-Universität zu Berlin im Studiengang Sonderpädagogik der letzte Platz an jemanden vergeben Seite der einen Abischnitt von 2,6 hatte und zwei Wartesemester vorweisen konnte.

Woher weiß ich, ob mein Wunschstudiengangeinen NC hat?

Ein Porträt-Foto von Kerstin Lütge-Varney Ein Porträt-Foto von Kerstin Lütge-Varney Ein Porträt-Foto von Kerstin Lütge-Varney

Kerstin Lütge-Varney

Foto: privat

Die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sind so beliebt, dass sie bundesweit zulassungsbeschränkt sind. Sie haben alle einen NC.

Eine gute Recherchemöglichkeit für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ist hochschulkompass.de. Dort ist jeder Studiengang, der in Deutschland angeboten wird, aufgeführt. Über das Suchkriterium „Zulassungsmodus“ kann man gezielt nach zulassungsbeschränkten oder -freien Studienangeboten suchen. Mehr Informationen gibt es auf den Websiten der jeweiligen Hochschulen, dort erfährt man auch, welche Kriterien neben dem Abischnitt noch zur Auswahl herangezogen werden.

Welchen Abiturschnitt brauche ich?

Welcher Schnitt reicht, zeigt sich erst nach der Studienplatzvergabe. Die Abiturnote der Person, die den letzten Studienplatz erhalten hat, ist der aktuelle NC. Die Ergebnisse der vergangenen Jahre können als Orientierung dienen. Da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber aber nicht vorhersehbar ist, sollten sich Abiturientinnen und Abiturienten mit einer vergleichsweise schlechteren Abiturnote nicht von einer Bewerbung abhalten lassen.

Was, wenn mein Notenschnitt nicht gut genug ist?

Bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden die Studienplätze immer nach folgendem Schemavergeben: 30 Prozent Abiturbestenquote, 10 Prozent Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). In den Quoten ZEQ und AdH spielen auch Eignungskriterien eine wichtige Rolle, die nicht von Schulnoten abhängen. Solche Eignungskriterien sind zum Beispiel der Medizinertest (TMS), eine Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst (FSJ, Bundesfreiwilligendienst) im fachlich einschlägigen Bereich.

Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für jede Hochschule sowie jeden Studiengang unterschiedliche Regelungen möglich. Rückfragen hierzu sollten an die betreffende Hochschule gerichtet werden.

Wie bewerbe ich mich auf einen Studiengang mit NC?

Bewerbungen auf die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie müssen für das1. Fachsemester an staatlichen Hochschulen zwingend über das Bewerbungsportal von Hochschulstart laufen.

Welche Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (z.B. Jura, Soziale Arbeit, Psychologie) bei Hochschulstart im Angebot sind, erfahren Bewerber*innen auf der Homepage. Auch auf den Webseiten der Hochschulen steht, ob sie mit ihrem Studienangebot am Verfahren von Hochschulstart teilnehmen oder sich Bewerber*innen direkt bei der Hochschule bewerben.

Wie funktioniert das Nachrückverfahren?

Bewerber*innen können bei Hochschulstart bis zu zwölf Studienwünsche (als Kombination von Hochschule und Studiengang) abgeben. Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen können sogar bei jedem Antrag alle staatlichen Hochschulen, die diese Studiengänge anbieten, ausgewählt werden. Sobald Bewerber*innen eine Zulassung angenommen haben, scheiden sie mit allen anderen teilnehmenden Bewerbungen aus dem Verfahren aus. Dadurch rücken andere automatisch auf die frei gewordenen Studienplätze nach.

Wer in der Koordinierungsphase noch keinen Studienplatz bekommen hat, hat auch danach noch eine Chance. Infos zum Koordinierten Nachrücken gibt es auf hochschulstart.de, Infos über die hochschuleigenen Losverfahren auf den Webseiten der Hochschulen.

Weitere Informationen

studienwahl.de 

Infoportal der Bundesagentur für Arbeit und der Stiftung für Hochschulzulassung. Im „finder“ kannst du nach Studiengängen in ganz Deutschland suchen und nach Bewerbungsverfahren filtern.

Hochschulkompass

Infoportal der Hochschulrektorenkonferenz. Über das Suchkriterium „Zulassungsmodus“ kannst du gezielt nach zulassungsbeschränkten oder -freien Studienangeboten suchen.

hochschulstart.de

Info- und Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Hierüber müssen alle Bewerbungenfür bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge laufen. Unter „Bewerben & Beobachten“ sind die Bewerbungsregeln erläutert.

Stand: 16.10.2024

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