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Markus Schmidt (34) arbeitet bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung Niedersachsen und hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Doch seine Perspektiven sind gut, es winkt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Wer befristet angestellt ist, hat es nicht leicht, einen Kredit für einen Hausbau aufzunehmen, heißt es – und dass er sich Gedanken um seine Weiterbeschäftigung machen muss. An Hausbau denkt Markus Schmidt derzeit ohnehin nicht, und auch Sorgen um seine Zukunft hat er trotz Befristung keine: „Schließlich investiert mein Arbeitgeber auch in die Qualifizierung und benötigt seine Nachwuchskräfte.“
Zunächst auf die Dauer von 21 Monaten befristet ist sein aktueller Arbeitsvertrag als Angestellter im öffentlichen Dienst. Bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung Niedersachsen ist er zuständig für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Nach seinem Bachelorstudium in Bauingenieurwesen und einem Masterabschluss in Energiesystemtechnik arbeitete er zuvor in Ingenieurbüros und bei einem öffentlichen Energieversorger.
Seine Befristung erfolgte im Rahmen eines Qualifizierungsprogramms, das heißt, sein Vertrag ist zunächst befristet, weil er sich während der 21 Monate bewähren soll. „Ich wurde jedoch mit dem Ziel eingestellt, unbefristet weiterbeschäftigt zu werden“, erklärt Markus Schmidt. Sein Gehalt erhält er bereits von Anfang an nach Tarifvertrag.
Aus diesen Gründen kommt Markus Schmidt mit der Situation gut zurecht. „Wüsste ich, dass ich mir zum Ende des Jahres einen neuen Job suchen muss, wäre das schon sehr verunsichernd“, sagt er. Positives Feedback zu seinen Leistungen bestätigt den Ingenieur in seiner Hoffnung, eine sichere und langfristige Perspektive als Beamter zu haben. „Gerade bin ich noch Angestellter, nach einer Umwandlung in den Festvertrag wohl auch noch für zwei weitere Jahre.“ Im Idealfall wird ihm dann aber die Verbeamtung angeboten, zunächst für zirka drei Jahre auf Probe und dann auf Lebenszeit.
Schon jetzt hat Markus Schmidt ein breites Aufgabenspektrum. Er ist für Betriebe unterschiedlichster Größen und Anlagen aus vielen Branchen zuständig. „Wir prüfen zum Beispiel, ob in großen Gefahrstofflagern, Fabriken oder Handwerksbetrieben alle Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes eingehalten werden – also relevante Rechtsgrundlagen wie unter anderem die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz oder die Störfallverordnung.“ Dazu begleitet er Genehmigungsverfahren etwa bei Bauvorhaben. Das bedeutet, er arbeitet am Schreibtisch genauso wie im Außendienst bei den Unternehmen oder in den Anlagen für sogenannte Systemprüfungen.
„Wir stimmen mit dem jeweiligen Betrieb einen Termin ab und prüfen dann vor Ort, ob Unterlagen wie eine vollständige Beurteilung möglicher Gefährdungen vorhanden sind und sehen bei Betriebsbegehungen nach, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorgesehen und auch wirklich eingehalten werden – also zum Beispiel, ob die Beschäftigten die nötige Persönliche Schutzausrüstung tragen.“ Oft ist Markus Schmidt dabei auch im Team mit anderen Experten unterwegs, um sich im Fachwissen ergänzen zu können. „Mein Spezialgebiet sind das Wasserrecht und die wassergefährdenden Stoffe.“ Das möchte er nach der Umwandlung in einen Festvertrag auch gerne vertiefen.
Stand: 13.05.2024
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