Judith Niedermaier
Foto: Bayerische Landesärztekammer
Eine Weiterbildung zum Facharzt stellt die Weiche für die Karriere als Mediziner. Doch junge Ärzte sollten Fallstricke von Anfang an umgehen, rät eine Expertin der Bayerischen Landesärztekammer.
Wer in Deutschland zu einem Arzt geht, sucht häufig einen Facharzt auf, denn auch Hausärzte sind Fachärzte – für Allgemeinmedizin. „Die Niederlassung in eigener Praxis innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung setzt eine Facharztanerkennung voraus.“, bestätigt Dr. med. Judith Niedermaier, Geschäftsführende Ärztin und Referatsleiterin Weiterbildung II bei der Bayerischen Landesärztekammer. Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, erlassen vom Bayerischen Ärztetag, bildet dabei die gesetzliche Grundlage.
Judith Niedermaier
Foto: Bayerische Landesärztekammer
Zunächst absolvieren angehende Ärzte ihr Medizinstudium in der Regel an einer staatlichen Universität. Mit der Approbation, der Zulassung zum Arzt, ist die medizinische Ausbildung abgeschlossen, in der Regel nach sechs Jahren. Erst dann kann die Weiterbildung in einer speziellen Fachrichtung erfolgen, die mindestens fünf bis sechs Jahre dauert. Die Weiterbildung der Bundesärztekammer listet derzeit 51 verschiedene Facharztweiterbildungen vom Allgemeinmedizin bis Chirurgie, teilweise mit mehreren Schwerpunkten, sowie zahlreise Zusatzweiterbildungen. Alle wichtigen Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesärztekammern. Wichtig: Die Weiterbildung ist die Spezialisierung zum Facharzt, während Fortbildungen berufsbegleitend in jeder medizinischen Disziplin gesetzlich vorgeschrieben sind.
„Der größte Fallstrick liegt bei der Wahl des Weiterbilders. Er oder sie muss von der jeweiligen Landesärztekammer zugelassen sein“, erklärt Judith Niedermaier. So dürfen nur so genannte „befugte Ärzte“ die Weiterbildung zum Facharzt anbieten. Die nächste Hürde: Auch die Institution, also etwa ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder ein Institut müssen von der Landesärztekammer über eine „Zulassung als Weiterbildungsstätte“ verfügen. Ausgenommen sind Universitätskliniken, die generell weiterbilden dürfen – hier bewirbt man sich um eine spezielle Weiterbildungsstelle.
Während der Weiterbildung wird das Arztgehalt über den Tarifvertrag bestimmt, in einem Krankenhaus etwa 4.500 Euro brutto im ersten Jahr der Weiterbildung (TV-Ärzte VKA, Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern). Judith Niedermaier rät, vom ersten Tag an auf eine gründliche Dokumentation der Weiterbildung zu achten. „Dafür gibt es das so genannte Logbuch, spezifisch für jede Fachrichtung“, erklärt sie. Jede Disziplin hat darin genau geregelt, welche medizinisch-fachlichen Inhalte erworben werden müssen. Mindestens einmal pro Jahr muss auch ein Gespräch mit dem Weiterbilder darüber geführt werden.
Nach der Weiterbildung erhält man ein Zeugnis vom befugten Arzt. Mit dem Logbuch und dem Zeugnis meldet sich der Arzt dann bei der Landesärztekammer zur Prüfung an. Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, wird der Arzt zu einer mindestens 30-minütigen mündlichen Facharztprüfung zugelassen. Nach Bestehen der Prüfung kann der Facharzttitel geführt werden. In anderen Bundesländern läuft das Verfahren zwar ähnlich ab; es empfiehlt sich jedoch, sich bei der zuständigen Landesärztekammer zu informieren.
Aktualisiert: 01.09.2021
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