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Eine Weiterbildung zum Facharzt stellt die Weiche für die Karriere als Mediziner/in. Doch junge Ärztinnen und Ärzte sollten Fallstricke von Anfang an umgehen.
Wer in Deutschland zu Ärztin oder Arzt geht, sucht häufig eine Fachärztin oder einen Facharzt auf, denn auch Hausärztinnen und Hausärztee sind Fachärztinnen und -ärzte – für Allgemeinmedizin. Die Niederlassung in eigener Praxis innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung setzt nämlich eine Facharztanerkennung voraus. In Bayern bildet beispielsweise die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns, erlassen vom Bayerischen Ärztetag, die gesetzliche Grundlage.
Zunächst absolvieren angehende Ärztinnen und Ärzte ihr Medizinstudium, in der Regel an einer staatlichen Universität. Mit der Approbation, der Zulassung zur Ärztin beziehungsweise zum Arzt, ist die medizinische Ausbildung abgeschlossen, in der Regel nach sechs Jahren. Erst dann kann die Weiterbildung in einer speziellen Fachrichtung erfolgen, die mindestens fünf bis sechs Jahre dauert.
Die Weiterbildung der Bundesärztekammer listet derzeit 51 verschiedene Facharztweiterbildungen von Allgemeinmedizin bis Chirurgie, teilweise mit mehreren Schwerpunkten sowie zahlreichen Zusatzweiterbildungen. Alle wichtigen Informationen gibt es bei den jeweiligen Landesärztekammern. Wichtig: Die Weiterbildung ist die Spezialisierung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt, während Fortbildungen berufsbegleitend in jeder medizinischen Disziplin gesetzlich vorgeschrieben sind.
Der größte Fallstrick liegt bei der Wahl der Weiterbilderin beziehungsweise des Weiterbilders. Sie oder er muss von der jeweiligen Landesärztekammer zugelassen sein. So dürfen nur sogenannte „befugte Ärztinnen und Ärzte“ die ärztliche Weiterbildung anbieten. Die nächste Hürde: Auch die Institution, also etwa ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder ein Institut, müssen von der zuständigen Landesärztekammer über eine „Zulassung als Weiterbildungsstätte“ verfügen. Ausgenommen sind Universitätskliniken, die generell weiterbilden dürfen – hier bewirbt man sich um eine spezielle Weiterbildungsstelle.
Während der Weiterbildung wird das Arztgehalt über den Tarifvertrag bestimmt, in einem Krankenhaus etwa 4.500 Euro brutto im ersten Jahr der Weiterbildung (TV-Ärzte VKA, Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern). Es ist ratsam, vom ersten Tag an auf eine gründliche Dokumentation der Weiterbildung zu achten. Dafür gibt es das sogenannte Logbuch. Jede Disziplin hat darin genau geregelt, welche medizinisch-fachlichen Inhalte erworben werden müssen. Mindestens einmal pro Jahr muss auch ein Gespräch mit der Weiterbilderin beziehungsweise dem Weiterbilder darüber geführt werden.
Nach der Weiterbildung erhält man ein Zeugnis von der befugten Ärztin beziehungsweise vom befugten Arzt. Mit dem Logbuch und dem Zeugnis melden sich Ärztin oder Arzt dann bei der Landesärztekammer zur Prüfung an. Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, wird er oder sie zu einer mindestens 30-minütigen mündlichen Facharztprüfung zugelassen. Nach Bestehen der Prüfung kann der Facharzttitel geführt werden. In anderen Bundesländern läuft das Verfahren zwar ähnlich ab; es empfiehlt sich jedoch, sich bei der zuständigen Landesärztekammer zu informieren.
Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit mit über 3.000 ausführlichen Beschreibungen in Text und Bild (Suchwort: Facharzt/-ärztin)
www.arbeitsagentur.de/berufenet
Informationen über die Weiterbildung
www.bundesaerztekammer.de
Zusammenschluss der studentischen Vertretungen an 40 medizinischen Fakultäten in Deutschland. Vertritt über 100.000 Studierende.
www.bvmd.de
Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands – bietet seinen Mitgliedern unter anderem eine spezielle Beratung zur ärztlichen Weiterbildung.
www.hartmannbund.de
Aktualisiert: 01.09.2021
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