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Schwangerschaftskonfliktberaterin: Empathische Beratung zu Schwangerschaften

Magdalena Thams (33) berät bei pro familia Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Eine Frau spricht mit einem Mädchen bei einem Vorstellungsgespräch.

In den ersten Minuten einer Beratung sind ihre Klientinnen und Klienten oft etwas nervös und angespannt. Magdalena Thams möchte sie zunächst beruhigen und ihnen die Angst nehmen. „Sie müssen sich bei mir nicht rechtfertigen“, sagt sie beispielsweise, um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Die 33-Jährige gehört zum Beratungsteam von pro familia und bietet dort unter anderem Schwangerschaftskonfliktberatungen an. „80 bis 90 Prozent der schwangeren Frauen, die deswegen zu uns kommen, haben bereits entschieden, dass sie das Kind nicht behalten wollen“, sagt sie. Möchten sie abtreiben, brauchen sie in Deutschland dafür einen Beratungsschein – diesen erhalten sie unter anderem bei pro familia.

  • Porträt von Magdalena T.

    Ein Abbruch ist eine schwierige Entscheidung; damit tut sich keine Frau leicht.

    Magdalena Thams, Beraterin bei pro familia

Schwangerschaftsabbrüche betreffen viele

Die Bandbreite der Frauen, die sich an pro familia wenden, ist groß: Sie kommen aus allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen. „Anders als viele annehmen, sind es vor allem erwachsene Frauen, deren Familienplanung bereits abgeschlossen ist“, berichtet Magdalena Thams. Weitere Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch können berufliche oder finanzielle Herausforderungen sein, die Aussicht, alleinerziehend zu sein oder ein fehlender Kinderwunsch. „Wir informieren darüber, welche Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch durchführen, welche Methoden es gibt und welche Kosten entstehen“, erklärt Magdalena Thams. Bei Bedarf klärt sie auch über Alternativen wie Adoption oder Pflegschaft auf.

Frauen und Paare suchen ihren Rat

Nach ihrem Abitur studierte Magdalena Thams Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Universität Hamburg und sammelte während Praktika erste Erfahrungen im sozialen Bereich. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie für verschiedene Träger, unter anderem in der Jugendarbeit und im Bildungssektor, und absolvierte eine Weiterbildung zur Sexualpädagogin. Schließlich begann sie ihre Tätigkeit bei pro familia in Bad Oldesloe und Ahrensburg in Schleswig-Holstein. Anfangs war sie in der sexuellen Bildung tätig und arbeitete mit Schulklassen, Eltern sowie Fachkräften in Kindertagesstätten. Ein Jahr später wechselte sie in die Beratung.

Die Anliegen der Frauen und Paare, die sie berät, sind vielfältig: Manche benötigen finanzielle Unterstützung für Verhütungsmittel, andere suchen Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch. „Ich erkläre beispielsweise, wie künstliche Befruchtungen ablaufen und welche Anlaufstellen es gibt“, erläutert Magdalena Thams. Auch Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben, unterstützt sie. Werdende Eltern mit Fragen zu Elterngeld, Mutterschutz oder der Suche nach einer Hebamme können sich ebenfalls an sie wenden. Oft hilft Magdalena Thams auch beim Ausfüllen von Anträgen. Deshalb sei es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Persönlich herausfordernd

Besonders emotional belastend sind Gespräche mit Frauen, die aufgrund dramatischer Erlebnisse wie Gewalterfahrungen eine Beratung suchen. „Solche Geschichten können nachwirken und länger durch den Kopf gehen“, sagt Magdalena Thams. In solchen Fällen hilft ihr der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen oder die regelmäßige Supervision des Teams. Sie persönlich sieht die gesetzliche Beratungspflicht für einen Schwangerschaftsabbruch als problematisch an: „Ein Abbruch ist eine schwierige Entscheidung; damit tut sich keine Frau leicht. Ich würde mir wünschen, dass diese Pflicht abgeschafft wird, das Recht auf Beratung aber bestehen bleibt.“

Schwangerschaftsabbruch und Gesetz

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt. Nach § 218 StGB ist er grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie der verpflichtenden Beratung, bleibt ein Abbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen jedoch straffrei. Das bedeutet, dass er rechtlich erlaubt ist, aber nicht vollständig ohne Einschränkungen.