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Glossar: Von Habilitation bis Tenure-Track

Promotion und Habilitation, Juniorprofessur und Berufungsverfahren: Für eine Karriere in der Wissenschaft gibt es zahlreiche Begriffe, die nicht immer leicht zu verstehen sind. abi» gibt einen Überblick.

Hochschuldozent im Hörsaal Hochschuldozent im Hörsaal

Tenure-Track-Professur

Mit einer Tenure-Track-Professur wird man von einer Universität ähnlich wie bei der Juniorprofessur zunächst befristet eingestellt, bekommt aber im Anschluss an eine erfolgreiche Bewährungsphase (dem sogenannten Tenure Track) eine dauerhafte Professur. Das Angebot soll jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine verlässliche berufliche Perspektive bieten.

Das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurde im Jahr 2016 von Bund und Ländern beschlossen. Das Ziel ist, die Tenure-Track-Professur als eigenständigen Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur dauerhaft zu etablieren.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Dieses Gesetz regelt, wie Arbeitsverträge an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zeitlich befristet werden können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wo die Grenzen der Befristung sind. Dazu muss man wissen, dass ein Großteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals – ohne Professorinnen und Professoren – junge Menschen bis Mitte 30 sind. Ohne befristete Arbeitsverhältnisse wäre weniger Wechsel im Personal möglich, was wiederum nachrückenden Generationen den Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten erschweren würde.

Juniorprofessur

Mit einer Juniorprofessur kann man forschen und ist zugleich lehrpflichtig, unterrichtet und betreut also auch Studierende. Das Ziel ist, Erfahrungen im Forschungsbetrieb zu sammeln und sich für eine Professur auf Lebenszeit zu qualifizieren. Die Stellen sind in der Regel auf maximal sechs Jahre befristet. In dieser Zeit ist man Beamtin beziehungsweise Beamter auf Zeit.

Promotion

Mit einer Promotion weisen Akademikerinnen und Akademiker nach, dass sie selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Am Ende legen Promovenden eine schriftlich verfasste Arbeit (Dissertation) vor und absolvieren eine mündliche Prüfung. Meistern sie das erfolgreich, bekommen sie einen Doktorgrad verliehen.

Habilitation

Nach einer Promotion kann man habilitieren. Das bedeutet, dass man seine Forschungen weiter vertieft und die Lehrbefähigung für ein wissenschaftliches Fach erwirbt. Eine erfolgreiche Habilitation wiederum ist in einigen Fächern die Voraussetzung, um auf eine Universitätsprofessur berufen werden zu können.

Berufungsverfahren

Das beschreibt das Bewerbungsverfahren um eine Professur an einer Hochschule – das reicht von der Zeit der Stellenausschreibung bis zum Ruf. Das gesamte Verfahren kann bis zu zwei Jahre dauern.

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Damit sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen gemeint, die sich zumeist in der Qualifizierungsphase befinden und in der Regel befristet angestellt sind. Sie forschen, betreuen Studierende und halten Vorlesungen und Seminare.

W1-/W2-/W3-Professur

Bei Professuren unterscheidet man drei Besoldungsgruppen. W1-Stellen sind Juniorprofessuren vorbehalten, während die Stufen W2 und W3 für alle anderen Professorinnen und Professoren mit Beamtenstatus gelten. W3 ist dabei höher als W2. In beiden Fällen sind zusätzlich Leistungs- und Funktionszulagen möglich, die individuell mit der Hochschule ausgehandelt werden können.

Stand: 14.11.2023

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