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Abitur nachholen: Der zweite Bildungsweg (und wie man ihn finanziert)

Du möchtest dein Abitur nachholen? Da gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche das sind, welche Voraussetzungen du dafür brauchst und wie du das Ganze finanzieren kannst, das erfährst du in unseren FAQ rund um Abendgymnasium, Nichtschülerprüfung und Co.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Allgemeine Hochschulreife nachzuholen?

Wer das Abitur neben dem Beruf machen möchte, kann ein Abendgymnasium besuchen. Das heißt: Man arbeitet tagsüber und drückt abends für drei, maximal vier Jahre die Schulbank. Manche Abendgymnasien bieten inzwischen die Möglichkeit an, teilweise online am Unterricht teilzunehmen. Wer lieber vormittags in Vollzeit lernen möchte, kann dies an einem Kolleg tun. Hierfür steigt man für drei bis vier Jahre aus dem Beruf aus.

Schließlich gibt es noch unterschiedliche Möglichkeiten, die Hochschulreife über berufliche Bildungsgänge zu erwerben: an Fachoberschulen, Berufsoberschulen oder Beruflichen Gymnasien, die vor allem in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle spielen. Die Bezeichnungen dieser Einrichtungen unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. In allen Fällen legt man anschließend die Abiturprüfung ab.

Alternativ dazu kann man sich im Selbststudium oder in speziellen Vorbereitungslehrgängen auf die sogenannte Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung vorbereiten und diese dann ablegen. Und schließlich können besonders begabte Berufstätige die Allgemeine Hochschulreife in manchen Bundesländern über eine sogenannte Begabtenprüfung absolvieren. Auch hier erfolgt die Vorbereitung im Selbststudium.

Wie kann ich an einer beruflichen Schule die Allgemeine Hochschulreife erwerben und welche formalen Kriterien müssen dafür erfüllt sein?

Wer einen Berufsabschluss hat und Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweist, kann an der Berufsoberschule in zwei Jahren die Allgemeine Hochschulreife erwerben. An der Fachoberschule ist das in einem Jahr möglich. An Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen erhalten Teilnehmende mit Berufsausbildung die Allgemeine Hochschulreife, wenn sie an zusätzlichen Angeboten und Prüfungen in Sprache, Mathematik/Naturwissenschaft/Technik sowie Gesellschaftswissenschaft teilnehmen. Teilnehmende ohne Berufsausbildung brauchen an der Fachoberschule zwei bis drei Jahre, an der Berufsfachschule zwei Jahre und am Beruflichen Gymnasium drei Jahre.

Wer eine berufliche Schule in Teilzeit besuchen möchte, muss einen entsprechend längeren Zeitraum einplanen. Um an der Berufsoberschule, der Fachoberschule sowie der Berufsschule, Berufsfachschule oder Fachschule das Abitur zu machen, braucht es in der Regel einen mittleren Schulabschluss sowie überdies eine Berufsausbildung. Am Beruflichen Gymnasium braucht es einen Abschluss mit einem besonderen Leistungsprofil, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.

Wie melde ich mich für die unterschiedlichen Bildungsgänge und Prüfungen an?

In einigen Bundesländern ist die Anmeldung zum Abendgymnasium und zum Kolleg nur zu Beginn des Schuljahres möglich, in anderen auch zum Halbjahr. Informationen zu den Anmeldezeiten bekommst du bei Interesse direkt bei den Schulen. Dort kannst du dich auch das ganze Jahr über dazu beraten lassen, ob dieser Schritt zu deinem Lebensweg und zu deinen beruflichen Plänen passt. Einen Überblick über die Abendgymnasien und Kollegs in Wohnortnähe vermitteln die Webseiten vom Bundesring der Abendgymnasien sowie vom Bundesring der Kollegs.

Für die Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung meldest du dich beim Kultus- beziehungsweise Bildungsministerium in dem Bundesland an, in dem du wohnst. In der Regel ist das Schulamt zuständig und die Prüfung wird an einer Schule abgelegt. Die zuständigen Ministerien informieren auch über die Zugänge zu den beruflichen Schulen.

Welche Kosten fallen für den Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs an?

Viele Einrichtungen sind öffentlich, also von den Kommunen oder Bundesländern getragen. Sie erheben kein Schulgeld und keine Prüfungsgebühren. In einigen Bundesländern gibt es aber auch private Bildungsträger, an denen der Besuch dieser Bildungsgänge kostenpflichtig ist.

Wo finde ich Bildungsangebote, die auf die Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung vorbereiten?

Es gibt unterschiedliche Fernlernangebote, die in der Regel kostenpflichtig sind. Wir empfehlen dir, bei der Auswahl auf Zertifizierungen zu achten. Die Staatliche Zentralstelle für den Fernunterricht (ZFU) listet auf ihrer Website www.zfu.de seriöse Anbieter. Auch ein Blick in das Angebot der örtlichen Volkshochschule kann sich für dich lohnen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn du ein Abendgymnasium besuchst, kannst du nebenbei arbeiten und dir so deinen Lebensunterhalt finanzieren. Wenn du nicht berufstätig bist, kannst du für die letzten drei Semester elternunabhängiges Schüler-BAföG in Anspruch nehmen, das nicht zurückgezahlt werden muss – bis zum Alter von 45 Jahren. Wenn du das Kolleg oder eine berufliche Schule besuchst, kannst du BAföG für den gesamten Bildungszeitraum beantragen. Wie viel Geld du bekommst, hängt unter anderem von deiner finanziellen Situation ab und davon, ob du zum Beispiel noch bei den Eltern wohnst. Einkommen von bis zu 520 Euro aus Nebentätigkeiten werden nicht auf das BAföG angerechnet.

Lohnenswert ist es zudem, bei den Abendgymnasien und Kollegs nachzufragen, ob etwa Fördervereine bestimmte Gruppen finanziell unterstützen. Und möglicherweise übernehmen auch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter deine Kosten einer solchen Qualifizierung als Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus kannst du dich um ein Stipendium bewerben, etwa bei der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Hans-Böckler-Stiftung oder einer parteinahen oder kirchlichen Stiftung.

Tipp: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Für dich heißt das konkret: Erkundige dich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen in dem Bundesland, in welchem du das Abitur nachholen möchtest, zum Beispiel unter www.bildungsserver.de/schulabschluesse-nachholen-zweiter-bildungsweg-4479-de.html

Weitere Informationen

Bildungsserver

www.bildungsserver.de

Offizielle BAföG-Seite

www.bafög.de

Kultusministerkonferenz

www.kmk.org

Informationen der Kultusministerkonferenz zum Zweiten Bildungsweg

www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse/zweiter-bildungsweg-nichtschuelerpruefung-und-waldorfschulen.html

Bundesweite Richtlinie „Vereinbarung zu Gestaltung der Abendgymnasien“

www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Abendgymnasium.pdf

Bundesring der Kollegs

www.bundesring-kollegs.de

Bundesweite Richtlinie „Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs“

www.bundesring-kollegs.de/wp-content/uploads/2022/07/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf

Bundesweite Richtlinie „Hochschulzugang über berufliche Bildung“

www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_09_08-Hochschulzugang-ueber-berufliche-Bildung.pdf

Informationen der Kultusministerkonferenz zur Begabtenprüfung

www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf

Stand: 27.12.2023

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