Erklärung zur
Barrierefreiheit

Erklärung zur
Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.arbeit-im-wandel.de veröffentlichte Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.arbeit-im-wandel.de
Die Internet-Seite ist ein Angebot
von der Bundesagentur für Arbeit.

Wir sind die Bundesagentur für Arbeit.
Unsere Internet-Seite sollen auch Menschen
mit Behinderung gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.

Die Gesetze heißen:

  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 2.0
    Das ist kurz für:
    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.

Diese Webseite wurde zwischen August und Oktober 2022 auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft.

Die Konformität mit den Stufen A und AA der „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.1“ wurde anhand einer definierten Stichprobe für die Webseiten festgestellt. Die Tests erfolgten in einer definierten Testumgebung mit repräsentativen assistierenden Technologien.

Alle von der unabhängigen Stelle ausgewählten Seiten sind konform zu den genannten Anforderungen.

In folgenden wenigen Fällen wurden Einschränkungen festgestellt:

  • Die verwendeten Infografiken sind nicht via Screenreader erfassbar, da sie Bildinhalte enthalten, die nicht textlich beschrieben sind.
  • Am 27.02.2023 wurde das virtuelle Museum und vier enthaltene Spiele hinzufügt. Bitte beachte hierzu die Hinweise unten!

Wir haben die Internet-Seite auf Barriere-Freiheit prüfen lassen.
Die Prüfung war zwischen August und Oktober 2022.

Das heißt:
Wir halten uns an alle Regeln für Barriere-Freiheit.

Was ist nicht barrierefrei?

Nicht alle Grafiken, die auf der Seite verwendet wurden, können durch ein Programm ausgelesen werden.

Diese Webseite bietet folgende Funktionen zur Barrierefreien Bedienung

  • Umschalter für Leichtes Lesen
  • Umschalter für Kontrastversion

Es gibt Hilfen für die Bedienung von der Internet-Seite.
Die Hilfen findest du auf allen Seiten der Internet-Seite ganz oben.

Hier kannst du:

  • Die Farbe der Internet-Seite umstellen.
  • Die Internet-Seite in leichter Sprache lesen.

 

Zu den im Folgenden aufgeführten Online-Anwendungen erfolgte eine Selbsteinschätzung:

Die Online-Anwendung „Virtuelles Museum“ und die ergänzenden Spiele „Job & Ride“, „Bewirb dich für die Zukunft!“, „Berufe im Wandel der Zeit“, „Dein Zukunftsberuf“ sind spielerische Zusatzelemente und stellen keine wesentlichen Inhalte des abi-Portals bzw. Arbeit-im-Wandel dar. Das „Virtuelles Museum“ und die ergänzenden vier Spiele sind motivierende Elemente, um die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt auf andere Art und Weise zu entdecken. Hierbei kommen Animationen und eine 3D-Umgebung zum Einsatz. Sie sind motivierende Darstellungs­wege redundanter Informationen, die barrierefrei unter Arbeit im Wandel verfügbar sind. Die berufsorientierenden Inhalte sind redundant mit anderen Informationen bei abi.de.

Alle berufsorientierenden Inhalte, das heißt Informationen betreffend „Studienfelder, Studiengänge“ bzw. „Berufsfelder, Teilberufsfelder, Ausbildungsberufe“ bzw. „Orientieren“ können innerhalb der barrierefreien Website abi.de unter Studienfelder und Berufsfelder bzw. Orientieren aufgerufen werden. Ein barrierefreier Zugang zu Informationen zu Veränderungen der Arbeitswelt ist gegeben über das Informationsmodul „Arbeit im Wandel“ und den begleitenden Beitrag bei abi.de.

Das Virtuelle Museum ist nicht barriere-frei.

Auch die Spiele im virtuellen Museum sind nicht barriere-frei.

Alle wichtigen Infos, um einen Beruf zu wählen, sind barriere-frei unter abi.de.
Klicke auf einen Link: Studienfelder oder Berufsfelder oder Orientieren.

Barriere-freie Infos zum Wandel der Arbeit gibt es hier und bei abi.de.

Du möchtest uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder du möchtest Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Dann nutze unser Kontaktfomular oder kontaktiere uns per Briefpost oder Telefon.

Post-Anschrift:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung findest du unter: Internetseite der Schlichtungsstelle

Post-Anschrift
Du erreichst die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse:
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Oder möchtest du mehr Infos zur Barrierefreiheit?

Dann kannst du uns eine Nachricht schreiben:

  • mit unserem Kontakt-Formular.
  • als Brief an diese Adresse:
    Bundesagentur für Arbeit (BA)
    Regensburger Straße 104
    90478 Nürnberg

Beschreibe bitte das Problem oder
die Barriere in der Nachricht.

Wir haben auch eine extra Telefon-Nummer
für Menschen mit Hörschädigung.
Mehr Infos dazu findest du hier.
Ein Anruf kostet kein Geld.

Hat es keine gute Lösung für deine Beschwerde gegeben?

Dann kannst du dich beschweren.
Es gibt eine Schlichtungsstelle
für die Beschwerden.

Der Name ist:
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).

Die Schlichtungsstelle kümmert sich
bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.

Das sind zum Beispiel:

  • Ministerien
  • einige Stiftungen
  • die Bundesagentur für Arbeit

Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit
nicht vor Gericht gehen.
Du musst nichts für die Beschwerde-Stelle bezahlen.
Du brauchst keinen Anwalt.

Wie erreichst du die Schlichtungsstelle?

Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de