Fahrplan:
So gelingt dein Start in die Ausbildung!
Was musst du kurz vor und gleich nach Beginn der Ausbildung erledigen? Von welchen Finanzspritzen profitieren Azubis? Und für wen ist eine Teilzeitausbildung interessant? Michael Hümmer, Berufsberater bei der Agentur für Arbeit Fürth, liefert den perfekten Fahrplan für deinen Ausbildungsstart.
Ausbildungsberuf gewählt? Ausbildungsbetrieb gefunden? Dann kann die Vorbereitung auf die erste Zeit im Unternehmen starten!
Viele angehende Azubis sehen die Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb nach dem Vorstellungsgespräch oft erst wieder, wenn sie ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben. Möglicherweise hat die Personalabteilung dir vorab schon mitgeteilt, welche Informationen oder Dokumente du für den Termin mitbringen sollst. Dazu zählen häufig die Steueridentifikationsnummer, die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, eine ärztliche Bescheinigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Manchmal genügt es, diese Unterlagen am ersten Arbeitstag vorzulegen.
Hier gilt: Je früher man sich kümmert, desto besser! „Spätestens zehn Wochen vor dem ersten Arbeitstag sollten sich angehende Auszubildende an Behörden, Arztpraxen usw. wenden, denn es können ja noch Wartezeiten auf sie zukommen“,rät Michael Hümmer, Berufsberater bei der Agentur für Arbeit Fürth. Falls du noch kein Girokonto hast, vereinbare am besten jetzt einen Termin bei deiner Bank oder eröffne online ein Konto. Denn der Arbeitgeber benötigt die Kontodaten, um dein Gehalt überweisen zu können. Und wenn du für die Ausbildung umziehst, denk daran, dich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Außerdem empfiehlt Michael Hümmer, sich frühzeitig mit Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen: „Gerade für diese Zielgruppe, die noch viel Zeit zum Einzahlen hat, gibt es attraktive Angebote.“
Foto: Meramo Verlag GmbH / Vanessa Mund
Trotz Ausbildungsgehalt sind einige Azubis auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Miete, Nebenkosten oder Lebensmittel – das Leben ist teuer geworden. Michael Hümmer legt nahe, sich einen Plan zu machen: Wie viel Geld habe ich monatlich zur Verfügung? Und wie viel gebe ich wofür aus? „Es kommt immer wieder vor, dass Auszubildende sich verschätzen. Sie freuen sich, endlich eigenes Geld zu verdienen und suchen sich eine schöne Wohnung mit Balkon. Dann merken sie, dass sie sich diese gar nicht leisten können“, erklärt der Experte.
Aber auch wer gut wirtschaftet, benötigt eventuell zusätzliche Unterstützung. Das Kindergeld bekommen deine Eltern, vielleicht geben sie es an dich weiter. Lebst du in deiner eigenen Wohnung, weil die Arbeitsstelle fern deines Elternhauses liegt, oder hast du schon eigene Kinder, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Bei rein schulischen Ausbildungen hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG. Auch Wohngeld und Stipendien können infrage kommen.
Bei kurzfristig finanziellen Engpässen während einer schulischen Ausbildung können Bildungskredite, etwa vom Bundesverwaltungsamt, oder ein Notfalldarlehen nach §27 SGB II beim Jobcenter helfen. „Dieses Geld muss später zurückgezahlt werden“, betont Michael Hümmer. Wenn alle Stricke reißen, haben Auszubildende auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, um ihr Gehalt aufzustocken. Dieses wird jedoch mit anderen Leistungen wie dem Wohngeld verrechnet.
Wenn du eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung hast oder zu Beginn der Ausbildung bereits Vater oder Mutter bist, kannst du vielleicht nicht so viel Zeit aufbringen, um eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Eine Teilzeitausbildung kann dann unter Umständen eine interessante Option sein. „Es gibt unterschiedliche Anbieter schulischer Ausbildungen, die das möglich machen“, sagt Michael Hümmer. Schwieriger sei es, einen Arbeitgeber zu finden, der einer Teilzeitausbildung zustimmt. „Bei den großen Jobsuchmaschinen findet man über die Volltextsuche diesbezüglich fast nur Angebote in Mangelberufen, etwa in der Pflege.“ Er empfiehlt Interessierten, zunächst das „normale“ Bewerbungsverfahren zu durchlaufen und den Arbeitgeber anschließend zu fragen, ob die Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden kann. Wenn du dich während der Vollzeitausbildung entscheidest, in eine Teilzeitausbildung zu wechseln, musst du das ebenfalls mit dem Arbeitgeber klären – und mit der zuständigen Kammer.
Wenn du dich von den Anforderungen der Ausbildung überfordert fühlst, kannst du dich an die örtliche Agentur für Arbeit wenden, um sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (AsA flex) zu beantragen, also eine Art öffentlich geförderter Nachhilfeunterricht. Auszubildende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit können bei der Vorbereitung der Ausbildung Unterstützung vom Technischen Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit erhalten. „Von dort erfahren die Arbeitgeber, welche Fördertöpfe sie nutzen können, um Hilfsmittel anzuschaffen“, erläutert der Berufsberater.
Michael Hümmer hat noch einen Tipp für Eltern, die eine Ausbildung machen: „Wer zwei so anspruchsvolle Aufgaben miteinander vereinbaren will, braucht Zeitpuffer. Die Kinderbetreuungszeiten sollten im besten Fall also nicht nur die Präsenzzeiten im Unternehmen und in der Berufsschule abdecken.“
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