Fahrplan:
So gelingt dein Start in die Ausbildung!
Was musst du kurz vor und gleich nach Beginn der Ausbildung erledigen? Von welchen Finanzspritzen profitieren Azubis? Und für wen ist eine Teilzeitausbildung interessant? Michael Hümmer, Berufsberater bei der Agentur für Arbeit Fürth, liefert den perfekten Fahrplan für deinen Ausbildungsstart.
Ausbildungsberuf gewählt? Ausbildungsbetrieb gefunden? Dann kann es jetzt losgehen mit der Vorbereitung auf die erste Zeit im Unternehmen!
Viele angehende Azubis sehen die Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb nach dem Vorstellungsgespräch zum ersten Mal wieder, wenn sie ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben sollen. Möglicherweise hat die Personalstelle dir vorab schon mitgeteilt, dass du bestimmte Informationen oder Dokumente für den Termin vorbereiten sollst. Dazu zählen häufig die Steueridentifikationsnummer, die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, eine ärztliche Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Manchmal genügt es, diese Dinge zum ersten Arbeitstag zur Verfügung zu stellen.
Hier gilt: Je früher man sich kümmert, desto besser! „Spätestens zehn Wochen vor dem ersten Arbeitstag sollten sich angehende Auszubildende an die Behörden, Arztpraxen usw. wenden, denn es können ja noch Wartezeiten auf sie zukommen“, empfiehlt Michael Hümmer, Berufsberater der Agentur für Arbeit Fürth. Wenn du noch kein Girokonto hast, solltest du jetzt einen Termin bei der Bank deines Vertrauens vereinbaren. Denn der Arbeitgeber benötigt eine Kontoverbindung, um dein Gehalt überweisen zu können. Und wenn du für die Ausbildung in eine neue Stadt ziehst, musst du dich beim Einwohneramt anmelden. Michael Hümmer rät Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, sich auch schon über die Themen Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit zu informieren und vielleicht Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse abzuschließen: „Gerade für diese Zielgruppe, die noch viel Zeit zum Einzahlen hat, gibt es attraktive Angebote“.
Foto: Meramo Verlag GmbH / Vanessa Mund
Trotz des Ausbildungsgehalts sind einige Azubis auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Denn ob es um die Miete, die Heizkosten oder auch Lebensmittel geht – das Leben in Deutschland ist teuer geworden. Michael Hümmer legt angehenden Auszubildenden nahe, sich einen Plan zu machen: Wie viel Geld habe ich jeden Monat zur Verfügung? Und wie viel Geld gebe ich wofür aus? „Es kommt immer wieder vor, dass Auszubildende sich verschätzen. Sie freuen sich, jetzt endlich eigenes Geld zu verdienen und suchen sich eine schöne Wohnung mit Balkon aus. Dann merken sie, dass sie sich diese gar nicht leisten können“, erklärt der Experte.
Aber auch wer solide wirtschaftet, benötigt vielleicht noch eine Finanzspritze. Das Kindergeld bekommen deine Eltern, vielleicht reichen sie es an dich weiter. Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst, weil die Arbeitsstelle fern deines Elternhauses liegt, oder du zum Beispiel schon eigene Kinder hast, kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Darüber hinaus kommen grundsätzlich Wohngeld und Stipendien infrage. Wenn du dich für eine rein schulische Ausbildung entschieden hast, hast du gegebenenfalls Anspruch auf BAföG.
Wenn du eine schulische Ausbildung machst und kurzfristig einen finanziellen Engpass meistern musst, kannst du zudem Bildungskredite, zum Beispiel vom Bundesverwaltungsamt, sowie das Notfalldarlehen nach §27 SGB II in Betracht ziehen. Dieses wird beim Jobcenter beantragt. „Dieses Geld muss später wieder zurückgezahlt werden“, betont Michael Hümmer. Wenn alle Stricke reißen, haben Auszubildende auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, um ihr Gehalt aufzustocken. Dies wird dann aber mit dem Wohngeld verrechnet.
Wenn du eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung hast oder zu Beginn der Ausbildung bereits Vater oder Mutter bist, kannst du vielleicht nicht so viel Zeit aufbringen, um eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Eine Teilzeitausbildung kann dann unter Umständen eine interessante Option sein. „Es gibt unterschiedliche Anbieter schulischer Ausbildungen, die das möglich machen“, sagt Michael Hümmer. Schwieriger sei es, einen Arbeitgeber zu finden, der einer Teilzeitausbildung zustimmt. „Bei den großen Jobsuchmaschinen findet man über die Volltextsuche diesbezüglich fast nur Angebote in Mangelberufen, etwa in der Pflege.“ Der Berufsberater empfiehlt Interessierten, zunächst das „normale“ Bewerbungsverfahren zu durchlaufen und den Arbeitgeber anschließend zu fragen, ob die Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden kann. Wenn du dich während der Vollzeitausbildung entscheidest, in eine Teilzeitausbildung zu wechseln, musst du das ebenso mit dem Arbeitgeber klären – und mit der zuständigen Kammer.
Wenn du dich von den Anforderungen der Ausbildung überfordert fühlst, kannst du dich an die örtliche Agentur für Arbeit wenden, um sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (AsA flex) zu beantragen, also eine Art öffentlich geförderten Nachhilfe-Unterricht. Auszbildende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit können bei der Vorbereitung der Ausbildung Unterstützung vom Technischen Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit erhalten. „Von dort erfahren die Arbeitgeber, welche Fördertöpfe sie nutzen können, um Hilfsmittel anzuschaffen“, erläutert der Experte.
Michael Hümmer hat noch einen Tipp für Eltern parat, die eine Ausbildung machen: „Wer zwei so anspruchsvolle Aufgaben miteinander vereinbaren will, braucht Zeitpuffer. Die Kinderbetreuungszeiten sollten im besten Fall also nicht nur die Präsenzzeiten im Unternehmen und in der Berufsschule abdecken“.
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