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Rechte und Pflichten in der Ausbildung – FAQ: Von Urlaub bis Verkürzen

Deine Rechte und Pflichten zu kennen, ist wichtig für deine erfolgreiche Ausbildung. abi» beantwortet die häufigsten Fragen.

Industrieelektriker, der eine Leuchtstoffröhre in Händen hält. Industrieelektriker, der eine Leuchtstoffröhre in Händen hält.

Wie viel Urlaub habe ich?

Die Anzahl der Urlaubstage hängt vom Alter ab. Für unter 16-Jährige beträgt der Mindest-Urlaubsanspruch 30 Werktage, wer jünger als 17 Jahre ist, erhält mindestens 27 Werktage. Wer unter 18 ist, darf sich immerhin auf mindestens 25 Werktage freuen. Für Volljährige liegt der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch bei 24 Werktagen.

Wie viel Geld steht mir zu?

Auszubildende erhalten eine Vergütung, die mindestens jährlich ansteigen muss. In manchen Ausbildungsberufen ist diese durch einen Tarifvertrag geregelt. Seit einiger Zeit gibt es für Azubis einen Mindestlohn. Dieser liegt bei Ausbildungsverträgen, welche im Jahr 2025 beginnen, bei 682 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr.

Wann muss ich mich krankmelden?

Gleich am ersten Tag der Fehlzeit müssen Azubis beim Ausbildungsbetrieb Bescheid geben, dass sie krank sind. Falls es ein Berufsschultag ist, muss auch die Berufsschule Bescheid wissen. Wenn es nicht anders vereinbart ist, muss der Azubi spätestens am vierten Kalendertag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer vorlegen.

Was sind Ausbildungsnachweise?

Auszubildende müssen ein Berichtsheft in Form von Ausbildungsnachweisen führen. Die Ausbildungsnachweise sollen mindestens wöchentlich wahrheitsgemäß und vollständig geführt werden. Sie sind von den Auszubildenden und der Ausbilderin oder dem Ausbilder zu unterschreiben. Die Ausbildungsnachweise enthalten Stichworte über die Inhalte der Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

Wie kann ich meine Ausbildungszeit verkürzen?

Unter bestimmten Umständen kann der Ausbildungsbetrieb von Anfang an entscheiden, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Bei einer dreijährigen Ausbildung kann die Ausbildungszeit um zwölf Monate reduziert werden, sodass direkt mit den Inhalten des zweiten Lehrjahrs gestartet wird. Ein Grund könnte sein, dass Auszubildende Abitur oder bereits studiert haben. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass trotz der kürzeren Zeit die geforderten Ausbildungsinhalte vollständig vermittelt werden müssen. Eine andere Möglichkeit ist, sich sechs Monate früher zur Abschlussprüfung anzumelden, wenn die betrieblichen und schulischen Leistungen das rechtfertigen. Berufsschule und Ausbildungsbetrieb müssen allerdings zustimmen.

Stand: 03.01.2025

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