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Ein Studium zu beginnen, ist ein großer Schritt – gerade auch für Menschen mit Behinderungen. Damit sie ohne Diskriminierung und mit den gleichen Chancen durchstarten können, gibt es gezielte Unterstützung und Nachteilsausgleiche, die ihnen das Studium erleichtern.
Nicht studieren? Das kam für Mary Forster (Name v. d. Red. geändert) nicht infrage, obwohl so manche Ärzte und Therapeutinnen ihr davon abgeraten hatten. Der Grund: Die 21-Jährige ist Autistin und hat ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung). Hinter ihrer Entscheidung, Psychologie an der Technischen Universität (TU) Dresden zu studieren, steht die junge Frau, auch wenn der Studienalltag ihr oft an die Substanz geht.
„Ich habe ein großes Problem mit Reizen und kann diese kaum filtern. Außerdem bin ich schnell abgelenkt. Wenn sich viele Menschen im Hörsaal während der Vorlesung unterhalten, ist das für mich zum Beispiel unglaublich anstrengend“, erzählt Mary Forster. Hinzu kommt, dass ihr aufgrund von Ängsten soziale Interaktionen mit Mitstudierenden und Dozierenden schwerfallen. „Ich lasse viel Energie in der Uni. Kraft, die mir dann zum Beispiel für Haushalt oder Hobbys fehlt.“
Was ihr hilft, sind wöchentliche Treffen mit ihrer Studienassistenz, mit der die Studentin anstehende Aufgaben, Organisatorisches oder Probleme besprechen kann. „Zudem erfahre ich viel Unterstützung über eine Beauftragte für Studierende mit Behinderungen an der Uni, die mir zum Beispiel beim Antrag eines Nachteilsausgleiches für Prüfungen geholfen hat. Damit ich mich in Vorlesungen besser konzentrieren kann, habe ich von meiner Universität ein Hörsystem erhalten, wodurch ich die dozierende Person direkt über meine Kopfhörer hören kann.“
Grundsätzlich empfiehlt Mary Forster, sich schon vor Beginn des Studiums entsprechend beraten zu lassen, da die Bearbeitung der Anträge viel Zeit in Anspruch nimmt. Sie rät, offen mit der eigenen Erkrankung umzugehen, sich speziellen Selbsthilfegruppen für Studierende anzuschließen und Unterstützung zuzulassen – dann sei Studieren mit Beeinträchtigung durchaus möglich.
Mary Forster gehört zu den 16 Prozent aller Studierenden in Deutschland, die eine oder mehrere studienerschwerende Behinderungen haben. Dazu gehören Sinnes- und körperliche Beeinträchtigungen, chronische und psychische Erkrankungen. Allen betroffenen Studierenden gemein ist, dass ihnen im Sinne der Chancengleichheit ein Nachteilsausgleich zusteht. Schließlich kommt es zu unterschiedlichsten Schwierigkeiten im Studienalltag. Beispielsweise kann es schwerfallen, der Anwesenheitspflicht bei Prüfungsterminen nachzukommen oder mit Gehbehinderung zum Hörsaal zu gelangen, weil es keine Aufzüge im Gebäude gibt.
„Mit einem Nachteilsausgleich werden individuell und situationsbezogen Benachteiligungen kompensiert“, erklärt Christiane Rasch von der Stabsstelle Diversity, Inklusion und familiengerechte Hochschule und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig. „Hierfür müssen sie in der Regel eine ärztliche Stellungnahme vorlegen, aus der Symptome und im besten Fall auch Empfehlungen für einen Nachteilsausgleich hervorgehen. Eine Diagnose muss nicht genannt werden.“ Sich wie Mary Forster vor der Antragstellung Unterstützung durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Studierende mit Behinderungen zu holen, hält die Expertin mit Blick auf die Erfolgsaussichten für sinnvoll.
Gleichzeitig kann eine Beratung Studierende überhaupt erst darin bestärken, einen Antrag zu stellen. Das gilt auch für den sogenannten Härtefallantrag, der im Rahmen der Bewerbung auf einen Studienplatz gestellt werden kann und über den eine Kommission entscheidet.
„Die Härtefallquote ist relativ niedrig, sodass nur sehr wenige Studienplätze über dieses Verfahren vergeben werden“, erklärt Christiane Rasch. Der Antrag habe vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn es sich um eine Erkrankung mit Tendenz zur Verschlechterung handelt oder die Person aufgrund der Behinderung ortsgebunden ist.
Neben der Beratung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen stehen vielfältige Beratungsstellen zur Verfügung, wie zum Beispiel die psychosoziale Beratung oder die Sozialberatung des Studierendenwerks, Angebote des Studierendenrats, Vereine und Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte, Übertragungsanlagen, Campustouren, Umsetzungsdienste und vieles mehr, um Studierende mit Behinderungen zu unterstützen.
„Außerdem gibt es oftmals, wie hier an der HTWK, Peer-Formate wie beispielsweise Lerngruppen, Lerntandems oder Mentoringprogramme und die Möglichkeit, eine Studienassistenz zu beantragen – in Sachsen beim Kommunalen Sozialverband“, ergänzt Christiane Rasch. Im Falle von Diskriminierungserfahrungen stehen ebenfalls sowohl in der Hochschule als auch außerhalb davon Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Menschen mit Behinderungen einen Überblick über Beratungen und Hilfsangebote, bietet Berufs- und Studienorientierung und eine Jobsuche.
Die Studierendenwerke bieten unter anderem Sozialberatungen und psychologische Beratungen. Hilfreich ist das Handbuch „Studium und Behinderung“.
Tipps und Informationen liefert die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS).
www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung
Einführende Information rund um das Thema Behinderung im Allgemeinen und Studieren mit Behinderung im Besonderen
Auf der virtuellen Begegnungsplattform geben Studierenden-Personas mit Beeinträchtigungen einen Einblick in ihren Studienalltag. Konkrete Handlungsempfehlungen helfen, Barrieren abzubauen.
Stand: 13.01.2025
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