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Um das Berufsfeld der Architektur ranken sich zahlreiche Klischees – doch oft bleiben entscheidende Fragen unbeantwortet. abi» liefert Antworten und bringt Licht ins Dunkel.
Der Berufstitel Architekt/in ist gesetzlich geschützt. Um tatsächlich als Architekt/in arbeiten zu können und von der Architektenkammer anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa ein entsprechender Studienabschluss. Es muss aber nicht unbedingt ein Masterabschluss sein. Bereits ein vierjähriger Bachelorstudiengang kann die Berufsbefähigung zur Architektin oder zum Architekten ermöglichen. Welcher Abschluss kammerfähig ist, lässt sich unter anderem im Hochschulführer des Bundes Deutscher Architekten (siehe „Hochschulführer Architektur und Stadtplanung“) nachlesen.
Der Eintrag ist Voraussetzung für die sogenannte Bauvorlageberechtigung, die zur Unterzeichnung von Genehmigungsplanungen für Gebäude befugt. Zuständig für die Zulassung von Architektinnen und Architekten sind die Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer (siehe www.bak.de). Neben dem Studienabschluss muss eine berufspraktische Tätigkeit unter Anleitung einer Architektin oder eines Architekten nachgewiesen werden. Diese Praxisphase beträgt gemäß den Architektengesetzen der Bundesländer in der Regel zwei bis drei Jahre. Erst danach sind die Voraussetzungen für den Eintrag in die Architektenliste erfüllt.
Im Bereich Architektur und Stadtplanung werden je nach Schwerpunkt des Studiums unterschiedliche Studienabschlüsse vergeben: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.).
Architektinnen und Architekten sind regelmäßig auf Baustellen anzutreffen, etwa um den Baufortschritt zu überwachen, einen Bau abzunehmen oder zur Mängelerhebung. In Deutschland ist ihr Leistungsspektrum in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) definiert. Darin werden neun Leistungsphasen zur Planung und Realisierung eines Gebäudes unterschieden, ausgehend vom Entwurf bis hin zur Bauleitung. Welche Leistungsphasen Architektinnen und Architekten im konkreten Fall übernehmen, ist Verhandlungssache. In Leistungsphase acht, der Objektüberwachung, koordinieren und überwachen Architektinnen und Architekten die Errichtung des Gebäudes und sind auch auf den Baustellen vor Ort.
Stand: 22.01.2025
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