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Architektinnen und Architekten – FAQ: Architektur? Alles klar!

Um das Berufsfeld der Architektur ranken sich zahlreiche Klischees. Viele Fragen bleiben dabei jedoch unbeantwortet. abi» bringt Licht ins Dunkel.

Frau sieht sich einen Bauplan auf einer Baustelle an

Bin ich mit einem Bachelorabschluss in Architektur automatisch „Architektin“ beziehungsweise „Architekt“?

Architekt/in ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Um tatsächlich als Architekt/in arbeiten zu können und von der Architektenkammer anerkannt zu werden, braucht es bestimmte Voraussetzungen, wie etwa einen Studienabschluss. Es muss aber nicht unbedingt ein Masterabschluss sein. Auch mit einem vierjährigen Bachelorstudiengang kann die Berufsbefähigung zur Architektin beziehungsweise zum Architekten erreicht werden. Welcher Abschluss kammerfähig ist, verrät zum Beispiel der Hochschulführer des Bundes Deutscher Architekten (siehe „Hochschulführer Architektur und Stadtplanung“).

Wieso braucht es einen Eintrag bei der Architektenkammer?

Der Eintrag ist Voraussetzung für die sogenannte Bauvorlageberechtigung, die zur Unterzeichnung von Genehmigungsplanungen für Gebäude befugt. Für die Zulassung von Architektinnen und Architekten sind die Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer zuständig (siehe www.bak.de). Neben dem Studienabschluss muss eine berufspraktische Tätigkeit unter Anleitung einer Architektin beziehungsweise eines Architekten nachgewiesen werden. Nach den einschlägigen Architektengesetzen der Bundesländer beträgt diese zwei bis drei Jahre. Erst dann sind die Voraussetzungen für den Eintrag in die Architektenliste erfüllt.

Welche grundständigen Studienabschlüsse gibt es?

Im Bereich Architektur und Stadtplanung werden je nach Schwerpunkt des Studiums unterschiedliche Studienabschlüsse vergeben: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.).

Sind Architektinnen und Architekten oft auf Baustellen unterwegs?

Es gibt immer wieder Baustellentermine, etwa um den Baufortschritt zu überwachen, einen Bau abzunehmen oder zum Zwecke der Mängelerhebung. In Deutschland ist das Leistungsspektrum von Architektinnen und Architekten in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben. Darin werden neun Leistungsphasen zur Planung und Realisierung eines Gebäudes unterschieden, ausgehend vom Entwurf bis hin zur Bauleitung. Welche Leistungsphasen die Architektinnen und Architekten übernehmen, ist Verhandlungssache. In der Leistungsphase acht zum Beispiel geht es um die Objektüberwachung. Hier koordinieren und überwachen Architektinnen und Architekten die Errichtung des Gebäudes und sind auch auf den Baustellen vor Ort.