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Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu engagieren. abi» hat die wichtigsten Infos zum Bundesfreiwilligendienst (BFD), zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sowie zum Freiwilligen Wehrdienst (FWD) für dich zusammengetragen.
BFD, FSJ und FÖJ dauern in der Regel zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen können sie in bis zu 24 Monaten geleistet werden.
Der FWD dauert zwischen sieben und 23 Monaten. Ab einer Verpflichtungszeit von über zwölf Monaten erklärst du dich bereit, auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Beim FWD im Heimatschutz verpflichtest du dich für zwölf Monate, von denen du zunächst nur sieben ableistet. Die restlichen fünf Monate kannst du flexibel binnen sechs Jahren ableisten.
BFD, FSJ und FÖJ können alle leisten, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel ist das mit 16 Jahren der Fall. Für FSJ und FÖJ musst du jünger als 27 Jahre sein. Im BFD gibt es keine Altersgrenze. Für das Freiwillige Wissenschaftliche Jahr benötigst du in der Regel Abitur. Um am FWD teilzunehmen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein (17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten). Das Höchstalter liegt bei 65 Jahren.
BFD, FSJ und FÖJ sind unentgeltliche Dienste: Du engagierst dich ehrenamtlich bei deiner Einsatzstelle. Als Anerkennung bekommst du ein Taschengeld. Die Höchstgrenze beträgt derzeit 644 Euro im Monat. Dazu gibt es einen Freiwilligenausweis, der bestimmte Vergünstigungen ermöglicht. Außerdem erhältst du manchmal Geld- oder Sachleistungen für Verpflegung, Unterkunft oder Arbeitsbekleidung. Bei allen Diensten hast du Anspruch auf Kindergeld und sie werden dir auf die Rente angerechnet.
Beim FWD beträgt der monatliche Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende im niedrigsten Dienstgrad (Jäger, Flieger oder Schütze) rund 1.800 Euro monatlich. Der Sold steigt gestaffelt nach Dienstgraden. Dazu kommen eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sowie Zusatzleistungen.
Passende Einsatzstellen für den BFD findest du über die Einsatzstellensuche. Auf dem Portal für Freiwilligendienste in Deutschland „Freiwillige Ja“ kannst du nach FSJ-, FÖJ- und ebenfalls nach BFS-Stellen suchen. Die Bundeswehr schreibt FWD-Stellen auf ihrer Karriereseite aus.
Auf den genannten Seiten erhältst du Infos zu den Bewerbungsbedingungen wie Fristen und Dienstbeginn.
Für einen BFD wendest du dich direkt an die Einsatzstelle. Bei FSJ und FÖJ bewirbst du dich in der Regel bei den Trägern. Sie sind für die Einsatzstellen in ihren Bereichen zuständig. Für den FWD bewirbst du dich bei der Bundeswehr. Zum Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung gehört ein Assessment inklusive Einstellungstest.
Freiwilligendienste gelten gegebenenfalls als Wartesemester. Zudem kann der Dienst das Vorpraktikum abdecken, das vor allem bei sozialen Studiengängen Pflicht ist – Voraussetzung ist, dass du ihn bei einer entsprechenden Einrichtung absolvierst. Gleiches gilt für Pflegepraktika.
Ein Freiwilligendienst kann auch bei der Zulassung zu den (bundesweit) zugangsbeschränkten Studiengängen Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie angerechnet werden. Solltest du vor Dienstbeginn bereits einen Studienplatz haben oder währenddessen eine Zusage bekommen, bleibt dir der Platz sicher. Weitere Infos unter anderem zu Rückstellung und Platzvergabe gibt es bei hochschulstart.de.
Natürlich! Die Koordinierungsstelle Inklusion und Diversität setzt sich dafür ein, dass niemand aufgrund seiner oder ihrer Behinderung, Geschlechtsidentität, Sexualität, ethnischer oder sozialer Herkunft oder aufgrund des Schulabschlusses ausgeschlossen wird. Alle dürfen mitmachen.
Bei der Bundeswehr entscheidet der Medizinische Dienst, welche Verwendung im Rahmen eines FWD bei welcher Art und welchem Grad der Behinderung möglich ist. Potenzielle Einsatzmöglichkeiten können anschließend mit den Karriereberaterinnen und -beratern besprochen werden.
Stand: 24.03.2025
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