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Yannick Itzigehl studiert im neunten Semester Jura an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Für abi» berichtet der 22-Jährige, was ihm an seinem Studium besonders gut gefällt.
Ein Mann tritt einem anderen mit festem Schuhwerk auf die Füße. Ist ein Schuh ein gefährliches Werkzeug? „Unsere Aufgabe ist es, darauf eine Antwort zu finden und darzulegen, ob der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt ist oder nicht“, erklärt Yannick Itzigehl, Jurastudent im neunten Semester. „Dafür wenden wir ein bestimmtes Schema an, bei dem wir Fallfragen beantworten und Probleme diskutieren müssen.“ Zum Beispiel, ob Rechtfertigungsgründe vorliegen, ob der Mann also aus Notwehr oder Notstand gehandelt hat, und ob er im Moment der Tat schuldfähig war. Neben dem Strafrecht werden im Rahmen des Jurastudiums auch die Kenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und Zivilrechts vertieft.
Beim Anwenden von Gesetzen muss man sich mit den Kommilitonen unterhalten, Meinungen und Argumente austauschen und sich auch einmal streiten können, damit man vorankommt.
Yannick Itzigehl studiert Jura.
Das Lösen meist komplexer Fallbeispiele begleitet Yannick Itzigehl sein gesamtes Studium hindurch – in den Klausuren und Hausarbeiten ebenso wie in fallpraktischen Übungen und Kolloquien, in denen die Studierenden sich in Arbeitsgemeinschaften zusammenfinden. „Wir wenden das abstrakte Gesetz auf einen konkreten Fall durch Auslegung an und schauen, ob das, was im Gesetz steht, eingetreten ist“, erklärt der 22-Jährige. „Dabei ist es wichtig, dass man nicht nur auswendig gelernte Schemata abarbeitet, sondern immer die individuellen Gegebenheiten beachtet.“
Das Auslegen und die Anwendung von Gesetzen mache das Studium so spannend, findet Yannick Itzigehl. Die Lösungen der Fallbeispiele halten die Studierenden im Gutachtenstil fest. „Man liest viele juristische Texte – nicht nur die Gesetze selbst, sondern beispielsweise auch die zugehörigen Kommentare, Aufsätze oder Urteile. Dadurch verinnerlicht man mit der Zeit den Sprachstil, den man auch in Hausarbeiten und Klausuren anwenden muss.“ Er selbst blättert am liebsten ganz analog in den Büchern und macht sich Notizen. Zugleich schätzt er die Online-Portale, auf denen juristische Literatur wie Rechtsprechung abrufbar sind – vor allem, da er so effektiv, flexibel und ortsunabhängig studieren kann.
Bei seiner Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit profitiere er davon, sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls über Rechtsthemen unterhalten zu können. Auch sonst helfe ihm der Austausch mit anderen ungemein. Vor allem für die Kolloquien findet der 22-Jährige es wichtig, dass man sich „vor Ort“ begegnet. „Beim Anwenden von Gesetzen muss man sich mit den Kommilitonen unterhalten, Meinungen und Argumente austauschen und sich auch einmal streiten können, damit man vorankommt.“
Nach sieben Prüfungen unter anderem in den drei Rechtsgebieten Straf-, Zivil- und öffentliches Recht schloss er das Grundstudium ab. Im Hauptstudium werden die Kenntnisse in den drei Gebieten vertieft. Außerdem entscheiden sich die Studierenden für einen Schwerpunktbereich; zur Wahl stehen unter anderem Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht, Kriminalwissenschaften, Staat und Verwaltung sowie Forensische Praxis. Um Volljurist zu werden und als Richter oder (Staats-)Anwalt arbeiten zu dürfen, müsste Yannick Itzigehl anschließend den Juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Prüfung endet.
Die Erste Juristische Prüfung hat Yannick Itzigehl abgeschlossen und sich entschieden, einen anderen Weg einzuschlagen und den Master Medizin-Ethik-Recht anzuhängen. Noch weiß der 22-Jährige nicht, welchen Beruf er anschließend ausüben möchte. Erste Praxiserfahrungen konnte er am Amtsgericht in Merseburg sammeln, wo er einen Teil des vorgeschriebenen dreimonatigen Praktikums verbracht hat. Diese können an einer oder mehreren Stellen absolviert werden.
Stand: 11.04.2024
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