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Die Juristen von morgen: Der Weg zur Zwischenprüfung

Ein Porträt-Foto von Nina

Autor:
Nina

Rubrik:
studium

23.06.2020

Um die Zwischenprüfung, die vor allem eine ÜBERprüfung ist, bestehen zu können, benötigt man aus den drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht) eine bestimmte Punktzahl aus einer bestimmten Anzahl an bestandenen Klausuren. Man muss also beispielsweise zwei von drei Klausuren in Strafrecht mit zusammengerechnet 12 Punkten bestehen, im Öffentlichen Recht ebenfalls zwei Klausuren aus zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten (Verfassungsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht) mit auch 12 Punkten und im Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Sachenrecht) genauso. Dazu kommt noch eine bestandene Klausur aus einem Nebenfach. Im ersten und dritten Semester kann man dazu folgende Vorlesungen besuchen: Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte oder Rechtsphilosophie.

In Jura kann man in jeder Prüfung bis zu 18 Punkte bekommen, was allerdings völlig utopisch ist. Ab 4 Punkten hat man bestanden, ab 8 Punkten wirklich gut bestanden, ab 10 Punkten bist du ein kleiner Held und ab 13/14 ein völliger Überflieger. 18 Punkte schreibt wirklich niemand. Dieses Wertesystem ist absolut überholt, aber so ist es aktuell leider.

Zusammengefasst ist es durchaus möglich die Zwischenprüfung (spätestens nach dem 4. Semester) zu bestehen. Aber es ist wirklich nur eine Überprüfung, man muss keinen weiteren Test machen und ist dann automatisch „weiter“. Erst dann befindet man sich im Hauptstudium. Die Voraussetzungen zur Zwischenprüfung unterscheiden sich je nach Bundesland, sodass ich hier nur von Niedersachsen berichten kann.

Ich habe im ersten Semester fünf Klausuren in den Fächern Strafrecht, Verfassungsrecht, Grundkurs BGB I und II (BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, Anm. d. Red.) und Rechtsphilosophie geschrieben. Aus allen Klausuren kam ich mit unterschiedlichen Bauchgefühlen heraus und konnte recht präzise vorhersagen, welche gut liefen und welche so gar nicht. Wie Unrecht ich doch behalten sollte!

Die erste Note, die ich bekam, war ein Schlag ins Gesicht: In Verfassungsrecht, dem für mich schwierigsten Fach, erhielt ich nur 2 Punkte – durchgefallen! In der Klausur selbst hatte ich ein gemischtes Gefühl. Verfassungsrecht muss ich somit wiederholen oder in den anderen Rechtsgebieten des Öffentlichen Rechts die Klausuren (gut) bestehen.

Die zweite Note war besser; BGB II mit 9 Punkten, bei der ich eigentlich ein wirklich schlechtes Gefühl hatte. Die dritte Note folgte mit 6 Punkten in BGB I, bei der ich eigentlich ein viel besseres Gefühl hatte. Die vierte Note mit 10 Punkten in Rechtsphilosophie (bei der wusste ich, dass ich gut war) und die fünfte Note mit 6 Punkten in Strafrecht.

Und so freue ich mich über immerhin zwei gute und zwei okaye Noten.