Rubrik:
studium
21.04.2021
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Autor:
Nina
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studium
21.04.2021
Ich dachte, ich stelle euch heute mal die unterschiedlichen Rechtsgebiete und deren Inhalte vor. Ich schreibe immer nur drüber, aber Nicht-Juristen werden kaum verstehen, was ich mit BGB oder Ähnlichem meine.
Zivilrecht – BGB, beinhaltet in den ersten Semestern v.a. ganz viel Vertragsrecht. Wie kommen (Kauf-)Verträge zustande, was beinhalten sie, wie kann man sie kündigen oder anfechten? Dürfen Jugendliche oder Kinder Verträge schließen? Was muss man dabei beachten? In den folgenden Semestern vertieft man das Ganze, da geht’s um Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadensersatzansprüche. Aber das alles ist weiterhin Inhalt von BGB. Hinzu kommt dann Sachenrecht bei mir im dritten Semester, worüber ich im letzten Beitrag bereits geschrieben habe. In den letzten Semestern wird dann noch Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsrecht, Erbrecht und Baurecht (auch Teilgebiet des öffentlichen Rechts) behandelt, was man für das Examen natürlich alles können muss, aber im Studium eher am Rande angesprochen wird.
Strafrecht. Das ist relativ simpel zusammenzufassen. Alles, was im Strafgesetzbuch mit Strafen versehen ist, wird im Strafrecht behandelt. Was ist der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen? Wie ist man Mittäter? Und ab wann ist man nicht mehr schuldfähig? Im Strafrecht kann man sich an einfachen Prüfungsschemata entlanghangeln und kommt dann zu einem entsprechenden Ergebnis. Dazu muss man sich an den verschiedenen Prüfungspunkten orientieren. Nimmt man z.B. die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB, so muss eine Gesundheitsschädigung und eine körperliche Misshandlung an einem anderen Menschen stattgefunden haben. Dies muss aufgrund des Täters geschehen und ihm auch zurechenbar sein. Und er muss vorsätzlich gehandelt haben. Hat man dies alles bejaht, ist man fertig und kann die Körperverletzung bejahen. Hinzu kommen in den folgenden Semestern sowas wie Mittäterschaft, Versuch und andere Straftaten, die nicht so leicht zu prüfen sind.
Öffentliches Recht, beinhaltet alle Beziehungen zwischen Bürgern und Trägern öffentlicher Gewalt. Hier wird mit dem Grundgerüst eingestiegen, also woraus setzt sich die öffentliche Gewalt in der BRD zusammen, wer ist für was zuständig? Was ist der Bundesrat und -tag? Was dürfen Abgeordnete? Bis hin zu Klagen gegen Gesetze oder Urteile, die Rechte von Bürgern verletzen. Z.B. sowas ganz Aktuelles wie die Maskenpflicht, Ausgehverbote oder geschlossene Restaurants. All das sind Bestimmungen vom Staat aufgrund eines Gesetzes, gegen das man klagen könnte und sicher auch gerade einige tun, weil es da wenig bis keine Rechtsprechung zu gibt. In den folgenden Semestern kommt dann Verwaltungs- und Europarecht hinzu. Was dürfen Verwaltungen? Die sind ja z.B. für Verkehrsschilder zuständig, für Spielplätze, Parks usw., wobei auch wieder Rechte von Bürgern eingeschränkt werden können. Europarecht verhält sich ähnlich: was dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten von Europa? Was darf die EU, die europäische Kommission? Worauf muss man achten, wenn man importiert oder exportiert in der EU? Auch hier gibt es größtenteils Schemata zum Prüfungsaufbau, nicht so klar wie im Strafrecht, aber auch nicht so kompliziert wie im Zivilrecht.
Das war’s. Klingt irgendwie viel und wenig, aber ich muss mir Wissen aus jedem einzelnen Gebiet so gut aneignen, dass ich am Schluss problemlos durch einige mehrstündige Klausuren komme und im besten Fall sehr gut bestehe. Und natürlich sind die Examensklausuren nicht mehr einfach, die behandeln dann auch gerne mal Sachverhalte aus überschneidenden Gebieten wie dem Straf- und Zivilrecht.
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