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Master live: Volkszählung - Teil 1

Foto von abi>> Blogger Ferdinand

Autor:
Ferdinand

Rubrik:
studium

18.05.2021

Habt ihr schon mal bei einer Volkszählung mitgemacht? Ich bisher auch nicht, denn in Deutschland werden Volkszählung in der Regel registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass aus den vorhandenen Meldedaten die entsprechenden relevanten statistischen Angaben gewonnen werden.

Anders ist dies jedoch in Tschechien: Hier werden alle zehn Jahre sämtliche Einwohner aufgefordert, sich der Volkszählung zu unterziehen. Und da auch alle Ausländer am Zensus teilzunehmen müssen, stand ich vor der Frage: Wann und wie kann oder muss ich mich zählen lassen?

Die Volkszählung startete hier feierlich am 27. März. Da es verschiedene Probleme bei der Online-Abstimmung gab, wurde die Frist für die verpflichtende Teilnahme bis 11. Mai verlängert. Wer bis dahin nicht teilgenommen hat, muss mit dem Besuch eines Zensus-Mitarbeiters rechnen, der die entsprechenden Punkte an der Haustür abfragt.

Da es für die Volkszählung von Nöten ist und – wie ich in den letzten Monaten bereits gelernt habe – in Zeiten von Corona und teilweise geschlossener Grenzen überaus viel Sinn ergibt, war der erste Schritt zur Volkszählung für mich die Beantragung eines Wohnsitzes in der Tschechischen Republik. Das war dabei allerdings ganz und gar kein einfaches Unterfangen. Verschiedenste Dokumente wurden von mir verlangt, einfachere Dinge wie ein Krankenversicherungs- oder Studiennachweis, aber beispielsweise auch eine Bestätigung des Vermieters, dass ich in meiner Wohnung auch tatsächlich wohne. Nach einigen Postsendungen, Telefonaten und Besuchen bei der Einwanderungsbehörde, konnte ich am 10. Mai, also einen Tag vor dem Ende des Zensus, endlich meine Aufenthaltserlaubnis entgegennehmen.

Diese Aufenthaltserlaubnis ist dabei ein gefaltetes, ungefähr A5-großes Blatt Papier mit einigen persönlichen Daten darauf. Die große Freude war die Gültigkeit des Dokuments, nämlich zehn Jahre. Das eigentlich wichtige aber war die unscheinbare Ausweisnummer, denn diese braucht es, um an der Volkszählung teilnehmen zu können.