Rubrik:
studium
18.05.2021
Wir möchten unser Online-Angebot gut auf deine Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sogenannte Cookies ein. Entscheide bitte, welche Cookies du zulassen möchtest. Die Arten von Cookies werden nachfolgend beschrieben. Bitte beachte: Je nachdem, welche Cookies du zulässt oder nicht, stehen dir anschließend womöglich nicht mehr alle Funktionen der Website zur Verfügung. Mehr Informationen dazu findest du in unseren Datenschutzhinweisen
Einige unserer Cookies sind technisch bedingt – ohne sie würde unsere Website nicht richtig funktionieren. Sie sind unter anderem erforderlich für die portalweite Suchfunktion, das Anzeigen von Videoinhalten und deine Datenschutzeinstellungen.
Diese Cookies ermöglichen es uns, anonymisierte Daten zu deinem Besuch für Statistiken und die Analyse unserer Website zu sammeln. Wenn du diese Cookies zulässt, hilfst du uns dabei, die Website für die zukünftige Nutzung zu optimieren.
Autor:
Ferdinand
Rubrik:
studium
18.05.2021
Habt ihr schon mal bei einer Volkszählung mitgemacht? Ich bisher auch nicht, denn in Deutschland werden Volkszählung in der Regel registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass aus den vorhandenen Meldedaten die entsprechenden relevanten statistischen Angaben gewonnen werden.
Anders ist dies jedoch in Tschechien: Hier werden alle zehn Jahre sämtliche Einwohner aufgefordert, sich der Volkszählung zu unterziehen. Und da auch alle Ausländer am Zensus teilzunehmen müssen, stand ich vor der Frage: Wann und wie kann oder muss ich mich zählen lassen?
Die Volkszählung startete hier feierlich am 27. März. Da es verschiedene Probleme bei der Online-Abstimmung gab, wurde die Frist für die verpflichtende Teilnahme bis 11. Mai verlängert. Wer bis dahin nicht teilgenommen hat, muss mit dem Besuch eines Zensus-Mitarbeiters rechnen, der die entsprechenden Punkte an der Haustür abfragt.
Da es für die Volkszählung von Nöten ist und – wie ich in den letzten Monaten bereits gelernt habe – in Zeiten von Corona und teilweise geschlossener Grenzen überaus viel Sinn ergibt, war der erste Schritt zur Volkszählung für mich die Beantragung eines Wohnsitzes in der Tschechischen Republik. Das war dabei allerdings ganz und gar kein einfaches Unterfangen. Verschiedenste Dokumente wurden von mir verlangt, einfachere Dinge wie ein Krankenversicherungs- oder Studiennachweis, aber beispielsweise auch eine Bestätigung des Vermieters, dass ich in meiner Wohnung auch tatsächlich wohne. Nach einigen Postsendungen, Telefonaten und Besuchen bei der Einwanderungsbehörde, konnte ich am 10. Mai, also einen Tag vor dem Ende des Zensus, endlich meine Aufenthaltserlaubnis entgegennehmen.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist dabei ein gefaltetes, ungefähr A5-großes Blatt Papier mit einigen persönlichen Daten darauf. Die große Freude war die Gültigkeit des Dokuments, nämlich zehn Jahre. Das eigentlich wichtige aber war die unscheinbare Ausweisnummer, denn diese braucht es, um an der Volkszählung teilnehmen zu können.
Vielen Dank für dein Feedback zu dieser Seite! Deine Kritik oder dein Lob zu abi.de kannst du uns gerne auch ergänzend über „Kontakt“ mitteilen. Deine abi» Redaktion
Diese Seite ist erreichbar unter:
https://abi.de/interaktiv/blog/master-live/volkszaehlung-teil-1